2. Das Wort Betriebsprüfung hat eigentlich jeder schon einmal gehört, aber was genau kann man sich darunter vorstellen?
Außenprüfungen werden bei Steuerpflichtigen durchgeführt, die einen Gewerbebetrieb oder einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die selbständig tätig sind oder sog. bedeutende Einkünfte haben.
Im Rahmen der Prüfung besichtigt der Betriebsprüfer den Betrieb und lässt sich die innerbetrieblichen Abläufe erläutern. Er erhält Einblick in die Buchführungsunterlagen und die gespeicherten Daten und überprüft, ob diese steuerlich richtig in die Steuererklärung und dann in die Steuerbescheide eingearbeitet wurden. Der Steuerfall wird abschließend geprüft.
3. Und was machen Juristen bei einer Betriebsprüfung? Sind sie sozusagen Steuerdetektive?
Juristen sind in der Betriebsprüfung als Sachgebietsleiter oder Hauptsachgebietsleiter tätig. Das bedeutet die organisatorische und fachliche Leitung eines Sachgebiets, dem mehrere Betriebsprüfer zugeordnet sind. Als Hauptsachgebietsleiter koordiniert man mehrere Sachgebiete. Diese Tätigkeit ist sehr vielfältig.
Ein großer Teil der Arbeit entfällt auf Personalführung. Man steht in engem Kontakt mit den Betriebsprüfern und wirkt an deren Entwicklung mit. Die Prüfer werden bei ihrer Arbeit unterstützt. Hierfür steht der Sachgebietsleiter bei steuerrechtlich oder verfahrensrechtlich schwierigen Fragen als Ansprechpartner zu Verfügung. Gefragt sind auch zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse.
Man nimmt auch an Schlussbesprechungen teil, besonders bei größeren oder rechtlich komplexen Fällen. Hier sitzen nicht selten Vertreter ganz großer Kanzleien auf der gegenüberliegenden Seite.
Außerdem erstellen die Sachgebietsleiter z.B. den Prüfungsgeschäftsplan, in dem festgelegt wird, welcher Prüfer welche Fälle im kommenden Halbjahr prüfen soll. Des Weiteren arbeitet man eng mit der Amtsleitung und den vorgesetzten Dienstbehörden zusammen.
4. Unter welchen Bedingungen arbeitet man bei einer Betriebsprüfung?
Im Regelfall erfolgt die Betriebsprüfung im Betrieb des Steuerpflichtigen. Hier erhält der Prüfer einen Arbeitsplatz, so dass er mit seinem Prüferlaptop arbeiten kann. In vielen Fällen erhält der Prüfer heutzutage auch Datenzugriff über betriebseigene Rechner. Je nach Organisationsstruktur im Betrieb werden dann Belege eingesehen, Buchungen überprüft, Daten gesichtet und ausgewertet...
Der Prüfer muss sich zwar häufig auf ein neues Arbeitsumfeld einstellen, erhält hierbei allerdings einen tiefen Blick in die Abläufe des Betriebes und steht im direkten Kontakt mit dem zu prüfenden Steuerbürger.