Das Referendariat schließt sich in der Ausbildung von Juristen an das 1. Staatsexamen an, verbindet endlich theoretisches Wissen und Praxiserfahrung und wird durch das 2. Staatsexamen abgeschlossen. Danach dürfen die erfolgreichen Kandidaten sich endlich Volljuristen nennen. Doch was ist alles zu organisieren, was muss geplant werden und wie sorgt man für eine optimale Ausbildung und Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen?
Andere Länder, andere Sitten – aber gleiches Grundgerüst
Zunächst einmal lässt sich nach einem Blick in entsprechende Literatur oder einer Onlinerecherche feststellen, dass die Ausbildungsinhalte und Regularien zwischen den verschiedenen Bundesländern sich unterscheiden. Das liegt daran, dass die Ausbildung von Juristen in Deutschland Ländersache ist und die verschiedenen Juristenausbildungsgesetze der Länder unterschiedliche Regelungen für das jeweilige Referendariat treffen.
Allerdings ist das Referendariat grundsätzlich übereinstimmend strukturiert und auch wenn sich der Ablauf, die Reihenfolge und die Länge der unterschiedlichen Stationen teilweise anders darstellt, sind die Stationen an sich weitestgehend dieselben.
Ein Volljurist ist grundsätzlich qualifiziert für das Richteramt, eine Tätigkeit als Staatsanwalt, als Verwaltungsjurist und als Rechtsanwalt. Die entsprechenden Tätigkeiten stellen daher auch die Ausbildungsinhalte während des Referendariats dar. Das Referendariat setzt sich aus einer Station an einem Amts- oder Landgericht in Zivilsachen, einer Station bei der Staatsanwaltschaft und einer Station in der Verwaltung zusammen. Diese drei Stationen werden bei staatlichen Stellen absolviert und es erfolgt eine Zuweisung von Amtswegen. Lediglich für die Zivilstation können sich Referendare üblicherweise eine Stelle selbst aussuchen und der Wunsch wird entsprechend berücksichtigt.