Welche Berufe stehen mir als Wirtschaftsjurist:in offen?
Wer Jura auf Staatsexamen studiert hat und kein:e reine:r bzw. kein:e Anwält:in im Wirtschaftsbereich sein möchte oder wer Jura auf Bachelor (gegebenenfalls mit anschließendem Master) studiert hat, dem stehen im wirtschaftsjuristischen Bereich viele Möglichkeiten offen:
Wirtschaftsprüfer:in
Nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung [WPO] haben Wirtschaftsprüfer:innen die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Konkret gehört beispielsweise auch die Wirtschaftsprüfung über die ordnungsmäßige Buchführung eines Unternehmens zu deren Hauptaufgaben.
Nach Abs. 2 sind sie darüber hinaus befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
Rechtsprüfer:in und Rechtsberater:in
Zu der Hauptaufgabe von Rechtsprüfer:innen gehört hingegen die gutachterliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem. Ein:e Rechtsprüfer:in macht somit genau das, was er an der Universität gelernt hat. Rechtsberater:innen sind schließlich diejenigen, die den Auftraggeber entsprechend der gutachterlichen Ergebnisse berät. Deshalb werden die Tätigkeiten der Rechtsprüfung und der Rechtsberatung oftmals auf eine Person zusammen fallen. Der bzw. die Anwält:in ist es dann jedoch, der bzw. die den Auftraggeber gerichtlich vertritt.
Steuerberater:in
Entsprechend zu dem bereits Gesagten ist die Hauptaufgabe von Steuerberater:innen die steuerliche Prüfung sowie die steuerliche, aber auch betriebswirtschaftliche Beratung. Demnach hat er für eine optimale Steuergestaltung zu sorgen, bei der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zu unterstützen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden vorzunehmen. Der bzw. die Steuerberater:in ist in aller Regel sogar nicht nur zur Vertretung des Mandanten gegenüber dem Finanzamt, sondern auch in finanzgerichtlichen Prozessen befugt.
Verwaltungsbeamte:r
Die Aufgaben von Verwaltungsbeamten variieren je nach Art der Behörde, bei der sie beschäftigt sind. Möglich ist jedenfalls eine Anstellung in der Bundesverwaltung (sei es bei einem Bundesministerium, einem Bundesamt, der Bundeswehr etc.), der Landesverwaltung (etwa bei einem Landesministerium, beim staatlichen Landratsamt etc.) sowie der Kommunalverwaltung oder sogar bei einer Handwerkorganisation bzw. bei einer Industrie- und Handelskammer.
Vorstandssekretär:in
Als Vorstandssekretär:in übernimmt man für einen Vorstand zunächst die klassischen Sekretariatsaufgaben (etwa Postbearbeitung, Termin- und Reiseplanung, Gästebetreuung, Ablage- und Dokumentenmanagement etc.), aber auch die Vorbereitung von Reden des Vorstandes bzw. der Vorständin sowie Tagungen, Aufsichtsrats- und Gremiensitzungen sowie unter Umständen sogar delikate Personalangelegenheiten, die aus bestimmten Gründen nicht in der Personalabteilung des Unternehmens bearbeitet werden sollen.