Junge Juristen haben es nicht einfach. Sie müssen nicht nur auf ihrem rechtlichen Gebiet umfassend bewandert sein, sondern sie sehen sich oftmals mit verschiedenen organisatorischen oder strategischen Problemen konfrontiert, auf die weder die Universität noch – bzw. allenfalls ungenügend – das Referendariat vorbereiten.
Eine Handvoll ausgewählter Probleme und Situationen, die einen jungen Strafverteidiger aus der Bahn werfen können bzw. in denen ein unerfahrener Verteidiger in Ermangelung der richtigen Intervention ein ungünstiges Ergebnis für seinen Mandanten erzielen kann, sollen folgend vorgestellt werden:
Bei dem Mandanten wird eine Hausdurchsuchung nach § 102 StPO durchgeführt, bei der auch eine Beschlagnahme nach § 94 II StPO erfolgt. Was ist zu tun?
Ruft der Mandant zum Beispiel mitten in der Nacht an, um seinen Rechtsanwalt darüber zu informieren, dass eine Hausdurchsuchung bei ihm erfolgt, muss der Strafverteidiger einen kühlen Kopf bewahren. Noch am Telefon sollte er in einem ersten Schritt gegenüber dem Leiter des Einsatzes der polizeilichen Maßnahme widersprechen.
Sinnvoll kann es sein, direkt im Anschluss dessen zum Mandanten zu fahren, wo der Anwalt in einem zweiten Schritt den Durchsuchungsbeschluss genauer unter die Lupe nehmen kann.
In einem dritten Schritt sollte der Verteidiger vor allem darauf achten, dass die Durchsuchung geregelt abläuft und kein Chaos hinterlassen wird, dass nicht gezielt nach Zufallsfunden gesucht wird sowie dass sämtliche beschlagnahmte Gegenstände katalogisiert werden.