Josef Jakubowski – ein Argument gegen die Todesstrafe
Der 26. März 1925 ist ein besonders trauriger Tag, nicht nur für Josef Jakubowski, seine Familie und Freunde, sondern auch auch für die deutsche Justiz. Einer der schlimmsten Justizirrtümer des 20. Jahrhunderts in Deutschland versteckt sich schwarz auf weiß unter dem Urteil und wurde bis heute zumindest formal nicht einmal berichtigt. Kaum ein Jahr später, am 15. Februar 1926, wurde die damals noch angewandte Todesstrafe gegen Josef Jakubowski vollstreckt.
Was aber war passiert? Josef Jakubowski war für den Mord an einem dreijährigen Jungen zum Tode verurteilt worden. Sein Prozess ließ dabei in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig. So wurde Jakubowski, der seinerseits kaum Deutsch sprach oder dieses verstand, ein Dolmetscher verweigert. Darüber hinaus stützte sich das Urteil auf die Aussagen eines geistig Verwirrten, der aufgrund seines Zustands nicht vereidigt, aber trotzdem als Hauptbelastungszeuge zugelassen wurde. Schließlich war es die Familie des Verstorbenen, die einstimmig auf den Verurteilten hinwies und dessen Anmerkung, es handele sich hier um eine Verschwörung gegen ihn, führte zu einem Wutausbruch des vorsitzenden Richters.
Es kam, wie es kommen musste. Josef Jakubowski wurde zum Tode verurteilt und das Urteil wurde vollstreckt, obwohl Beobachter der Verhandlung dieses Urteil kritisierten, die Begnadigung forderten und der Anwalt Jakubowskis noch in letzter Minute eine Aufschiebung der Vollstreckung forderte. Kaum zwei Jahre später kam ein Ermittler der Wahrheit auf die Spur und legte einen Komplott der Familie des Dreijährigen offen und offenbarte diese als die eigentlichen Täter. Für Josef Jakubowski kam diese Einsicht zu spät und auch ein von seinen Eltern beantragtes Verfahren zur nachträglichen Freisprechung wurde eingestellt.
Harry Wörz, das Opfer einer Polizeiintrige?
Glück, dass es 1998 die Todesstrafe nicht mehr gab, hatte Harry Wörz, der wegen versuchter Tötung seiner Frau höchstrichterlich verurteilt wurde und 55 Monate in Haft verbrachte, bevor ein Wiederaufnahmeverfahren gravierende Ermittlungsfehler der Polizei und Staatsanwaltschaft aufdeckte.
Das Landgericht Mannheim stellte später, nach einer Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof, fest, dass die Schuld von Wörz auf keinen Fall bewiesen worden war und vielmehr der damalige Liebhaber seiner Frau als Täter in Betracht käme.
Besonders brisant war dabei dessen Beruf. Der Liebhaber war nämlich Polizist und die Akten legen nahe, dass seine Kollegen aus beruflicher Solidarität nicht gegen ihn ermittelten. Wörz wurde freigesprochen und konnte darüber hinaus eine recht stattliche Entschädigung von insgesamt rund einer halben Millionen Euro erstreiten.