Seit wann hat Noerr einen eigenen Fachbereich IT-Recht? Und wie groß ist dieser Bereich?
Eine spezialisierte Gruppe von Kollegen im IT-Recht (damals Internet-Recht) gab es schon von Anfang an. Formalisiert wurde dies im Rahmen einer organisatorischen Strukturierung 2010. Nach außen tritt diese Gruppe, die nunmehr 7 Partner, 2 Counsel, 9 Associates und einen Of Counsel umfasst, unter dem Namen "IT, Outsourcing & Datenschutz" auf.
Was finden Sie besonders interessant an IT-Recht? Und mit welchen Fachbereichen haben Sie in vielen Fällen noch zu tun?
IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie, die viele Rechtsgebiete umfasst, wie z.B. das Urheberrecht, das Zivilrecht, das Marken-/Domain-Recht, das Telekommunikations-Recht sowie das öffentliche Recht (insbesondere e-Government) und das Prozessrecht.
Dementsprechend haben wir bei unseren Fällen mit allen Fachbereichen unserer Kanzlei zu tun, z.B. beim Arbeitnehmerdatenschutz mit dem Arbeitsrecht, beim IT-Outsourcing mit dem Gesellschafts- und Steuerrecht, beim E-Commerce-Recht mit dem Vertriebs- und Zivilrecht (Commercial), bei der IT-Vergabe mit dem öffentlichen Recht (Regulatory) und bei IT-Litigation mit dem Prozessrecht/Litigation.
Mittlerweile greift das IT-Recht auch auf Bereiche über, bei denen man es nicht erwartet hätte, so über das Thema "Industrie 4.0" auf das Produkthaftungsrecht und unter dem Stichwort "Digitaler Nachlass" auf das Erbrecht.
Wie sah Ihr bisher spannendster Fall aus?
Es gibt nicht den spannendsten Fall schlechthin, sondern jeder für sich ist einzigartig und eine besondere Herausforderung. So ist es z.B. bei großen IT-Outsourcing-Fällen reizvoll, mit vielen verschiedenen Bereichen des Mandanten und anderen fachlichen und technischen Beratern koordiniert zusammenzuarbeiten, um ein mehrere Tausend Seiten umfassendes Vertragswerk nebst Dokumentation zu schaffen.
Spannend ist aber auch, eine neue E-Commerce-Idee von der ersten Konzeptionierung bis zum Launch der Website rechtlich zu begleiten. Wieder eine andere Herausforderung ist es, für den Mandanten um das Urheberrecht an seiner Software vor Gericht zu streiten.