Um unsere Artikelreihe „Was ist eigentlich ...?“ fortzusetzen, haben wir Simmons & Simmons näher zum Bankrecht befragt. Ein Partner der Großkanzlei klärt uns unter anderem über die Vorzüge dieses Fachbereichs auf und wie die tägliche Arbeit in der Praxis aussieht.
1. Wie sind Sie zum Bankrecht gekommen?
Das war reiner Zufall. Im Studium schwankte ich noch zwischen Medien- und Gesellschaftsrecht. In der Anwaltsstation im Bereich M&A wurde ich dann wegen meines medienrechtlichen Hintergrundes gefragt, ob ich bei einer Filmfinanzierung aushelfen wolle.
Darauf folgte die Wahlstation im Bereich Flugzeugfinanzierung im Londoner Büro derselben Kanzlei, eine Dissertation zu gesellschaftsrechtlichen Fragen bei Finanzierungstransaktionen und schließlich der Start als Rechtsanwalt im Bankrecht.
2. Betreuen sie ausschließlich Banken?
In gut zwei Dritteln meiner Mandate betreue ich Fremdkapitalgeber. Neben klassischen Banken sind dies aber auch z.B. Fremdkapital vergebende Fonds (sog. Debt Fonds) sowie Betreuer besicherter Kreditportfolios in Verbriefungsstrukturen (sog. Special Servicer).
In den restlichen Mandaten betreue ich die Eigenkapitalseite. Ein im Transaktionsgeschäft tätiger Bankrechtsanwalt sollte überwiegend Banken beraten, die Bedürfnisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Darlehensnehmer sollte man aber ebenso gut kennen.