Gibt es eine maximale Summe, bis wohin die Versicherung greift? Muss man mit einer Selbstbeteiligung rechnen? Oder gibt es hierfür keine allgemeingültigen Aussagen?
Das Unternehmen, das eine D&O-Versicherung für seine Manager abschließen will, kann die entsprechende Versicherungssumme grundsätzlich frei wählen. Dabei gilt natürlich, dass die Versicherungsprämie bei höherer Deckungssumme ebenfalls steigt.
Bei großen Unternehmensgruppen kann die Versicherungssumme durchaus im dreistelligen Millionenbereich liegen. In solchen Fällen trägt typischerweise nicht ein Versicherer das komplette Risiko, sondern es wird ein Versicherungsprogramm aufgelegt, in dem die beteiligten Versicherer jeweils nur einen Teil der insgesamt zur Verfügung gestellten Versicherungssumme übernehmen.
Das geschieht zumeist dadurch, dass verschiedene sog. Layer gebildet werden. Ein Versicherungsprogramm mit einer Deckungssumme von insgesamt € 50 Mio. könnte z.B. so aussehen, dass ein oder mehrere Versicherer als sog. Grundversicherer bis € 10 Mio. decken, ein anderer oder mehrere andere Versicherer als sog. Exzedentenversicherer den Bereich ab € 10 Mio. bis € 25 Mio. und wieder andere Versicherer als weitere Exzedentenversicherer einen Layer ab € 25 Mio. bis € 50 Mio. übernehmen.
Ob der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht, können die Vertragsparteien (also das Unternehmen und der Versicherer) grundsätzlich frei bestimmen. Lediglich für Vorstandsmitglieder schreibt das Gesetz einen Selbstbehalt vor. Der jeweilige Vorstand kann diesen Selbstbehalt aber wiederum durch eine Selbstbehaltsversicherung versichern.
Was macht den Bereich für Sie so spannend?
Sowohl auf der Haftungs- als auch auf der Deckungsseite gibt es viele rechtliche Fragen, die bislang nicht durch die Rechtsprechung geklärt sind und daher viel Raum für Argumentation lassen.
In Bezug auf die Versicherungsseite liegt dies auch daran, dass es für die D&O-Versicherung keine von mehr oder weniger allen Versicherern gleichförmig verwendeten Standardpolicen gibt, sondern am Markt eine Vielzahl verschiedener von Versicherern oder Versicherungsmaklern zusammengestellte Bedingungswerke erhältlich ist.
Spannend ist, dass man die „Wirtschafts-Skandalfälle“, zu denen man auch in der Zeitung lesen kann (wie z.B. VW, Deutsche Bank/Kirch, oder Hypo Real Estate), auf den Schreibtisch bekommt und oftmals tiefe Einblicke erhält.
Welche Rolle spielen Sie als Anwalt in D&O-Fällen?
Wir beraten in erster Linie Versicherer. Für sie untersuchen wir die Haftungs- und Deckungssituation und beraten sie bei den zu treffenden Entscheidungen. Dabei spielt zumeist die Sachverhaltsaufklärung eine wesentliche Rolle.
Die relevanten Informationen können über das Unternehmen (die Versicherungsnehmerin) oder die in Anspruch genommenen Manager einzuholen versucht werden. Beide, also Unternehmen und in Anspruch genommener Manager, haben Auskunftsobliegenheiten gegenüber dem Versicherer.
Wenn sich der Versicherer für die Anspruchsabwehr entscheidet, ist die Anspruchsabwehr zu koordinieren. Spätestens wenn die Haftungsansprüche gegen die versicherten Manager gerichtlich geltend gemacht werden, werden ihnen Anwälte zur Seite gestellt.
Mit diesen Anwälten werden dann z.B. Schreiben oder Schriftsätze abgestimmt. Gelegentlich sind wir auch für versicherte Manager tätig und übernehmen für sie die Anspruchsabwehr.