Dr. Adran Bölingen Baker Tilly Insolvenzrecht Restrukturierung

Veröffentlicht am 14.09.2020

"Spannende Perspektiven für Experten"

Dr. Adrian Bölingen für Baker Tilly über das Insolvenzrecht in besonderen Zeiten

Dr. Adrian Bölingen ist im November 2018 bei Baker Tilly als Director in Düsseldorf gestartet. Seit 01. Januar 2020 ist er Partner im Bereich Restrukturierung. Das Insolvenzrecht und die Restrukturierung verbinden praktisch wie kein anderer Bereich betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte der Unternehmensführung. Insbesondere bei der Restrukturierung müssen beide Disziplinen gemeinsam gestalterisch eingesetzt und immer wieder hinterfragt werden.
 

Herr Dr. Bölingen, vielen Juristen ist die Restrukturierung ein Begriff und dennoch oft ein Buch mit sieben Siegeln. Was weckte Ihr Interesse an dem Bereich und wie ist hier die von Baker Tilly gelebte Multidisziplinarität verankert?

Der Ausgangspunkt war meine Begeisterung für unternehmerische Prozesse und deren juristische Einordnung. Das lässt sich nur in wenigen Bereichen für Anwälte bei der täglichen Arbeit so praktisch umsetzen wie in der Restrukturierung. Je weiter die Krise fortgeschritten ist, desto mehr gleicht unsere tägliche Arbeit einer Operation am offenen Herzen. Eine besondere Stärke unserer Einheit sind Restrukturierungen durch eigenverwaltete Insolvenzverfahren.

Bei diesem Verfahren sind laufend Entscheidungen aus all unseren Disziplinen unter hohem Zeitdruck gefragt. Bei Baker Tilly bestehen durch den gegebenen institutionalisierten Austausch zwischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Unternehmens- und Steuerberatern kurze Entscheidungswege – ein geradezu ideales Umfeld für Restrukturierer.

Bei Baker Tilly bestehen durch den gegebenen institutionalisierten Austausch zwischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Unternehmens- und Steuerberatern kurze Entscheidungswege – ein geradezu ideales Umfeld für Restrukturierer.
 

Die von Ihnen genannten Geschäftsbereiche sind bei Restrukturierungsprojekten für den Erfolg unabdingbar. Wie genau funktioniert dieses Zusammenspiel? Wer koordiniert dies und was finden Sie in der anwaltlichen Praxis besonders spannend?

Es gibt immer einen Projektleiter, der die einzelnen Disziplinen zusammenbringt und koordiniert. In der Regel übernimmt das ein restrukturierungserfahrener Kollege, der das Unternehmen auch vornehmlich vor Ort begleitet. Manchmal ist damit verbunden, dass man das Unternehmen als Sanierungsgeschäftsführer vorübergehend auch führt. So ist die optimale Einbindung aller Disziplinen gewährleistet und die Ergebnisse kommen für das Unternehmen und alle Stakeholder aus einem Guss. 

Die besondere Herausforderung für die Insolvenzanwälte liegt in der Einbindung der betriebswirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen im rechtlich zulässigen Rahmen. Dies ist alles andere als eine Einbahnstraße – also geben beispielsweise Betriebswirte vor und Juristen kontrollieren. Denkbar ist eine erfolgreiche Restrukturierung nur mit konstruktiver Teamarbeit.

Neben den üblichen Instrumenten zur Restrukturierung von Unternehmen existiert auch die Möglichkeit, sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Dies ähnelt auch dem „Chapter 11“-Verfahren in den USA. Wie gehen Sie an solche Fälle heran, wo liegen die Besonderheiten und ist es leichter, ein Unternehmen zu zerschlagen als dieses zu sanieren?

Der Gesetzgeber hat mit der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren im Jahr 2012 für angeschlagene Unternehmen geradezu optimale Sanierungsoptionen geschaffen. Das dringlichste Thema in der fortgeschrittenen Krise ist die wegschmelzende Liquidität. Genau dort setzt diese Form der Restrukturierung an: Löhne und Gehälter brauchen etwa vorübergehend nicht vom Unternehmen gezahlt werden und alte Verbindlichkeiten werden eingefroren.

Der Gesetzgeber räumt zudem zusätzliche Restrukturierungsmaßnahmen ein, wie etwa das Lösen von unliebsamen Langzeitverträgen. Hier beginnt auch unsere Tätigkeit: Wir erstellen Szenarien und berechnen die Auswirkungen. Das alles ist natürlich abzuwägen mit dem Aufwand, den ein gerichtliches Insolvenzverfahren mit sich bringt. Überdies ist die Eigenverwaltung in Deutschland mittlerweile ähnlich etabliert wie das „Chapter 11“-Verfahren in den USA. Alle Verfahren begleitet jedoch immer noch ein verbleibendes Stigma der Insolvenz, das ist bei der Planung unbedingt zu berücksichtigen. 
 

Ein Unternehmen zu retten, heißt auch ein Unternehmen zu kennen. Wie bereiten Sie und Ihre Kollegen sich hierauf vor und wie findet die Kommunikation mit dem Unternehmen statt? Werden Sie hierbei auch selbst ein Stück weit zum Unternehmer und wie bewältigen Sie dies in Zeiten von Social Distancing?

Alle beteiligten Kollegen im Projektteam müssen sich unmittelbar mit der jeweiligen Wertschöpfungskette auseinandersetzen und sie verstehen. Nur so wissen wir, wo wir in den einzelnen Disziplinen ansetzen können und müssen. Dabei werden wir in der Tat alle ein Stück weit zum Mitunternehmer. Aktuell findet der weit überwiegende Austausch zum und im Unternehmen per Videokonferenz statt, allerdings gibt es auch Themen, für die man sich, natürlich unter entsprechenden Rahmenbedingungen, persönlich treffen muss.
 

Wie führen Sie bei Baker Tilly junge Kollegen und Berufseinsteiger an die anwaltliche Beratungspraxis in der Restrukturierung heran und was sind vor allem für unerfahrene Kollegen besondere Herausforderungen?

Sowohl für Berufseinsteiger als auch für Kollegen mit erster Berufserfahrung sind es vor allem die allgemeinen Anforderungen an die Verfahrensführung in der Eigenverwaltung und die Planung und Umsetzung einer Restrukturierung, die verstanden und bewältigt werden wollen.

Dazu bietet Baker Tilly Mitarbeitern über die kanzleieigene Baker Tilly Academy begleitende Kurse und Seminare an, die einen guten Überblick vermitteln. Große Praxisfälle begleiten wir mit einem Team bestehend aus Berufseinsteigern, Young Professionals als auch erfahrenen Rechtsanwälten, sodass auch junge Rechtsanwälte von den Erfahrungswerten der erfahrenen Kollegen profitieren können. Ich selbst war schon in meiner ersten Woche als Restrukturierer beim Mandanten vor Ort. Dabei erstellt man sicher noch keine Sanierungskonzepte, aber man sitzt in der Regel bei demjenigen, der es tut und unterstützt ihn oder sie dabei.

Aktuelle Jobangebote bei Baker Tilly

Baker Tilly verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk von Niederlassungen innerhalb Deutschlands. Hierbei taucht immer wieder der Begriff des „Competence Centers“ auf. Wie ist das Team im Bereich für Restrukturierungen bei Baker Tilly aufgebaut und welche Schwerpunkte werden dadurch gesetzt?

Das Competence Center für Restrukturierungen (CCR) deckt durch die Spezialisierung der Partnerkollegen mit ihren Teams das gesamte Restrukturierungsportfolio ab. Mein Team hat beispielsweise schon zahlreiche Unternehmen durch eigenverwaltete Insolvenzverfahren restrukturiert, so dass wir hinzugezogen werden, wenn es in die Richtung geht. Geht es aber um ein Sanierungskonzept, bei dem eine Insolvenznähe keine Rolle spielt, sind andere Kollegen unseres CCR Teams die Experten. 
 

Der Markt bietet oft mehr als nur das reine Unternehmen an sich. Natürlich wollen sich Käufer und Verkäufer von Unternehmensanteilen rechtlich absichern und unnötige Risiken vermeiden, insbesondere wenn das Marktumfeld so wie derzeit besonders aktiv wird. Wo liegt hier die Schwerpunktsetzung Ihrer Praxisgruppe und wie stehen Sie zu diesem Bereich, der an M&A erinnert?

In der Tat ist in diesem Bereich aktuell viel los. In vielen Branchen wird gerade versucht, unternehmerische Schnäppchen zu machen. Allem voran ist der Bereich Hospitality, also Hotel- und Gastronomieunternehmen, für strategische Investoren gerade sehr interessant.

Der Bereich erinnert allerdings nicht nur an M&A. Käufe oder Verkäufe von angeschlagenen Unternehmen oder Unternehmen im Insolvenzverfahren bleiben immer noch Unternehmenskäufe. Diese Transaktionen nehmen wir natürlich immer mit unseren spezialisierten Kollegen aus dem M&A gemeinsam vor.

Als Restrukturierer ist zwar der Verkauf immer auch eine Option und als Insolvenzanwälte wirken wir an einem Teilbereich im Verkaufsprozess mit, die eigentliche Steuerung des (Ver-)Kaufprozesses liegt aber bei den Kollegen aus dem M&A.


Eine der vielen Änderungen durch Corona war die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Deutschland, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wie sieht dies im internationalen, insbesondere im europäischen, Vergleich aus und welche gesetzlichen Grundlagen sind hier besonders zu beachten?

Die anderen Mitgliedsländer halten es ähnlich wie Deutschland. Sie haben die Regeln für Insolvenzverfahren, insbesondere die Antragspflicht und korrespondierende Straf- und Haftungstatbestände, vorübergehend angepasst. Sehr unterschiedlich sind allerdings die Zeiträume vorgesehen, in denen ein anderes Insolvenzstatut gelten soll.

Teilweise wird die Wiedereinsetzung an das Ende des Gesundheitsnotstands oder Alarmzustands geknüpft, teils sind schon jetzt Anpassungen bis Ende 2021 vorgesehen. Einheitliche europäische Regelungen zum Insolvenzrecht während der Corona-Pandemie gibt es bislang nicht.

Wichtig ist daher für unsere grenzüberschreitenden Restrukturierungsverfahren der ständige Kontakt zu den Kollegen im jeweiligen Land. Zudem haben wir bei Baker Tilly eine internationale Restructuring Group, an welcher ich für Deutschland teilnehme. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs werden aktuelle Themen für grenzüberschreitende Restrukturierungen diskutiert.

Wir fördern den Fachanwaltskurs im Insolvenzrecht und ermutigen unsere jungen Kollegen dazu. Ein zwingendes Muss ist der Fachanwaltstitel in unserem Bereich aber nicht.
Dr. Adrian Bölingen

Welche Erwartungen haben Sie hinsichtlich der Zeit nach dem 30.09.2020? Wird aus der befürchteten Insolvenz-Welle womöglich ein Tsunami oder versuchen Unternehmen bereits jetzt alles, um Schlimmeres zu verhindern und welche Auswirkungen hat dies auf die Sozietät?

Es wird nach dem Auslaufen der Aussetzung eine signifikant erhöhte Zahl an Insolvenzverfahren geben, auch wenn wir seit März 2020 einige größere Unternehmen gesehen haben, die einen Eigenverwaltungs- oder Insolvenzantrag gestellt haben. Im Vergleich zu den Vorjahren gab es bisher deutlich weniger Insolvenzen im Mittelstand. Das ist eigentlich verwunderlich, denn die Insolvenzantragspflicht ist ja nur für Corona-bedingte Krisen ausgesetzt.

Das bedeutet also, dass wir nach dem Auslaufen der Aussetzung nicht nur eine Welle Corona-bedingter Krisenunternehmen im Insolvenzverfahren sehen werden, sondern gleichzeitig auch eine Welle aufgestauter Insolvenzverfahren haben, die mit Corona allenfalls am Rande zu tun haben. Unser Restrukturierungsteam bei Baker Tilly wächst und wir werden alle verfügbaren Ressourcen einsetzen, um unsere Mandanten wieder zu stabilisieren.

Die Zahl an erfahrenen Restrukturierern ist in Deutschland allerdings begrenzt, so dass sich hier spannende Perspektiven für Experten in diesem Bereich bieten. Unser Restrukturierungsteam bei Baker Tilly wächst und wir werden alle verfügbaren Ressourcen einsetzen, um unsere Mandanten wieder zu stabilisieren. Die Zahl an erfahrenen Restrukturierern ist in Deutschland allerdings begrenzt, so dass sich hier spannende Perspektiven für Experten in diesem Bereich bieten. 
 

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen („ESUG“) war eine Reform, um die Einleitung des Insolvenzverfahrens – und somit die Sanierung an sich – zu erleichtern. Sie haben zahlreiche Unternehmen durch ESUG-Verfahren begleitet und restrukturiert. Welche zusätzlichen Fertigkeiten sind in dieser Situation erforderlich und welche Vorteile bietet diese Qualifikation?

Das ESUG hat es 2012 für Unternehmen ermöglicht, durchgehend das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu gestalten und die Möglichkeiten im Insolvenzplan gestärkt. Dadurch kann eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren für die Geschäftsführung als Restrukturierungsoption eingesetzt werden.

Für die Projektsteuerung ist dies nun gleich in zweifacher Hinsicht anspruchsvoll: Es muss nicht nur ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt werden, sondern gleichzeitig ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Dadurch steigt der wechselseitige Abstimmungsbedarf bei den verschiedenen Disziplinen und damit der Anspruch an die Projektleitung erheblich.
 

Um zu wachsen, braucht eine Kanzlei die nächste Generation. Wie stark sind Nachwuchskräfte als Praktikanten und Referendare bei Ihnen vertreten und wie führen Sie diese an die Thematik heran?

Nachwuchskräfte frühzeitig einzubinden ist ein wichtiger Bestandteil unserer Wachstumsstrategie. Auch in der Restrukturierung begleiten uns regelmäßig Praktikanten und Referendare. Auch in der Restrukturierung begleiten uns regelmäßig Praktikanten und Referendare.

Hierzu bestehen Einstiegsmöglichkeiten in unserer Frankfurter, Hamburger, Düsseldorfer, Dortmunder und Münchener Niederlassung. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten, als examinierter Rechtsanwalt unser CCR Team zu unterstützen und das breite Feld des Insolvenzrechts kennenzulernen.
 

Welche Anforderungen stellen Sie drüber hinaus an Berufseinsteiger als Rechtsanwalt und haben sich die Voraussetzungen durch Corona möglicherweise verändert, Herr Dr. Bölingen?

In der Restrukturierung bewegen wir uns in einem sehr anspruchsvollen und haftungsträchtigen Bereich. Eine exzellente juristische Ausbildung ist dafür ein Muss. Genauso geht es nicht ohne verhandlungssichere Englischkenntnisse, da wir laufend auch international tätig sind. Unternehmerisches Denken und betriebswirtschaftliche Kompetenz sind ebenfalls von Bedeutung, entwickeln sich aber aus meiner Sicht eher in der praktischen Anwendung. Hier ist für mich eher ein nachgewiesenes Interesse an neuen Sachverhalten wichtig. 

Baker Tilly Düsseldorf

Nur einen Katzensprung von der Altstadt entfernt: Die Düsseldorfer Niederlassung von Baker Tilly

Ein wichtiges Ziel auf der Karriereleiter stellt für viele Anwälte die Zulassung als Fachanwalt dar. Inwiefern unterstützt Baker Tilly seine Insolvenzrechtler hierbei? Bietet Baker Tilly weitere Fortbildungsmöglichkeiten?

Bei Baker Tilly bestehen diverse Fortbildungsprogramme inkl. Förderung von Fachanwaltslehrgängen. Wir fördern den Fachanwaltskurs im Insolvenzrecht und ermutigen unsere jungen Kollegen dazu. Ein zwingendes Muss ist der Fachanwaltstitel in unserem Bereich aber nicht.

Wir fördern den Fachanwaltskurs im Insolvenzrecht und ermutigen unsere jungen Kollegen dazu. Ein zwingendes Muss ist der Fachanwaltstitel in unserem Bereich aber nicht.

Darüber hinaus bietet unsere Baker Tilly Academy das Fachcurriculum Legal an, welches sich an junge Rechtsanwälte richtet. Zudem gibt es verschiedene Soft-Skills-Kurse für alle Hierarchiestufen, die aufeinander aufbauen und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen beitragen. 
 

Ihr Fazit?

Restrukturierer sehen in kurzer Zeit unternehmerische Veränderungsprozesse, wie sie in gesunden Unternehmen nur selten vorkommen. Sei es beispielsweise ein Insolvenzverfahren, eine Kapitalmaßnahme oder eine Massenentlassung. Dreh- und Angelpunkt bei allen Prozessen ist der Restrukturierer, der dadurch in vielen anderen Bereichen ein gefragter Ansprechpartner ist.

 

Vielen Dank, Herr Dr. Bölingen!

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