Fragt man Jurastudenten, was sie im Anschluss an ihr Studium beruflich vorhaben, bekommt man meist die Karrierewege als Rechtsanwalt, Richter, Unternehmensjurist oder ähnlich populäre Möglichkeiten zu hören. Kaum jemand hat bereits während der universitären Ausbildung den Werdegang als Anstaltsleiter einer Justizvollzugsanstalt im Blick. Deswegen soll im Folgenden der noch weitestgehend unbekannte Job als alternative Karriereoption für Juristen in der Leitungsfunktion einer JVA vorgestellt werden.
Was sind typische Aufgabenbereiche eines Anstaltsleiters?
Die Leitung einer Justizvollzugsanstalt bringt die typischen Aufgaben einer Behördenleitung mit sich. Dazu zählen unter anderem die Personalführung, Bauangelegenheiten, Haushaltsplanung und weitere allgemeine Organisationspflichten. Aber auch anstaltstypische Aufgaben, wie deren innere und äußere Sicherheit fallen in das Aufgabenspektrum.
Letztlich trägt der Anstaltsleiter gem. § 156 II 2 StVollzG die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Alltägliche Aufgaben stellen deshalb unter anderem die Leitung von Dienstbesprechungen, Mitarbeit bei Aus- und Fortbildungen, Einstellungsverfahren, Beurteilung der Mitarbeiter, Anhörung von Gefangenen im Rahmen von Disziplinarverfahren und vieles mehr dar.
Je nach Größe der JVA werden allerdings viele Aufgaben durch den Leiter delegiert und deren Erledigung von ihm überwacht. Im Sinne der Kooperationsklausel des § 154 I StVollzG hat er auch die nötigen Rahmenbedingungen und Entscheidungsstrukturen zu schaffen, um eine kooperative Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.