Medizin und Jura: zwei Disziplinen, die schon für sich anspruchsvoll und für ihre Lernintensität bekannt sind. Die Kombination beider „Giganten“ als Fachgebiet Medizinrecht ist jedoch hochspannend und komplex. Welche rechtlichen Beziehungen und Inhalte dieses Gebiet so anspruchsvoll machen und vor allem welche Spezialisierungsmöglichkeiten es im Studium, nach dem Staatsexamen sowie im Berufsleben gibt, soll nachfolgend kurz dargestellt werden.
Was umfasst Medizinrecht?
Medizinrecht ist thematisch sehr breit gefächert und umfasst verschiedenste rechtliche Beziehungen. Ob misslungene Schönheitsoperationen, Beratung bei Praxiskäufen, Krankenversicherungsrecht oder auch Gesundheitswesen - aus dem Strafrecht, öffentlichem Recht und Zivilrecht ist jeweils viel vertreten.
Im Rahmen des Zivilrechts können zum Beispiel sogar gesellschaftsrechtliche Fragestellungen relevant werden. Die Ausgestaltung von Verträgen zwischen Ärzt:innen oder Krankenhäusern und deren Abwicklung ist ein großes Thema. Verwaltungsrechtlich sind Approbationen häufig Gegenstand von medizinrechtlichen Mandaten.
Bei der anwaltlichen Vertretung von Patient:innen werden vielfach Behandlungsfehler, Fehler in der ärztlichen Aufklärung vor und nach der Behandlung (insbesondere bei Operationen), Probleme bei der Krankenhaushygiene oder auch Schwierigkeiten im Pflegewesen, etwa bei Pflegebetreuung relevant. Diese Themen sind aber nur ein Ausschnitt von dem, was Medizinrecht in seinen Umfang hergibt.
Im Studium: Schwerpunkt Medizinrecht
Bereits im Studium ist eine Spezialisierung auf Medizinrecht möglich. Es bietet sich hierfür an, den universitären Schwerpunkt mit Medizinrecht zu belegen. Viele Studierende haben sich zwischen Medizin und Jura entscheiden müssen und somit auch weiterhin ein Interesse an der Medizin.
Wenn also idealerweise vor Studienbeginn ein medizinrechtliches Interesse vorhanden ist, sollte dementsprechend auch die Universität ausgesucht werden. Medizinrecht wird an den meisten Universitäten als Schwerpunkt nicht angeboten. Oft sind nur Teilgebiete des Medizinrechts in Seminaren vertreten.
Es ist zwar wie in anderen Schwerpunktbereichen im Jurastudium allgemein nicht zwingend notwendig, für eine spätere Tätigkeit in diesem Bereich einen diesbezüglichen Schwerpunkt zu haben. Es schadet aber nie, sich vorher innerhalb des universitären Schwerpunktes einen Eindruck zu verschaffen und sich hierdurch Kenntnisse anzueignen.
Beispielsweise bietet die LMU München oder auch die Universität Augsburg einen reinen medizinrechtlichen Schwerpunkt an. Ein Blick auf die Studienordnung des Schwerpunktes zeigt, wie vielfältig und spannend das Fachgebiet Medizinrecht ist.
Es gibt Bezüge zur Rechtsmedizin, forensischer Psychiatrie oder auch Biomedizinrecht. Außerdem werden andere Fakultäten miteinbezogen und somit ein interdisziplinäres Arbeiten gefördert.