Das Einstellungsverfahren: Kann man ohne Prädikat Staatsanwalt werden?
Dass nicht aus jedem Volljuristen ein Richter oder Staatsanwalt werden kann, ist wohl selbstverständlich. Zum einen ist die verfügbare Stellenanzahl begrenzt, zum anderen werden an die Bewerber entsprechende Anforderungen gestellt, um auch in Zukunft die fachliche Kompetenz der im Staatsdienst tätigen Juristen zu gewährleisten.
Grundsätzlich kann in Deutschland nur Staatsanwalt werden, wer bereits die Befähigung zum Richteramt hat. Diese erlangen grundsätzlich Personen, welche die erste juristische Prüfung und zudem den Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert haben. Im Bezug auf speziellere Voraussetzungen sei darauf hingewiesen, dass die geltenden Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren.
Beispiel: Staatsanwalt werden in Bayern
Die Einstellung von neuen Richtern erfolgt in Bayern beispielsweise zwei Mal pro Jahr jeweils nach Durchgangsabschluss der zweiten juristischen Staatsprüfungen (April/Mai und Oktober/November).
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen in Bayern pro Einstellungstermin jeweils 50 offene Stellen für Richter und Staatsanwälte zur Verfügung. Die eigene Bewerbung gilt es dann beim Bayerischen Justizministerium einzureichen, welches zentral für alle OLG-Bezirke in Bayern, also das OLG Bamberg, OLG München und OLG Nürnberg, einstellt.
Die Mindestnote für eine Zulassung zum Einstellungsverfahren liegt in Bayern momentan bei 8,0 Punkten im zweiten Examen. Insofern ist vor allem die zweite juristische Prüfung ausschlaggebend und aktuell kein Prädikatsexamen nötig, um Staatsanwalt zu werden – auch wenn die Note „8 Punkte“ natürlich immer noch eine weit überdurchschnittlich gute Bewertung darstellt.
Des Weiteren können auch relevante Zusatzqualifikationen durchaus zum Erfolg der eigenen Bewerbung beitragen. Dazu zählen insbesondere ein Zweitstudium oder eine Zusatzausbildung, zum Beispiel ein betriebswirtschaftlicher Abschluss, jedoch auch eine Ausbildung zum Rechtspfleger oder eine abgeschlossene Banklehre. Genauso können berufsbezogene Auslandserfahrungen, eine bisherige Anwaltstätigkeit, besondere Sprachkenntnisse oder eine (Lehr-)Tätigkeit an der Universität dem Bewerber in die Karten spielen.
Übrigens: Wer sich in Bayern für die Tätigkeit als Staatsanwalt entscheidet, tut dies auch gleichzeitig für das Richteramt – und umgekehrt. Dementsprechend ist in Bayern der Wechsel zwischen Richteramt und dem staatsanwaltschaftlichen Dienst üblich.