Was ist ein Syndikusrechtsanwalt?
Der Beruf der Syndikusrechtsanwältin oder des Syndikusrechtsanwalts ist auch bekannt unter den Begriffen Inhouse Jurist oder Unternehmensjurist. Ein Syndikusrechtsanwalt ist ein Anwalt mit Rechtsanwaltszulassung, der in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis seine Arbeitskraft einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber unabhängig zur Verfügung stellt - beispielsweise einer Stiftung, einem Verband oder eben einem Unternehmen. Er ist also bei der Firma oder Organisation angestellt und arbeitet für diese als Rechtsberater.
Syndikus: Voraussetzungen und Aufgaben
Wer in diesem Beruf Fuß fassen möchte, muss einige Voraussetzungen mitbringen. Zunächst einmal muss ein Syndikusrechtsanwalt ein Volljurist oder eine Volljuristin sein - also beide Staatsexamina bestanden und damit das Berufsrecht erlangt haben.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ist dabei – als bedeutender Unterschied zum herkömmlichen Unternehmensjuristen – das Unterhalten einer eigenen Kanzlei (§27 BRAO). Dies geschieht allerdings häufig nur noch formell und hat zu sogenannten „Wohnzimmerkanzleien“ geführt. Der Syndikus meldet hierbei seinen eigenen Wohnsitz als Kanzlei bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer an, obwohl er dort eigentlich keine betreibt.
Die Aufgaben eines Syndikusanwalts sind sehr breit gefächert und gleichzeitig deutlich begrenzt. Er fungiert in beratender Funktion für alle erdenklichen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und in unterschiedlichen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel bei Haftungs- und Versicherungsfällen, marken- und urheberrechtlichen Problemen oder im Vertragsrecht. Seine Aufgaben umfassen somit nahezu alle rechtlich relevanten Problemfelder eines entsprechenden Unternehmens oder Verbandes.