Frau Ferdinand, vor Ihrem Einstieg bei LSP haben Sie in mehreren namhaften Großkanzleien gearbeitet. Was macht aus Ihrer Sicht die Arbeit bei einer Boutique Kanzlei wie LSP im Vergleich besonders attraktiv?
Anja Ferdinand: Bei LSP ist man in der Regel nicht nur in spezifische Teilbereiche eines Mandats eingebunden, sondern berät ganzheitlich und rechtsgebietsübergreifend. Hierdurch ist die Tätigkeit stets vielseitig und schafft einen Blick für alle rechtlichen Aspekte, die für die Mandant:innen wichtig sind.
Gibt es ein aktuelles Projekt, das Ihren Arbeitsalltag gut widerspiegelt? Gibt es überhaupt eine Routine im Banking und Finance?
Anja Ferdinand: Häufig und auch aktuell berate ich gemeinsam mit Till Brocker in Mandaten, bei denen Internetplattformen für Banken oder FinTechs auf- oder umgebaut werden sollen. Typischerweise begutachten wir hierbei zunächst die betreffenden rechtlichen Fragestellungen, diskutieren sie mit den Mandant:innen und entwerfen sodann die erforderlichen Verträge. Dabei ergeben sich immer wieder neue wirtschaftliche Aspekte und Rechtsfragen hierzu, so dass es immer spannend bleibt.
Das klingt in der Tat spannend, aber auch recht anspruchsvoll. Da werden sich viele Nachwuchs-Jurist:innen sofort fragen, wie es mit der Work-Life-Balance und insbesondere der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aussieht?
Anja Ferdinand: Die Work-Life-Balance funktioniert bei LSP aus meiner Sicht prima, da die Kanzlei viel Flexibilität in der Arbeitseinteilung bietet. Hier gibt es nicht „das“ Teilzeitmodell, sondern viele, auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Teilzeit-Modelle. Ich habe selbst zwei Kinder und weiß das sehr zu schätzen.
Mir persönlich erlauben insbesondere die langfristigen Beratungsmandate in der Regel viel Spielraum für eine eigenverantwortliche Organisation meiner Tätigkeit und schaffen für mich damit sehr gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit des Anwaltsberufs bei LSP mit der Familie.
Mal ganz ehrlich: Können junge Jurist:innen ohne ökonomische Vorbildung überhaupt im Bankrecht beraten oder wird eine wirtschaftliche Grundkenntnis strikt vorausgesetzt?
Dr. Till Brocker: Nein, eine ökonomische oder auch sonstige rechtliche Vorbildung (mit Ausnahme der ganz allgemein für die Staatsexamen relevanten Kenntnisse des Zivilrechts und Öffentlichen Rechts) ist nicht erforderlich. Sie schaden natürlich nicht.
Aber unsere jungen Kolleg:innen finden die Fragen, die ihnen bei uns begegnen, meistens so spannend, dass die Lektüre des Wirtschafts- und Finanzteils der Zeitung quasi von allein Teil des Alltags wird.
Aktuell beschäftigt uns zum Beispiel die Frage, welche Auswirkungen die Schufa-Entscheidung des EuGH auf die Geschäftsmodelle unserer Mandant:innen im Verbraucherkreditgeschäft hat.