Der Weg zum Volljuristen und zur Volljuristin ist lang und schwer, die Jobaussichten junger Jurist:innen sind deshalb aber dementsprechend gut. Ein erfolgreicher Berufsstart ist nicht nur ohne Prädikatsexamen möglich, sondern auch dann, wenn weder die zweite juristische Prüfung noch der Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert wurden. Welche beruflichen Perspektiven die jungen Jurist:innen in den einzelnen Ausbildungsabschnitten haben, erfahrt ihr im folgenden Überblick:
Berufsmöglichkeiten mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen
Wirtschaftsjurist:in
Einem Rechtsreferendar stehen insbesondere im wirtschaftsjuristischen Bereich viele Möglichkeiten offen, etwa als Wirtschaftsprüfer:in oder Steuerberater:in.
- Wirtschaftsprüfer:in
Zur Hauptaufgabe von Wirtschaftsprüfer:innen gehören sämtliche betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, ergo die Buchführung. Ein:e Wirtschaftsprüfer:in ist aber auch befugt, den Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
Allerdings muss man beachten, dass die Ausbildung mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen noch lange nicht abgeschlossen ist. Auf dem Weg zum schweren Wirtschaftsprüferexamen liegt mindestens noch eine dreijährige Tätigkeit als Trainee oder ähnliches beispielsweise bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem vereidigtem Buchprüfer, etc.
- Steuerberater:in
Die Hauptaufgabe von Steuerberater:innen ist hingegen die steuerliche Prüfung sowie die steuerliche, aber auch betriebswirtschaftliche Beratung. Demnach hat er bzw. sie für eine optimale Steuergestaltung zu sorgen, bei der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zu unterstützen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden vorzunehmen.
Steuerberater:innen sind in aller Regel sogar nicht nur zur Vertretung des Mandanten gegenüber dem Finanzamt, sondern auch in finanzgerichtlichen Prozessen befugt. Auch hier schließt sich an das Erste Juristische Staatsexamen zunächst eine mindestens zweijährige Praxiszeit an. Anschließend kann man zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Mehr Informationen findest du auch in unserem Artikel: Karriere als Steuerberater:in.
Die gleichen Karrierewege stehen auch dem- und derjenigen offen, der und die ein juristisches Bachelor-Studium absolviert hat. Lese dazu auch folgenden Artikel: „Das Bologna-Modell in der Juristenausbildung“.