Woher kommt die besondere Kombination aus Real Estate und Gesellschaftsrecht bei Rotthege Wassermann?
Die Immobilienwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, denn Immobilien stellen ca. 86% des deutschen Anlagevermögens dar. Insofern besteht hoher juristischer Beratungsbedarf, den ROTTHEGE I WASSERMANN seit Jahren erfüllt.
Neben mittelständischen und großen (Familien-) Unternehmen beraten und begleiten wir nationale und internationale Projektentwickler, Bauunternehmen, Investoren und geschlossene Immobilienfonds – sowohl gesellschaftsrechtlich als auch immobilienrechtlich. Darüber hinaus haben wir unsere Praxis kontinuierlich ausgebaut auf Bau- und Architektenrecht, Gewerbliches Mietrecht und Öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht.
Wie lange arbeiten Sie bereits bei Rotthege Wassermann?
Ich arbeite seit über fünf Jahren bei ROTTHEGE I WASSERMANN, davor war ich vier Jahre in einer internationalen Großkanzlei tätig.
Waren Sie schon immer auf das Immobilienwirtschaftsrecht spezialisiert? Und wo liegt die Besonderheit in der Kombination mit Gesellschaftsrecht?
Meine Spezialisierung liegt vorwiegend im Bereich Wirtschaftsrecht, insbesondere im Personen- und Handelsgesellschaftsrecht sowie bei Umstrukturierungs-/Restrukturierungsmaßnahmen und Unternehmenstransaktionen.
Vor allem bei letzterem überschneiden sich in unserer Beratungspraxis Gesellschafts- und Immobilienwirtschaftsrecht. Wir beraten und begleiten eine Vielzahl von Immobilientransaktionen (asset und share deals). Hierzu bilden wir interdisziplinäre Teams von Immobilien-, Gesellschafts- und Steuerrechtlern sowie Wirtschaftsprüfern, um unsere Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht umfassend und optimal beraten zu können.