Kaum ein Rechtsgebiet ist unter den Studierenden wohl so beliebt und umstritten wie Mergers & Acquisitions. Besonders in der Heuschreckendebatte 2005 um die Aussage des damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering, der den Begriff der gefräßigen Heuschrecken für Private-Equity-Investoren populär machte, gelangte das Gebiet des Übernahmegeschäfts zu breiter Bekanntheit. In der Finanzkrise 2008 flammte die Diskussion erneut auf und es wurde gemunkelt die Branche stünde vor dem Aus – doch wie sieht die Realität im M&A-Geschäft aus?
In Corporate & M&A ist breites Wissen ist gefordert
Im M&A Bereich braucht man neben Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Handelsrecht auch Kenntnisse im Kartell-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie nach den Gegebenheiten der individuellen Geschäfte Erfahrung in unterschiedlichen speziellen Rechtsgebieten. Hierfür gibt es zahlreiche Schwerpunktmöglichkeiten an verschiedenen Unis, um sich bereits im Studium mit der Materie vertraut zu machen.
Beispielsweise der 15. Schwerpunkt der Universität Passau in internationalem Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Dies erleichtert vermutlich den Einstieg in den Berufsalltag, ist jedoch keinesfalls Voraussetzung.
Deshalb wäre es auch kein Problem, seine Passion für die Unternehmensübernahme erst nach dem zweiten Staasexamen zu entdecken. In vielen Fällen des Corporate & M&A Geschäfts müssen Anwält:innen grenzüberschreitend tätig werden. Deshalb ist es von Vorteil besonders Kenntnisse im britischen bzw. dem US-amerikanischen Recht mitzubringen, da hier das größte Transaktionsvolumen vorhanden ist.
Sehr gute Englischkenntnisse sind auf dem Gebiet ein Muss, da viele Geschäftspartner:innen kein Deutsch sprechen und die Verhandlungssprache demnach Englisch ist. Wer schon frühzeitig zu einer späteren beruflichen Zukunft im Corporate- und M&A-Bereich tendiert, sollte über einen Master of Laws (LL.M.) im englischsprachigen Raum nachdenken, da dieser besonders in der Corporate Branche einen großen Pluspunkt in der Bewerbung darstellt.