Voraussetzungen, um als Professor zu arbeiten
Aus den Aufgaben ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Bewerber. Die Lebensläufe von Professoren sind durchaus unterschiedlich. Um für eine Professur in Frage zu kommen, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Hochschulrahmengesetz des Bundes nennt ganz allgemein die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren (§ 44 HRG). Kandidaten müssen grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit mitbringen, die in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird.
Für angehende Jura-Professoren reicht es noch nicht, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Die Berufung auf einen rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl ist grundsätzlich nur nach einem erfolgreich durchgeführten Habilitationsverfahren möglich.
Dabei muss eine Habilitationsschrift angefertigt werden, eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit, durch die eine selbstständige Arbeits- und Forschungsweise sowie eine große fachliche Kompetenz nachgewiesen werden soll. Für die Zulassung zu diesem Habilitationsverfahren gibt es wiederum bestimmte Voraussetzungen. Die Grundlage ist in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt, die Universitäten dürfen die Details festlegen.
Viele Fachbereiche haben eine eigene Habilitationsordnung erlassen. Erforderlich sind in der Regel zwei Staatsexamina sowie ein mindestens mit der Note magna cum laude abgeschlossenes Dissertationsverfahren. Wer zugelassen werden möchte, muss also zumindest die beiden Examina bestehen und einen Doktortitel erwerben. Häufig ist auch eine vorangegangene wissenschaftliche Tätigkeit gefordert oder erwünscht. Das Habilitationsverfahren wird genau wie die Doktorarbeit von einem Professor betreut. Viele Habilitanden arbeiten während dieser Zeit auch als wissenschaftliche Mitarbeiter an dem entsprechenden Lehrstuhl.
Habilitation – gibt es eine Alternative?
Seit 2002 gibt es die Möglichkeit, eine Juniorprofessur wahrzunehmen, die als Alternative zu einem Habilitationsverfahren konzipiert wurde. Wer eine solche Stelle erhält, übernimmt für einen befristeten Zeitraum reguläre Lehrtätigkeiten in geringerem Umfang als die auf Lebenszeit berufenen Professoren.
Die Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Hochschulrahmengesetzes normiert und ähneln den Zugangskriterien zum Habilitationsverfahren. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit soll durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen werden. Mit der Einführung der Juniorprofessur sollten junge Wissenschaftler die Möglichkeit erhalten ohne Durchführung eines Habilitationsverfahrens Lehr- und Forschungstätigkeiten wahrzunehmen.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass in der Rechtswissenschaft kaum ein Weg an der Habilitation vorbeiführt. Viele Juniorprofessoren entscheiden sich weiterhin für diesen traditionellen Weg und fahren somit zweigleisig, weil sie ansonsten befürchten, bei späteren Bewerbungen schlechtere Chancen zu haben als Mitbewerber mit Habilitation.
Wie relevant sind die Noten?
Welche Punktzahlen im Examen erforderlich sind, um eine Chance zu haben, lässt sich nicht pauschal sagen. Ohne zwei Prädikatsexamina wird es aber sehr schwierig. Oft ist ein Prädikat im ersten Examen schon notwendig, um überhaupt eine Promotion beginnen zu können.
Die große Bedeutung der Noten im juristischen Bereich gilt auch hier. Für eine erfolgreiche Laufbahn als Professor sind Punktzahlen jedoch nicht allein entscheidend. Wer in dieser Hinsicht schlechter ist als Mitbewerber, kann dies beispielsweise durch bedeutende Publikationen oder andere Tätigkeiten und Erfahrungen im wissenschaftlichen Bereich ausgleichen. Auch ein LL.M. ist eine gern gesehene Zusatzqualifikation.