Während des Hauptstudiums
Ein Wechsel während des Hauptstudiums ist da schon wesentlich komplizierter. Die größten Probleme gibt es hier bezüglich des Schwerpunkts. Dieser wird von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. In einigen Bundesländern gehört er regelmäßig vor das 1. Staatsexamen, in anderen ist es wiederum üblich, ihn nach dem 1. Staatsexamen zu schreiben bzw. ist es den Studenten völlig freigestellt einen Zeitpunkt hierfür zu wählen.
Hier lassen sich in der Regel aber Lösungen mit den entsprechenden Prüfungsämtern finden. Leider gilt dies jedoch nicht für die Universität Hamburg, die keine Prüflinge für das 1. Staatsexamen aufnimmt, die bereits in einem anderen Bundesland einen Teil dieser Prüfung, was der Schwerpunkt ist, annimmt.
Besonders problematisch ist es jedoch mit dem besonderen Verwaltungsrecht. Hier gilt immer das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich die Universität befindet.
Wer vor einem Wechsel in ein anderes Bundesland also schon Verwaltungsrecht BT gehört hat, der guckt in die Röhre. Zwar ähneln sich die Vorschriften häufig, im Grunde genommen muss dieser Teil jedoch gänzlich wiederholt und neu gelernt werden. Abgesehen vom inhaltlichen Unterschied mit Blick auf das anstehende Staatsexamen ist dies auch formell nötig, da bestandene Scheine mit fremdem Landesrecht regelmäßig nicht anerkannt werden können.