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Wahlstation: Im Referendariat ins Ausland?

Welche Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes gibt es und wie finde ich die richtige Station?

Die Frage des „Ob?“ stellt sich für viele angehende Juristen gar nicht mehr. Vielmehr ist es die Frage des „Wann?“, die sie beschäftigt. Gemeint ist die Frage nach einem Auslandsaufenthalt. Viele erwägen einen Auslandsaufenthalt während einer der Referendariatsstationen. Was für Möglichkeiten es gibt und worauf ihr achten müsst, haben wir für euch zusammengefasst:
 

Welche Stationen im Rechtsreferendariat kann ich im Ausland verbringen?

Zunächst einmal solltest du dich umgehend informieren, ob und wenn ja, in welchem Umfang Stationen im Ausland abgeleistet werden können. Dies ist je nach Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer unterschiedlich.

Im Zweifelsfall sollte man sich immer an die für die Referendarausbildung zuständigen Ausbildungsstellen wenden. Im Regelfall sind dies die Oberlandesgerichte. Dies ist besonders wichtig, da Referendare für die Anerkennung ihrer Ausbildungsstationen vollständig selbst verantwortlich sind!

Grundsätzlich (natürlich immer abhängig von der entsprechenden Prüfungsordnung!) gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine Auslandsstation:

💡 Alle wichtigen Infos zum Referendariat

Jedes Bundesland hat hinsichtlich des juristischen Vorbereitungsdienstes seine Eigenheiten. Hier findest du alle notwendigen Infos zu den aktuellen Abläufen und Terminen in deinem Bundesland.

→ Alle Infos zum Referendariat

1. Die Verwaltungsstation

Häufig ist es möglich, die Verwaltungsstation im Ausland zu absolvieren. Dies hat verschiedene Vor- und Nachteile. Für eine Verwaltungsstation im Ausland spricht, dass viele Referendare die VerwaltungsR-AGs, die während der Verwaltungsstation Pflicht sind, als sehr langweilig und unergiebig betrachten. Diese AG-Pflicht entfällt bei einer Auslandsstation meistens.

Zudem gibt es, wenn man denn einen Platz bekommt, fast nur interessante Aufgaben im Ausland. Probleme bei einer Verwaltungsstation im Ausland ergeben sich aber dennoch häufig. Zum einen gibt es wenige Plätze wie z.B. beim Auswärtigen Amt (hier berichtet Moritz von seiner Station in der Deutschen Botschaft in Teheran), der EU oder der UN, die sehr schwer zu bekommen sind und bei denen häufig nicht einmal ein gutes Examen alleine ausreicht.

Und zum anderen gibt es bei anderen Organisationen häufig Anerkennungsprobleme. Zudem gibt es, anders als in der Wahlstation weder ein Trennungsgeld, noch Zuschüsse zu Flügen oder ähnliches.

Seine Verwaltungsstation im Ausland zu verbringen kann daher sehr förderlich sein, ist jedoch verhältnismäßig schwierig zu organisieren und häufig mit höheren Kosten verbunden!
 

2. Die Anwaltsstation

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Anwaltsstation im Ausland zu verbringen. Einen klaren Vorteil, die Anwaltsstation im Ausland zu absolvieren, gibt es grundsätzlich nicht. Aber eine gute Chance noch einmal in das internationale Arbeitsumfeld einer Kanzlei zu blicken, ist es allemal.

Auch hier gilt zudem wieder, dass eine Teilnahmepflicht an den AGs bei einer Auslandstation entfällt. Erwähnt werden sollte, dass man möglichst die ersten drei Monate der Anwaltsstation im Ausland verbringen sollte, da danach bereits die schriftlichen Prüfungen anstehen, für die eine umfassende Vorbereitung am besten zu Hause im gewohnten Umfeld und ohne die natürlichen Ablenkungen des Auslandsaufenthalts stattfinden sollte!

Gegen die Wahlstation als Auslandsstation spricht lediglich, dass die mündliche Prüfung häufig recht zeitnah auf den Rückflug folgt.

3. Die Wahlstation

Die wohl häufigste für eine Auslandsstation gewählte Option ist die Wahlstation. Gründe hierfür gibt es einige:

  • Finanziell gesehen ist es häufig am klügsten, die Wahlstation im Ausland zu verbringen, da hier ein Trennungsgeld gezahlt wird und häufig auch Transfer und andere Leistungen bezuschusst werden.
  • Die schriftliche Prüfung ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelegt worden und du kannst das Ganze etwas entspannter angehen und hast weniger Lerndruck im Nacken.
  • Zudem kann man es wie eine Art „Urlaub“ nutzen und neben der Arbeit auch ein wenig Kraft für den bevorstehenden Einstieg ins richtige Arbeitsleben tanken!

Gegen die Wahlstation als Auslandsstation spricht lediglich, dass die mündliche Prüfung häufig recht zeitnah auf den Rückflug folgt. Wer sich hierfür noch besonders umfassend vorbereiten möchte oder sich dadurch nicht in der Lage sieht, sich auf die Aufgaben im Ausland zu konzentrieren, der sollte möglicherweise eine der anderen Optionen bevorzugen.

 

Jede der Referendariats-Stationen hat ihre Vor- und Nachteile, um sie als Auslandsstation zu nutzen. Grundsätzlich kannst du sogar mehrere Auslandsstationen wählen, denn nur die Gerichtsstation muss ausschließlich in Deutschland absolviert werden. Wer sich früh genug informiert und bewirbt, kann daher auf tolle Erfahrungen im Ausland hoffen!

Aktuelle Referendariatsstationen

Schritt für Schritt: So planst du deine Wahlstation im Ausland

Eine Studie von Staufenbiel zeigt, dass für 70% der Unternehmen Auslandserfahrungen ein wertvolles Einstellungskriterium sind. Nicht unbegründet spielen daher viele Studenten und Referendare mit dem Gedanken, während des Referendariats Auslandserfahrung zu sammeln und die Wahlstation im Ausland zu verbringen. Welche Vor- und Nachteile gibt es und was muss bei der Entscheidung und Vorbereitung beachtet werden?

Entscheidungshilfe: Vor- und Nachteile einer Wahlstation im Ausland
 

Die Vorteile

  • Ein Auslandsaufenthalt und gute Sprachkenntnisse werten den Lebenslauf auf und verbessern das Bewerberprofil
  • Internationale Kontakte
  • Der kulturelle Horizont wird erweitert
  • Einblick in ein anderes Rechtssystem
  • Sammeln von Auslandserfahrungen ohne einen Zeitverlust im Studium (wie es oft bei Auslandssemestern der Fall ist)

Die Nachteile

  • Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist möglicherweise erschwert:
  • Man kann nicht alle Lernunterlagen mitnehmen
  • Vorbereitende AGs können nicht besucht werden
  • Man baut keine Beziehungen im Inland auf, die bei einer späteren Karriere hilfreich sein könnten
  • Der Organisationsaufwand kann groß sein
  • Ein Auslandsaufenthalt kann erhebliche Kosten bedeuten

Wenn man die Wahlstation im Ausland verbringen möchte, muss man gut organisiert sein. Sebastian Homeier hat die Chance genutzt und einen Teil seiner Zeit als Referendar in New York verbracht. Er erklärt, dass die meiste Zeit für die Bewerbung und die Wohnungssuche benötigt wird. Außerdem sei es wichtig, zu klären, ob eine Auslands-Krankenversicherung besteht. Auch sonstige finanzielle Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden.
 

Good to know: So klappt das Referendariat!

Wie plane ich meine Wahlstation im Ausland?

  • Sieh dir deine Ausbildungsordnung an
  • Lässt deine Ausbildungsordnung eine Wahlstation im Ausland zu?
  • Welche Voraussetzungen gibt es?
     

Welche Länder kommen in Frage?

  • Berücksichtige deine Sprachkenntnisse
  • Beachte die Lebenhaltungskosten in den verschiedenen Ländern
  • Denke auch an aufsteigende Märkte wie China oder Russland!
     

Welche Art von Institution möchte ich kennenlernen?

Stell dir die Frage, welches Berufsfeld dich nach dem Studium interessieren würde. Ein paar Ideen für dich:

  • Du hast die Wahl zwischen Anwaltskanzleien, Wirtschaftsunternehmen und nationalen Organisation.
  • Deutsche Unternehmen mit Niederlassung im Ausland sind oft interessiert an deutschen Mitarbeitern.
  • Interessiert dich eine staatliche Einrichtung im Ausland? Das Pflichtwahlpraktikum in einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland könnte interessant für dich sein.
  • Denk an internationale Organisationen wie die UNO, UNCITRAL oder die WTO.
  • Auch die EU in Brüssel sucht regelmäßig Juristen.
  • Wenn du später Anwalt werden willst, bieten sich Anwaltskanzleien im Ausland an.


Die Bewerbung

  • Fang früh genug an!
  • Pass deine Bewerbung an dein Wunschland an:
  • Ist ein Foto auf dem Lebenslauf üblich?
  • Verwende Musterbewerbungen des jeweiligen Landes, um eine landestypische Bewerbung zu schreiben.
  • Lass die Bewerbung von einem kundigen Muttersprachler korrigieren.
     

Du hast die passende Wahlstation gefunden

  • Stelle sicher, dass du das Arbeitszeugnis auch in Deutschland verwenden kannst.
  • Vergiss nicht, ein gutes Fachwörterbuch und juristische Nachschlagewerke mitzunehmen.
  • Kümmere dich, wenn nötig, um einen Sprachkurs vor Ort. Gute Sprachkenntnisse werden dir nicht nur im privaten Alltag, sondern auch im Arbeitsumfeld helfen.
     

Wahlstation: Doch in die Kanzlei oder ins Unternehmen?

 

Wahlstation in einer Kanzlei

Die Wahlstation bei einer Kanzlei bietet ebenso wie bei der Anwaltsstation das volle Spektrum: Einzelanwalt, kleinere oder mittelständische Kanzlei, bis hin zur Großkanzlei. Darüber hinaus besteht eine freie Wahl hinsichtlich der Spezialisierung sowie des Bundeslandes.

Vorteile:

  • Es besteht die Gelegenheit, die Wahlstation als „vorgezogene Probezeit“ zu nutzen und direkt von der Wahlstation in den Beruf einzusteigen. 
  • Referendare werden in der Regel, so weit wie möglich, in laufende Projekte einbezogen, sodass sie durch den Umgang mit unbekannten Fällen auch Wissenswertes für die mündliche Prüfung aneignen können.
  • Vor allem bei klassischen Allgemeinkanzleien werden viele examensrelevante Sachverhalte bearbeitet, oftmals auch unter Abdeckung einer relativ großen Bandbreite von Rechtsgebieten.
  • Einige Großkanzleien bieten außerdem Anwaltstrainee-Programme an, in denen die Referendare einen Überblick über sämtliche Rechtsgebiete erhalten, die in der jeweiligen Kanzlei bearbeitet werden, und / oder Trainings für Präsentationstechniken und zum Aktenvortrag stattfinden.
  • Bei global agierenden (Groß-)Kanzleien kann ein nicht vorhandener Auslandsaufenthalt nachgeholt werden

Tipp: Dieser Wunsch sollte bereits in der Bewerbungsphase geäußert werden.
Je größer die Kanzlei, desto eher wird der Referendar auch eine Vergütung erhalten.

Nachteile:

  • Eine weitere Kanzlei im Lebenslauf, nur des Namens wegen, also ohne roten Faden, kann in der anschließenden Bewerbungsphase negativ ausgelegt werden.
  • Die Arbeitsauslastung kann immens sein, da etwa auch hoch spezialisierte Sozietäten häufig mit dem Leistungsangebot von Großkanzleien direkt konkurrieren. Damit verbleibt kaum Möglichkeit zum sog. „Tauchen“, also wenig Zeit zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung.

Tipp: Von der Wahl einer sog. „Tauchstation“ wird hingegen völlig abgeraten, da es keinen guten Eindruck hinterlässt.

  • Der Einbezug in Projekte wird vor allem bei Großkanzleien oberflächlicher sein als etwa bei mittelständischen Kanzleien, insbesondere wird man oftmals nicht in den Genuss kommen, den Mandanten vor Gericht zu vertreten.
  • Darüber hinaus werden dort häufig nicht besonders examensrelevante Problemstellungen Gegenstand des Arbeitsalltags sein.
  • In der Regel kein Erwerb von Auslandserfahrung.

Wahlstation im Unternehmen:

Ein Unternehmen als Wahlstation bietet gerade einem angehenden Wirtschaftsjuristen ein ähnlich großes Spektrum, wie bei den Kanzleien, da bereits viele mittelständische Unternehmen bereits eine Rechtsabteilung haben.

Vorteile:

  • Als angehender Wirtschaftsjurist sind namhafte Unternehmen im Lebenslauf unerlässlich.
  • Darüber hinaus wird Wirtschaftswissen bei den einschlägigen (Groß-)Kanzleien gerne gesehen.
  • Es besteht auch hier die Option, die Wahlstation als „vorgezogene Probezeit“ zu nutzen und direkt von der Wahlstation in den Beruf einzusteigen.
  • Je größer das Unternehmen, desto eher wird der Referendar auch eine Vergütung erhalten.

Nachteile:

  • Die Aufgaben in einem Unternehmen decken regelmäßig nicht den gesamten Stoff der mündlichen Prüfung ab.
  • In der Regel wird ein Auslandsaufenthalt nicht möglich sein.

Tipp: Quasi als Kompromiss besteht jedoch die Option, die Wahlstation in einer internationalen Organisation zu verbringen.

  • In den meisten Fällen können bei einem Unternehmen allenfalls beschränkt wichtige Kontakte geknüpft werden.