Auslandsaufenthalt oder -tätigkeit trotz deutschem Jurastudium möglich?

Verfasst von Finn Holzky

Ausland trotz deutschem Jurastudium?

Geht das?! - Diese Auslandsmöglichkeiten gibt es für Juristen...

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums gehört heutzutage gewissermaßen zum guten Ton. Doch auch nach dem Studium bieten sich verschiedenste Möglichkeiten​. Andere Länder, andere Sitten, andere Sprache, andere Menschen. Das Ausland übt auf die meisten Menschen einen besonderen Reiz aus. Was früher für die meisten jedoch nur einen Besuch während der Urlaubszeit bedeutete, ist in unserer modernen und globalisierten Welt für viele Studenten, aber auch Arbeitnehmer, ein Abenteuer während der Ausbildung oder später im Beruf geworden.

Für Studenten gehört heutzutage der Auslandsaufenthalt fast zum normalen Studienverlauf dazu. Einige Studiengänge schreiben ihn sogar fest vor. Für Jurastudenten gibt es diese Pflicht nicht, das Bedürfnis ist jedoch ebenfalls da. Allerdings stellt sich der Auslandsaufenthalt für Studienzwecke aber auch die spätere Arbeit im Ausland ein wenig komplizierter dar, als für viele unserer Kommilitonen und Kollegen.

Das liegt in erster Linie an den Inhalten und dem Ziel der klassischen juristischen Ausbildung in Deutschland. Schließlich erwirbt man das Deutsche Staatsexamen und bekommt hauptsächlich auch das Deutsche Recht, Europarechtliche Bezüge einmal ausgeklammert, während des Studiums beigebracht.

Nichtsdestotrotz bieten sich natürlich zahlreiche Möglichkeiten, um als Jurastudent ein oder mehrere Semester im Ausland zu verbringen oder später mit einem Abschluss aus Deutschland dennoch im Ausland zu arbeiten! Wie das gehen kann, stellen wir euch im Folgenden vor.

Tipps für ein Auslandspraktikum:

Möglichkeit 1: Als Jurastudent ins Ausland

Der üblichste Auslandsaufenthalt für Juristen ist der während des Grundstudiums. Üblicherweise bietet sich hierfür ein Zeitraum nach erfolgreicher Zwischenprüfung und vor Beginn der Examensvorbereitung an.

Tatsächlich hält sich der rein aufs Jurastudium bezogene Mehrwert eines solchen Auslandssemesters häufig in Grenzen, da nur wenige bis gar keine Studieninhalte für das Staatsexamen im Ausland absolviert werden können. Dennoch bietet dieser Aufenthalt natürlich die Möglichkeit, neue Sprachfertigkeiten zu erlernen, Kontakte zu anderen Juristen und Studenten zu knüpfen und auch die eigene Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Zudem kann das Kennenlernen eines anderen Rechtssystems häufig auch dabei helfen, später das eigene besser zu verstehen und schließlich schadet mehr Wissen sowieso nicht.

Eine Ausnahme zu der Problematik, dass das Studium nicht wirklich vorangetrieben werden kann, bietet die Universität Lausanne in der Schweiz. Hier wurde ein extra Lehrstuhl für deutsches Recht eingerichtet und sowohl die große Übung im Zivilrecht, als auch im öffentlichen Recht absolviert werden.

Wer sich für einen Auslandsaufenthalt während des Studiums interessiert, der findet Informationen bei dem eigenen Fachschaftsrat, der Fakultät und auch auf der Seite der European Law Student Association, kurz ELSA. Hier werdet ihr nicht nur über mögliche Partneruniversitäten informiert, sondern es werden auch Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt. Darüber hinaus solltest du unbedingt in das Erasmus Programm schauen!

Eine weitere, dafür etwas anspruchsvollere Variante, um als Jurastudent ins Ausland zu kommen, ist ein Praktikum im Ausland. Viele Universitäten erkennen auch Auslandspraktika an und das Vorhaben kann über Erasmus+ sogar finanziell unterstützt werden.

Dennoch bedarf es eines recht großen Aufwands und einer guten Organisation, um das Praktikum im Ausland absolvieren zu können. Insbesondere Großkanzleien bieten diese Möglichkeiten dennoch gerne an und helfen den für sie geeigneten Kandidaten auch gerne bei der Planung des Praktikums. Aber auch kleinere Kanzleien - ob in Bozen, LA oder Singapur - nehmen Jurastudenten als Praktikanten. Jedoch ist es oft deutlich schwieriger mit diesen in Kontakt zu kommen.

2. Möglichkeit: Nach dem ersten Staatsexamen ins Ausland: LL.M. oder Referendariat

Wer noch nicht im Ausland war oder es noch einmal machen möchte, der kann natürlich auch nach dem ersten Staatsexamen ins Ausland gehen. Hier bietet sich für Interessierte insbesondere der Zusatztitel LL.M. an. Dies ist ein Masterabschluss, der zumeist im Ausland erworben wird und dessen Thematik in der Regel im dort herrschenden Landesrecht, einer Rechtsvergleichung oder im internationalen Recht liegt.

Der LL.M. ist vergleichbar mit einem Doktortitel, wobei letzterer zumeist länger dauert, während der LL.M. durchschnittlich nur zwei bis vier Semester Zeit in Anspruch nimmt und auch zumeist einen deutlich geringeren wissenschaftlichen Anspruch hat. In der immer globaler werdenden Wirtschaft ist der LL.M. dennoch hoch angesehen, da er dafür steht, sich im Ausland sowohl wissenschaftlich, als auch sprachlich und menschlich bewiesen zu haben.

Ein anderer Weg oder aber auch eine Möglichkeit wieder ins Ausland zu gehen, ist die Wahlstation im Referendariat. Grundsätzlich gibt es sowohl die Möglichkeit bei einer Kanzlei oder Rechtsabteilung im Ausland seine Wahlstation zu verbringen oder aber in der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise bei einer Botschaft.

Hier bedarf es wiederum einiger Planung und es muss beachtet werden, dass die Vorbereitung auf das zweite Examen zumindest verlangsamt werden kann. Darüber hinaus muss klar sein, dass auch die finanzielle Situation während dieser Zeit zumeist schnell angespannt ist, da zum Beispiel bei der Verwaltung typischerweise keine höheren Zahlungen zu erwarten sind. Auch die Bewerbung muss häufig sehr früh erfolgen, damit überhaupt noch etwaige Hürden, wie zum Beispiel die Beantragung eines Visums oder ähnliches, vor Antritt der Wahlstation beseitigt werden können.
 

Möglichkeite 3: Als fertiger Jurist einen Job im Ausland ausüben

Schließlich gibt es natürlich noch die Möglichkeit nach der Ausbildung einen Job im Ausland als Jurist anzunehmen. Trotz der verschiedenen Rechtssysteme sind gerade Juristen, die sich auf internationales Rechts spezialisieren sehr gefragt. Darüber hinaus ist vor allem im europäischen Raum eine deutliche Harmonisierung des Rechts erkennbar. Lediglich als Richter oder Staatsanwalt für andere Staaten zu arbeiten, stellt sich noch heute als sehr schwierig dar.

Internationale Kanzleien hingegen suchen nach Juristen mit Auslandserfahrung und schicken auch ihre Associates gerne im Rahmen eines Secondments ins Ausland um dort Erfahrungen zu sammeln. Die Frequenz der Auslandsaufenthalte ist dabei durchaus auch vom Rechtsgebiet abhängig.

Merger and Acquisition ist beispielsweise ein so internationales Rechtsgebiet, bei welchem internationales arbeiten eher die Regel als die Ausnahme ist. Für Handelsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsrecht im Allgemeinen gilt dies ebenfalls. Wer also eine Zeit im Ausland arbeiten möchte, der ist gut beraten, bei einer hiesigen Großkanzlei anzufangen und sich ins Ausland entsenden zu lassen.

Eine andere Möglichkeit ist es, bei größeren Kanzleien im Ausland an einem sogenannten German Desk zu arbeiten.

International Desks:

Eine andere Möglichkeit ist es, bei größeren Kanzleien im Ausland an einem sogenannten German Desk zu arbeiten. Wie auch hierzulande spezialisieren sich viele Kanzleien auf bestimmte Länder und da Deutschland ein sehr wirtschaftsstarkes Land ist, überrascht es wenig, dass es im Ausland viele German Desks gibt.

Diese wiederum profitieren natürlich stark davon, wenn ein Jurist zu Ihnen stößt, der mit dem ausländischen Recht vertraut ist und die Gepflogenheiten des Landes kennt. Insbesondere Kanzleien in anliegenden Ländern, mit denen viel wirtschaftlicher Verkehr besteht, wie beispielsweise den Niederlanden oder Belgien, haben häufig einen German Desk eingerichtet und suchen stets nach Verstärkung, die natürlich gerne auch aus deutschen Juristen bestehen kann.

Um einen solchen Job zu ergattern, bedarf es natürlich einiger Recherche und einem möglichst passenden Bewerberprofil, da lediglich die deutsche Sprache als Argument natürlich nicht ausreicht. Darüber hinaus sollte auch die Landessprache beherrscht werden, von Englisch natürlich ganz zu schweigen. Schließlich sollte man sich über die typischen Bewerbungsvorgänge im entsprechenden Land informieren und die jeweiligen Eigenarten, beispielsweise beim Anschreiben oder Lebenslauf, beachten.

Dann steht einem Job im Ausland jedoch nichts mehr im Wege und die Auslandserfahrung wartet auf dich!

 

Wie du siehst gibt es also entgegen der Behauptung, deutsche Juristen wären nur in Deutschland zu gebrauchen, eine Vielzahl an Möglichkeiten auch im Ausland Erfahrungen zu machen oder beruflich eingesetzt zu werden!