Was ist eigentlich Recht?
Diese Frage beschäftigte bereits die großen Philosophen in der Antike. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich jedoch selbst heute nur schwer finden, hängt sie doch oftmals von der eigenen Betrachtungsweise und Überzeugung ab.
Diese sind umso differenzierter, je mehr man sich mit den unterschiedlichen Ansichten auseinandersetzt. Dazu dient maßgeblich der an der Universität regelmäßig angebotene Grundlagenkurs „Rechtsphilosophie“. Im Folgenden wird ein kleiner Überblick gewährt, der zeigen soll, wieso der Besuch dieses Kurses besonders sinnvoll ist.
Die Naturrechtslehre
Platon gehört zu den ersten Philosophen, die sich mit einer idealen Staatsordnung auseinandergesetzt haben. Er erschuf ferner das berühmte Höhlengleichnis, mit dem er darstellt, ob und wie der Mensch die Wahrheit erkennen kann. Mit seinem Schüler Aristoteles beschäftigte sich Platon außerdem mit dem Begriff der Gerechtigkeit als „erste ethische Tugend“.
Aristoteles formulierte es wie folgt: „Gerecht ist, wer nicht mehr haben will, als ihm selbst zukommt.“
Aristoteles war es aber schließlich, der die klassische Naturrechtslehre, die z.T. heute noch vertreten wird, begründete. Nach seinen Vorstellungen meint Naturrecht „das von der Natur aus Rechte“. Dementsprechend gilt es nicht, weil der Gesetzgeber es beschlossen hat, sondern umgekehrt:
Die Autorität des Gesetzgebers legitimiert sich dadurch, dass er nicht gegen das von Natur aus Rechte verstößt. Dieser einfache Satz des aristotelischen Naturrechts hat sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und zum Teil gespalten, da die verschiedenen Vertreter unterschiedliche Erkenntnisquellen herangezogen haben.
Das göttliche Naturrecht bezieht seine Erkenntnis nach den bekannten Vertretern Augustinus, Thomas von Aquin und Martin Luther aus der göttlichen Offenbarung. Deshalb müsse der Staat maßgeblich die ethischen Prinzipien der Kirche, wie sie von Gottes ‚ewigen Weltgesetz‘ (sog. lex aeterna) vorgegeben werden, verwirklichen und ihr damit auch untergeordnet sein.
Dazu führte Thomas von Aquin weiter aus, dass der Mensch jedoch lediglich die objektive Wahrheit mittels seiner Vernunft erkennen könne, nicht aber die über die natürliche Wahrheit hinausgehende übernatürliche Wirklichkeit, die man nur im Glauben erfahren könne.