Karriere als Staatsanwalt

Staatsanwalt: Karriere in der Justiz

Anforderungen und Voraussetzungen im Überblick

Mit dem Beruf etwas Gutes tun, das wünschen sich viele. Gerade als Jurist muss man für sich selbst entscheiden, was man bereit ist zu tun und was nicht. Wer sich für das Strafrecht aber gegen das Verteidigen von Angeklagten entschieden hat, dem bleibt oft nur noch die Wahl zwischen dem Richteramt oder einer Karriere als Staatsanwalt. Hat man sich für die Karriere als Staatsanwalt entschieden, gilt es einiges zu beachten!

Wie wird man Staatsanwalt?

Das ist grundsätzlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es ist überall gleich, dass du die Grundvoraussetzungen mitbringen musst, die auch ein Richter haben muss: Zwei bestandene Staatsexamina. Der Fokus liegt in den meisten Bundesländern auf der Note des Zweiten Staatsexamens.

Es kommt aber nicht nur auf die Noten an: Erfahrungen im Strafrecht, durch die Wahlstation oder zum Beispiel durch eine vorherige Tätigkeit als Strafverteidiger sind genauso gerne gesehen wie eine Promotion zu einem strafrechtlichen Thema. Dazu kommt häufig ein Vorstellungsgespräch in Verbindung mit einigen Einstellungstests.

Ein besonderes Verfahren findet in Bayern statt, wo es üblich ist, dass Staatsanwälte und Richter regelmäßig in ihren Berufen wechseln. Gerade dieses Verfahren zeigt: Staatsanwälte und Richter verdienen nicht nur sehr ähnlich, auch sind sie nahezu gleichgestellt!

Was tut ein Staatsanwalt?

Hier darf man sich leider nicht an den Fernsehkrimis und Serien orientieren. Staatsanwälte berichten von meterhohen Haufen von Akten und kaum eigentlicher Ermittlung am Tatort oder Verhöre von Zeugen, und auch das Zigarre rauchen mit dem Polizeichef fällt meist aus. Stattdessen bearbeitet ein Staatsanwalt sehr viele Fälle, manchmal bis zu 100 Fälle gleichzeitig und entscheidet, was zur Anklage gebracht wird und was nicht.

Ein bis drei Tage verbringt er dabei selbst vor Gericht und trägt Anklagen vor, häufig sogar solche, an denen er selbst nicht mitgeschrieben und gearbeitet hatte, so dass man auch hierfür noch einmal extra Einarbeitungszeit einrechnen muss.

Offiziell ist eine volle Stelle mit 41 Wochenstunden berechnet, gerade zur Anfangszeiten muss man aber mit deutlich höheren Stundenzahlen von bis zu 60 Stunden rechnen. Mit der Zeit reduziert sich dies durch Routine jedoch deutlich, sagen zumindest die erfahrenen Staatsanwälte.

Aber der Staatsanwalt hat auch noch ganz andere Aufgaben, die weniger bekannt sind: so überprüft er beispielsweise Post, die Insassen aus dem Gefängnis schreiben. Häufig muss er dazu noch Übersetzer oder andere Personen hinzuziehen.

Das tatsächliche Ermitteln übernimmt also eigentlich die Polizei. Je höher ein Staatsanwalt aufsteigt, desto stärker ändert sich auch sein Aufgabengebiet. Es kommen Personalaufgaben und Organisatorisches hinzu, dafür sinkt die Anzahl an Fällen, die man selbst zu bearbeiten hat.
 

Verdienst- und Karrieremöglichkeiten

Als Anfänger steigt man wie ein Richter in die Besoldungsgruppe R1 ein und verdient ca. 3500 Euro monatlich zuzüglich eventuellen Familienzuschlag.

Die Aufstiegschancen sind etwas vielfältiger als bei den Richtern, so kann ein Staatsanwalt zunächst ein Gruppenleiter, später Oberstaatsanwalt, Behördenleiter oder sogar Generalstaatsanwalt werden. Dabei spielt nicht nur der „Rang“ eine Rolle für den Verdienst, sondern gerade auch die Größe der Staatsanwaltschaft und die Vertretung von höher eingestuften Vorgesetzten ist entscheidend. So kann ein Oberstaatsanwalt einer großen Staatsanwaltschaft durchaus mehr verdienen, als zum Beispiel ein leitender Oberstaatsanwalt einer kleineren Staatsanwaltschaft.

Eine weitere Möglichkeit, die in Bayern - wie bereits erwähnt - sogar die Regel ist, ist ein Wechsel in das Richteramt. Hierbei kann bereits Geleistetes angerechnet werden und so zu einer höheren Einstufung helfen.

Jobangebote im öffentlichen Sektor

Was unterscheidet den Staatsanwalt am meisten vom Richter?

Abgesehen von den unterschiedlichen Aufgaben im Strafprozess und den dazugehörigen Ermittlungen gibt es einen gravierenden Unterschied. Während der Richter aufgrund seiner Entscheidungsgewalt völlig unabhängig agieren darf und muss, ist der Staatsanwalt durchaus weisungsgebunden und wird von oben kontrolliert. Im Prinzip er der verlängerte Arm des Justizministeriums.

Die Einflussnahme von oben wird häufig hart kritisiert und gerade junge Staatsanwälte berichten von großem Druck. Hier ist der Richter möglicherweise dem Staatsanwalt gegenüber privilegiert. Ansonsten sind beide Berufe auf einer Ebene anzusehen und beide genießen die vielen Vorteile des Beamtendaseins.

 

Wer sich also berufen fühlt in das Amt einzutreten, der wird neben harter Arbeit viel Abwechslung, Aufstiegschancen und Jobsicherheit vorfinden können. Hast du auch vor Staatsanwalt zu werden? Erzähle uns deine Beweggründe in den Kommentaren!

Polizei NRW
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