- Ein Beitrag des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen -
Ein diesiger Dienstagmorgen in Deutschland. Ein Trupp entschlossener Damen und Herren mit großen Koffertaschen klingelt an einer Villa und verschafft sich vehement Eintritt. Die Polizei? Nein, Uniform tragen die morgendlichen Überraschungsgäste nicht, das Auftreten ist im Übrigen aber in jeder Hinsicht polizeimäßig. Ein Durchsuchungsbeschluss wird vorgezeigt, Belehrungen werden ausgesprochen, eine hitzige Diskussion um die Erlaubnis sich allein anzukleiden beginnt. Bald kommt ein Rechtsanwalt hinzu, der mit Argusaugen und der Strafprozessordnung unter dem Arm einen Streit um die Zulässigkeit der Maßnahme führen will. Hier muss der tätige Einsatzleiter der Steuerfahndung die Feuerprobe bestehen.
Was nach einer Szene aus einem Kriminalfilm klingt, stellt tatsächlich einen Teil des Arbeitsalltags des Juristen oder der Juristin in der Steuerfahndung dar. Diese ist Teil der Steuerverwaltung und hat die polizeiliche Aufgabe, im Auftrag der Staatsanwaltschaft und der finanzamtsinternen Strafsachenstelle Steuervergehen aufzuklären. Ihnen steht das gesamte Handwerkszeug der Strafprozessordnung zur Verfügung.