Die Frage des „Ob?“ stellt sich für viele angehende Juristen gar nicht mehr. Vielmehr ist es die Frage des „Wann?“, die sie beschäftigt. Gemeint ist die Frage nach einem Auslandsaufenthalt. Viele erwägen einen Auslandsaufenthalt während einer der Referendariatsstationen. Was für Möglichkeiten es gibt und worauf ihr achten müsst, haben wir für euch zusammengefasst:
Welche Stationen im Rechtsreferendariat kann ich im Ausland verbringen?
Zunächst einmal solltest du dich umgehend informieren, ob und wenn ja, in welchem Umfang Stationen im Ausland abgeleistet werden können. Dies ist je nach Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer unterschiedlich.
Im Zweifelsfall sollte man sich immer an die für die Referendarausbildung zuständigen Ausbildungsstellen wenden. Im Regelfall sind dies die Oberlandesgerichte. Dies ist besonders wichtig, da Referendare für die Anerkennung ihrer Ausbildungsstationen vollständig selbst verantwortlich sind!
Grundsätzlich (natürlich immer abhängig von der entsprechenden Prüfungsordnung!) gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine Auslandsstation: