Als Teil der mündlichen Prüfung im Zweiten Juristischen Staatsexamen stellt der Aktenvortrag eine wesentliche Prüfungsdisziplin für angehende Volljurist:innen dar. Als Rechtsreferendar:in solltest du dich daher unbedingt frühzeitig mit dem Thema Aktenvortrag beschäftigen. Denn eine gute Nachricht vorab: sowohl die richtige Herangehensweise bei der Vorbereitung deines Vortrages als auch die Kür des Präsentierens selbst kannst du erlernen. In diesem Artikel zeigen wir dir, was sich hinter der Königsdisziplin Aktenvortrag verbirgt und wie du dich erfolgreich auf deinen Aktenvortrag vorbereiten kannst.
Was verbirgt sich hinter dem Aktenvortrag?
Im Aktenvortrag wird die Kompetenz der Prüfungskandidat:innen abgefragt, eine Fallakte auf die wesentlichen Sachverhalts- und Rechtsprobleme hin zu prüfen und das Ergebnis der Prüfungskommission in einem zeitlich feststehenden Rahmen zu präsentieren.
Als erster Teil der mündlichen Prüfung – noch vor den Prüfungsgesprächen - entscheidet der Aktenvortrag über den ersten Eindruck, welchen die Mitglieder der Prüfungskommission sowohl von deinen juristischen Fähigkeiten, als auch von deinem Präsentationsgeschick gewinnen. Du solltest seine Relevanz daher auch aus taktischen Gründen nicht außer Acht lassen.
Als Kandidat:in wird von dir je nach Aufgabenstellung verlangt, dich in die Rolle von Richter:innen, Staatsanwält:innen, oder Anwält:innen hineinzuversetzen und eine rechtliche Lösung des Falles zu entwickeln. Du kannst dir dabei je nach Aufgabenstellung zum Beispiel die Situation vorstellen, dass du als Richter:in am Landgericht deinen Kammerkolleg:innen die rechtliche Bewertung eines Falles vorträgst. Der Aktenvortrag soll also eine Situation simulieren, die dich nach erfolgreichem Abschluss deiner Prüfung als Volljurist:in in der Praxis erwarten wird.
Wie im Zweiten Juristischen Staatsexamen immer vorausgesetzt, ist dabei auch die richtige Erfassung und Darstellung des Sachverhaltes von Relevanz. Diesen gilt es auf Basis der vorgelegten Fallakte herauszustellen. Je nach Bundesland beträgt die Vorbereitungszeit dabei mindestens eine Stunde. Im direkten Anschluss daran trägst du deine Lösung der Prüfungskommission vor, wobei du maximal zwölf Minuten Zeit für deine Präsentation hast. Solltest du es in der Zeit nicht schaffen, wird dein Vortrag abgebrochen und ist in jedem Fall beendet – auch wenn du die Präsentation des Falles noch nicht abgeschlossen hast.