Selbstverständlich gibt es noch einige weitere Eselsbrücken und Merksprüche. Die meisten haben es allein deshalb nicht in die Top 10 geschafft, weil sie entweder relativ leicht im Gesetz zu finden oder nicht sonderlich examensrelevant sind. Der Vollständigkeit halber sollen ein paar davon aber dennoch genannt werden:
aufGG
Mit „aufGG“ lassen sich die niedergeschriebenen Wahlgrundsätze ohne Blick ins Gesetz (insbesondere Art. 38 GG) merken: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim. Zu beachten bleibt dennoch, dass es darüber hinaus noch den Grundsatz der „Öffentlichkeit der Wahl“ gibt. Dieser ungeschriebene und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entwickelte Wahlgrundsatz besagt, dass Wahlen nur vom Volk durchzuführen sind und transparent sein müssen.
VERBS
Art. 288 I AEUV regelt die Handlungsformen der Europäischen Union [EU], namentlich Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen, kurz „VERBS“.
WANDKauZ – WANDKatZe*
Mit „WANDKauZ“ bzw. „WANDKatZe“ lässt ebenso ein Blick in den AEUV ersparen, denn hinter diesen „Wand-Tierchen“ verstecken sich die fünf Grundfreiheiten der EU:
- Warenverkehrsfreiheit, Art. 28 ff. AEUV
- Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV
- Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
- Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 ff. AEUV
- Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit, Art. 63 ff. AEUV
Beamter werden oder sein, stets greift § 54 (bzw. § 126) ein.
Dieser Merkspruch hilft dabei, im Gedächtnis zu behalten, dass es – zumindest für Landesbeamte – einen besonderen Verwaltungsrechtsweg nach § 54 BeamtStG [Beamtenstatusgesetz] gibt. Eine ähnliche Eröffnungsform für den Verwaltungsrechtsweg befindet sich aber auch in § 126 BRRG [Beamtenrechtsrahmengesetz]. Das Verhältnis der beiden Normen zueinander ist umstritten.
snap*
Mit „snap“ lassen sich die Status des Staates nach Georg Jellinek merken:
- status subiectionis = Unterwerfung (Vorrechtsstaat)
- status negativus = Abwehr (liberaler Rechtsstaat)
- status activus = Mitsprache (demokratischer Rechtsstaat)
- status positivus = Leistung (sozialer Rechtsstaat)