Die Ruhe kommt vor dem Sturm
Es mag manchmal schwer fallen und trotzdem oder gerade deswegen ist es besonders wichtig: Macht eine Pause nach den Prüfungen! Es wird euch für die Mündliche helfen.
Nach der schriftlichen Prüfung werdet Ihr ausgelaugt sein wie selten zuvor. Mentaler Stress und die nicht zu unterschätzende körperliche Belastung durch die Klausuren setzen euch mehr zu als ihr es vielleicht erwartet. Deswegen ist es ganz wichtig nach der schriftlichen Prüfung erst einmal abzuschalten und Erholung zu betreiben.
Das leistet schon einen erheblichen Beitrag zum erfolgreichen Jurastudium und den kommenden Lernmarathon. Wie diese Ruhephase aussieht, ist dabei fast irrelevant und natürlich vom Charakter des Kandidaten abhängig. In den Urlaub fahren, ein paar ruhige Tage zu Hause verbringen, eine Menge Sport treiben, Lesen oder einfach Freunde treffen. All das ist jetzt richtig und wichtig für die Prüflinge.
Du brauchst eine längere Erholungsphase? Nimm Sie dir, das gilt für alle Kandidaten! Du wirst bereits unruhig im Urlaub und erwischt dich dabei ständig dir zu überlegen, wie du dein Karteikartensystem aufbaust und durchsuchst überregionale Zeitungen nach Presseberichten zu aktuellen Fällen? Versuch dir noch ein bisschen bewusst Erholung zu gönnen und dann ab in die Bib mit dir – die mündliche Prüfung Jura wartet! Eine Absprache mit der Lerngruppe kann hier oft helfen. Die Taktiken zur Vorbereitung auf den Prüfungstag weichen hier jedoch oft auseinander.
Wann also heißt es für die mündliche Prüfung Jura: „Back to Business?“
Der Zeitpunkt ab wann man wieder ins Lerngeschehen für die Vorbereitung der mündliche Prüfung Jura einsteigt, hängt in erster Linie vom jeweiligen Zustand des Jurastudenten nach der letzten schriftlichen Prüfung ab aber auch von dem jeweiligen Nachnamen. Denn die mündlichen Prüfungen beginnen bereits eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse.
Dann heißt es "Antreten von A-Z". Kandidaten mit Anfangsbuchstaben "A" im Nachnamen haben ihren Termin für die mündliche Prüfung somit bereits eine Woche nach Notenbekanntgabe. Diejenigen mit "Z" können noch etwas durchatmen. Je nachdem, wie die Anzahl und die Nachnamen der Kommilitonen sind, und mit der Einberechnung der Durchfallquote, kann man bereits vor Notenbekanntgabe ein wenig abschätzen wann der eigene Termin der mündlichen Prüfung voraussichtlich stattfinden wird. Sollte aber nie zu hoch pokern, lieber auf Nummer sicher gehen und rechtzeitig mit dem Wiederholen und Lernen beginnen.
Ob du erst vor oder nach Bekanntgabe der Noten und nach der Ladung zur mündlichen Prüfung wieder startest, musst du also selbst entscheiden. Hier gibt es keine pauschalen Antworten. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Nur bedenkt dabei immer, dass Lernen auch eine Frage der Übung ist und gerade der Wiedereinstieg in den Lernstroff etwas länger dauern kann. Hier helfen dem Prüfling Hilfsmittel, wie zum Beispiel Karteikarten. Der kurzfristige Leistungsabfall nach den Strapazen der schriftlichen Prüfungen sollte nicht unterschätzt werden. Diesen Leistungsabfall kannst du für die mündliche Prüfung Jura nicht gebrauchen. Der Prüfer bzw. die Prüfungskommission wird solche Unausgeglichenheit leider merken.