Unter Quereinsteigern versteht man zwar eigentlich etwas anderes, in der juristischen Branche kann ein Wechsel von einer Großkanzlei in ein Unternehmen aber genauso gut als Quereinstieg bezeichnet werden. Dieser Wechsel ist heute keine Seltenheit mehr und er wird tendenziell noch häufiger zu beobachten sein. Dafür gibt es verschiedene Gründe und nicht zuletzt das Thema Work-Life-Balance spielt hier entscheidend mit hinein.
Ein Abstieg auf der Karriereleiter?
Rückschritt erscheinen. Gerade aus finanzieller Sicht ist das häufig auch tatsächlich der Fall, denn während die Gehälter bei Großkanzleien ihrem Namen mehr als gerecht werden und bereits Berufseinsteiger mit 100.000 Euro jährlich (oder mehr) locken, können selbst große Konzerne bei diesen Gehältern in der Regel nicht mithalten.
Bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern liegt das durchschnittliche Gehalt von Unternehmensjurist:innen bei rund 74.000 Euro brutto jährlich und es gibt nicht wenige Juristen, die auch deutlich weniger verdienen.
Das Gehalt von Syndikusanwält:innen oder Angestellten mit hoher Personalverwaltung fällt in der Regel höher aus. Beispielhaft für Letzteres ist zum Beispiel der/die Leiter:in der Rechtsabteilung oder bei großen Rechtsabteilungen der/die Abteilungsleiter:in für ein bestimmtes Dezernat.
Doch genau bei der Personalverantwortung scheiden sich die Geister, was die Bewertung einer Position angeht. So ist es durchaus möglich, dass ein Jurist im Unternehmen zwar weniger als in der Großkanzlei verdient, seine Position ihm aber mehr Gestaltungsspielraum bietet. Das gilt umso mehr, wenn die Funktion nicht nur juristische Tätigkeiten, sondern auch Organisation und Management umfasst. Selbstverständlich gibt es aber auch Fälle, in denen es nicht umstritten ist, ob es sich um einen Abstieg handelt.
Wenn zum Beispiel ein Anwalt aus der Großkanzlei ausscheidet, um eine hohe Position innerhalb eines Großkonzerns einzunehmen, ist dies in der Regel sogar ein Aufstieg – auch aus finanzieller Perspektive.