Recht studieren, aber ohne das Ziel Anwalt oder Richter zu werden? Klingt erst einmal wenig verlockend, für Wirtschaftsjuristen ist das aber kein Problem – im Gegenteil. Schließlich findet das Recht im (Arbeits)alltag auch abseits von der Justiz regelmäßig Anwendung. Wer Wirtschaftsrecht studiert, der hat zahlreiche Möglichkeiten, sich auch ohne Staatsexamen und Co. zu verwirklichen, muss natürlich auch mit einigen beruflichen Einschränkungen rechnen. Was ein Wirtschaftsjurist kann, was er nicht kann und wie viel er verdient, erfährst du hier.
Freie Wirtschaft und Verwaltung: Hier arbeiten Wirtschaftsjuristen
Ein Wirtschaftsjurist hat nicht dieselben Befugnisse wie ein Volljurist. Deshalb hat er auch nicht die Möglichkeit, alle Berufe zu ergreifen, die ein Jurist mit Staatsexamen ausüben kann. So darf ein Wirtschaftsjurist weder als Richter noch als Anwalt tätig werden und auch keine freiberufliche Rechtsberatung anbieten, also wie ein klassischer Rechtsanwalt arbeiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass er keine Auswahlmöglichkeiten hätte. Die freie Wirtschaft, aber auch Privatpersonen benötigen laufen rechtliche Unterstützung, für welche nicht unbedingt ein herkömmliches Jurastudium benötigt wird. Besonders gefragt sind Wirtschaftsjuristen bei folgenden Arbeitgebern:
- In größeren Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung oder in der Personalabteilung
- Bei Unternehmensberatungen
- Bei Banken, Finanzdienstleistern oder Versicherungen
- In der öffentlichen Verwaltung
- In Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
- In Kanzleien
- Bei Immobilienunternehmen
Verwirklichen können sich Wirtschaftsjuristen jedoch auch in der Selbständigkeit und zum Beispiel als Steuerberater oder Mediator tätig werden – mehr dazu später!