Mit dem Beruf etwas Gutes tun, das wünschen sich viele. Gerade als Jurist muss man für sich selbst entscheiden, was man bereit ist zu tun und was nicht. Wer sich für das Strafrecht aber gegen das Verteidigen von Angeklagten entschieden hat, dem bleibt oft nur noch die Wahl zwischen dem Richteramt oder einer Karriere als Staatsanwalt. Hat man sich für die Karriere als Staatsanwalt entschieden, gilt es einiges zu beachten!
Wie wird man Staatsanwalt?
Das ist grundsätzlich von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es ist überall gleich, dass du die Grundvoraussetzungen mitbringen musst, die auch ein Richter haben muss: Zwei bestandene Staatsexamina. Der Fokus liegt in den meisten Bundesländern auf der Note des Zweiten Staatsexamens.
Es kommt aber nicht nur auf die Noten an: Erfahrungen im Strafrecht, durch die Wahlstation oder zum Beispiel durch eine vorherige Tätigkeit als Strafverteidiger sind genauso gerne gesehen wie eine Promotion zu einem strafrechtlichen Thema. Dazu kommt häufig ein Vorstellungsgespräch in Verbindung mit einigen Einstellungstests.
Ein besonderes Verfahren findet in Bayern statt, wo es üblich ist, dass Staatsanwälte und Richter regelmäßig in ihren Berufen wechseln. Gerade dieses Verfahren zeigt: Staatsanwälte und Richter verdienen nicht nur sehr ähnlich, auch sind sie nahezu gleichgestellt!