Das Transport- und Seehandelsrecht ist … per se international.
Der internationale Handel als Grundlage des Transportgeschäfts
Der internationale Handel wächst Jahr für Jahr. Weltweit werden Güter ausgetauscht – pro Jahr rund 4,7 Millionen Tonnen Bananen aus Ecuador, etwa 4,4 Millionen Autos aus Deutschland, 26, 1 Millionen Tonnen Zucker aus Brasilien, 407 Millionen Tonnen Öl aus Saudi-Arabien, über 400.000 Tonnen Geflügelfleisch aus den Niederlanden.
Die Güter werden mithilfe verschiedener Transportmittel in die jeweiligen Importländer befördert. Der Großteil der weltweiten Transporte wird mit dem Seeschiff durchgeführt; nach Angaben der International Chamber of Shipping (ICS) machen die Seetransporte rund 90% aus. Daneben gibt es die – häufig kombinierte - Beförderung per Lkw, Eisenbahn, Binnenschiff und Flugzeug. Der grenzüberschreitende Transport ist somit das Hilfsgeschäft des internationalen Handels.
Praktische Auswirkungen der Internationalität auf die Arbeit des Transport- und Seehandelsrechtlers
Diese Internationalität macht die tägliche Arbeit aus. Die Mandate und Mandanten sind größtenteils international. Die Kommunikation findet vorwiegend auf Englisch statt.
Ferner wird man oft als Korrespondenzanwalt beauftragt, weil der Prozess in Deutschland geführt werden soll, obwohl der Mandant in einem anderen Land ansässig ist und sich zunächst dort an seinen Rechtsanwalt gewandt hat. Das Gleiche gilt auch umgekehrt. Durch diesen Austausch mit Kollegen aus aller Welt lernt man täglich etwas Neues auch über fremde Rechtsordnungen.
Internationales Recht
Aufgrund der grenzüberschreitenden Sachverhalte hat das Transport- und Seehandelsrecht einen sehr engen Bezug zum internationalen Privatrecht und zum internationalen Zivilprozessrecht. Daneben spielt Einheitsrecht eine übergeordnete Rolle.
Für jeden Verkehrsträger gibt es völkervertragliche Übereinkommen, die die Regelungen - insbesondere zur Haftung - harmonisieren. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Güter durch verschiedene Länder transportiert werden und damit unterschiedliche Rechtsordnungen berührt werden.
Zudem sind die Parteien des Frachtvertrages und die sonstigen Beteiligten in aller Regel in unterschiedlichen Ländern ansässig. Durch die Vereinheitlichung von Regelungen sollen Ungewissheiten der Parteien bezüglich des anwendbaren Rechts und etwaiger nationaler Besonderheiten ausgeschlossen werden.
Der Vereinfachung des Abschlusses internationaler Verträge dienen zudem die internationalen Lieferbedingungen „Incoterms“, die von der Internationalen Handelskammer herausgegeben werden und die die transportspezifischen Pflichten der Parteien des internationalen Kaufvertrages regeln.
Immer beginnt die rechtliche Beurteilung eines Falles mit der Prüfung der einschlägigen Rechtsordnung beziehungsweise der jeweiligen Übereinkommen sowie des Gerichtsstandes. Erst danach kann sich mit der Frage beschäftigt werden, die den Mandanten eigentlich interessiert: Wer hat welche Ansprüche gegen wen?
Wer also Interesse an internationalen Sachverhalten, internationalem Privatrecht und interkulturellem Austausch hat, ist im Transport- und Seehandelsrecht genau richtig.