Prüfungsergebnisse in Jura

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 21.03.2022

Jura in Zahlen: Statistiken zu Prüfungsergebnissen, zum Arbeitsmarkt & mehr

Außerdem: So lange studieren Jurist:innen wirklich

Das Erste und das Zweite Staatsexamen sind die beiden Meilensteine auf dem Weg zum Volljuristen oder zur Volljuristin. Wer diese Prüfungen besteht, kann praktisch alle juristischen Berufe ergreifen. Soweit in der Theorie: Praktisch ist das Bestehen der juristischen Prüfungen nämlich nicht ganz so einfach. Das zeigen auch die Ergebnisse des Ersten und Zweiten Staatsexamens 2019, welche das Bundesamt für Justiz nun veröffentlicht hat. Diese Zahlen geben einen guten Einblick in die Schwierigkeiten und Herausforderungen der Prüfungen und zeigen zum Beispiel auch, wie unterschiedlich die Studiendauer in den einzelnen Bundesländern ist. Wir haben uns die Statistik angesehen - sowie viele weitere Zahlen: zum Beispiel zum Anteil der Frauen an den Absolvent:innen, zu den beliebtesten Bereichen für Fachanwälte oder den Anteil der Prädikatsexamen über die Jahre. Hier findest du geballte Jura-Statistiken!

Die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung

Wer das Erste Staatsexamen hinter sich hat, der kann schon einmal tief durchatmen: Die erste große Herausforderung ist bezwungen. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass es bei Jura nicht nur um das Bestehen geht, sondern auch um die Note – diese begleitet viele Jurist:innen über ihre ganze Karriere hinweg. Ebenso bekannt ist es, dass die Höchstnote „sehr gut“ fast unerreichbar ist. Auch 2019 stellt hier keine Ausnahme dar. Lediglich 0,3 % der Prüflinge dürfen sich mit dieser herausragenden Leistung schmücken. Am meisten Kandidat:innen mit dem Ergebnis „sehr gut“ gab es in Thüringen mit 1,2 %, in Sachsen-Anhalt mit 1 % und in Bayern mit 0,6 %. Acht Bundesländer vergaben überhaupt kein „sehr gut“.

Für die meisten Kandidat:innen wurde es in Sachsen-Anhalt knapp: Hier erreichten ganze 26,3 % nur die Note „ausreichend“. Am wenigsten Sorgen machen mussten sich die Prüflinge in Thüringen, wo lediglich 8,3 % ein „ausreichend“ für ihre Prüfungsleistung erhielten. Insgesamt verteilten sich die Noten in ganz Deutschland wie folgt:

  • sehr gut: 0,3 % (27 Personen)
  • gut: 6,2 % (584 Personen)
  • voll befriedigend: 29 % (2.747 Personen)
  • befriedigend: 47,2 % (4.475 Personen)
  • ausreichend: 17,4 % (1.648 Personen)

Die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Prüfung

Nach dem Referendariat erwartet die Jurastudierenden die letzte Prüfung auf dem Weg zum oder zur Volljurist:in. Das Zweite Staatsexamen qualifiziert für die Ausübung des Richteramts, ist aber natürlich nicht nur das Ziel aller Jurist:innen, die in den Staatsdienst möchten, sondern auch für die meisten Jurastudierenden, die ihre Karriere in Kanzleien oder Unternehmen starten möchten. Für diese Prüfung veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz auch die Durchfallquote: 12,6 % der Kandidat:innen bestand das Zweite Staatsexamen nicht, davon 57,1 % Frauen (insgesamt nahmen 55,9 % Frauen an der Prüfung teil).

Das begehrte „sehr gut“ erhielten noch weniger Prüflinge als im Ersten Staatsexamen: Lediglich 0,1 % (5 Personen) erreichten die Bestnote. Alle weiteren Noten waren folgendermaßen verteilt:

  • gut: 2,1 % (195 Personen)
  • voll befriedigend: 17,3 % (1.590 Personen)
  • befriedigend: 40,8 % (3.751 Personen)
  • ausreichend: 27,1 % (2.493 Personen)

 

Die einzigen Bundesländer, in denen ein „sehr gut“ vergeben wurde, waren beim Staatsexamen 2019 Bayern (2 Personen), Hessen (1 Person) und Nordrhein-Westfalen (2 Personen). Die wenigsten „ausreichend“ konnte Hamburg mit 11,4 % (42 Personen) vorweisen, am meisten Personen erreichen die niedrigste Bewertung in Bayern mit 34,6 % (564 Personen).

Alle Jura Prüfungsstatistiken im Überblick

 

Du interessierst dich für die genauen Statistiken zur Juristenausbildung seit 2001? Auf der Seite des Bundesamtes für Justiz kannst du dir alles im Detail ansehen:

→ Zu den Justizstatistiken

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Hier findest du Stellen für das Referendariat, Praktika, wissenschaftliche Mitarbeit und für Werkstudent:innen

→ Alle Stellen im Überblick

Die Staatliche Pflichtfachprüfung & der universitäre Schwerpunkt

Mit 70 % macht die Staatliche Pflichtfachprüfung einen großen Teil des Ersten Staatsexamens aus, der universitäre Schwerpunkt die restlichen 30 %. Die Notenverteilung in der staatlichen Pflichtfachprüfung sah 2019 wie folgt aus:

  • sehr gut: 0,2 % (30 Personen)
  • gut: 3 % (422 Personen)
  • voll befriedigend: 14,8 % (2.111 Personen)
  • befriedigend: 30 % (4.288 Personen)
  • ausreichend: 25,1 % (2.585 Personen)

 

Die meisten „sehr gut“ konnten die Prüflinge aus Nordrhein-Westfalen abräumen (11 Personen), den höchsten prozentualen Anteil können Sachsen-Anhalt und Thüringen mit jeweils 0,8 Prozent vorweisen. In Bremen hingegen schlossen prozentual die meisten Kandidat:innen mit einem „ausreichend“ ab (32,6 %). Durchgefallen sind in der staatlichen Pflichtfachprüfung 26,9 %. Nicht für alles bedeutete dies jedoch das Aus: Nur für 3,9 % gab es keine Chance mehr, die Prüfung zu wiederholen.

 

Auch die Verteilung für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung haben wir für euch zusammengefasst:

  • sehr gut: 6,1 % (606 Personen)
  • gut: 21,9 % (2.162 Personen)
  • voll befriedigend: 33,7 % (3.328 Personen)
  • befriedigend: 25,6 % (2.523 Personen)
  • ausreichend: 9,6 % (944 Personen)

 

Besonders erfolgreich waren hier die Prüflinge aus Bremen, von denen 14,1 % ein „sehr gut“ erreichten – am wenigsten waren es mit 2,7 % die hessischen Student:innen. Am anderen Ende des Spektrums befindet sich Mecklenburg-Vorpommern mit ganzen 29,5 % „ausreichend“. Prozentual erhielten am wenigsten Kandidat:innen aus Niedersachsen ein „ausreichend“: Lediglich 5,2 % erreichten hier die schlechteste Note.

Die durchschnittliche Jura-Studiendauer 2019

Die Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz bietet nicht nur einen interessanten Einblick in die Notenverteilung des Ersten und Zweiten Staatsexamens, sondern gibt auch Aufschluss über die durchschnittliche Studiendauer bis zum Ersten Staatsexamen in den einzelnen Bundesländern. Die meisten Studierenden (20,9 %) legten das Erste Staatsexamen nach zehn Semestern ab, dicht gefolgt von 15,4 %, die 11 Semester benötigten, und 14,3 %, welche die Prüfung nach 13 Semestern ablegten. Zu Höchstleistungen liefen 1,5 % Prozent der Studierenden auf, die lediglich 4 bis 6 Semester benötigten, um die erste Prüfung abzulegen. Von 144 Personen kamen dabei 97 aus Nordrhein-Westfalen und 43 aus Baden-Württemberg. 5,6 % ließen sich besonders viel Zeit und benötigten 16 oder mehr Semester. So sind die unterschiedlichen Semesterzahlen verteilt:

  • 4 bis 6 Semester: 1,5 % (144 Personen)
  • 7 Semester: 3,7 % (347 Personen)
  • 8 Semester: 10,2 % (971 Personen)
  • 9 Semester: 11,2 % (1.065 Personen)
  • 10 Semester: 20,9 % (1.978 Personen)
  • 11 Semester: 15,4 % (1.461 Personen)
  • 12 Semester: 14,3 % (1.352 Personen)
  • 13 Semester: 8 % (760 Personen)
  • 14 Semester: 5,8 % (552 Personen)
  • 15 Semester: 3,4 % (322 Personen)
  • 16 und mehr Semester: 5,6 % (529 Personen)

Entwicklung der Absolventenzahlen: Gibt es immer weniger Jurist:innen?

Der Fachkräftemangel ist in Deutschland in aller Munde und auch vor dem juristischen Arbeitsmarkt macht er nicht Halt. Dazu kommt die anstehende Pensionierungswelle, die einen noch höheren Bedarf schaffen wird. Doch gibt es wirklich weniger Jurist:innen als früher? Wir haben uns die Zahl der Absolvent:innen des Ersten und Zweiten Staatsexamens im Laufe der Jahre angesehen.

 

Statistik Erstes & Zweites Staatsexamen Jura

Vergleicht man die historischen Zahlen, dann zeigt sich tatsächlich ein deutlicher Rückgang in den letzten rund zwanzig Jahren. Während der Rückgang der Absolvent:innen des Ersten Staatsexamens noch recht überschaubar ist, zeigt er sich besonders beim Zweiten Staatsexamen. Hier gab es von 2001 bis 2018 einen Rückgang von fast 27 % - beim Ersten Staatsexamen waren es im selben Zeitraum rund 16 %. 

Folgend findest du eine Übersicht über die Entwicklungen seit 2001 und den Anteil an Absolvent:innen mit Prädikatsexamen (voll befriedigend oder höher) sowie die Anzahl der Freiversuche in der staatlichen Pflichtfachprüfung (in der Zahl sind sowohl bestandene als auch nicht bestandene Versuche enthalten):

Erstes Staatsexamen

 

  • 2018: 9.338 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 35,5 % mit Prädikatsexamen, 4.789 Freiversuche)
  • 2017: 9.722 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 34,8 % mit Prädikatsexamen, 4.737 Freiversuche)
  • 2016: 9.353 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 32,6 % mit Prädikatsexamen, 4.984 Freiversuche)
  • 2015: 8.314 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 32,8 % mit Prädikatsexamen, 4.716 Freiversuche)
  • 2014: 8.185 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 33,4 % mit Prädikatsexamen, 4.266 Freiversuche)
  • 2013: 8.148 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 31,4 % mit Prädikatsexamen, 4.073 Freiversuche)
  • 2012: 7.646 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 30,8 % mit Prädikatsexamen, 3.915 Freiversuche)
  • 2011: 7.924 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 29,3 % mit Prädikatsexamen, 3.928 Freiversuche)
  • 2010: 7.676 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 30,7 % mit Prädikatsexamen, 3.988 Freiversuche)
  • 2009: 8.319 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 31,2 % mit Prädikatsexamen, 4.175 Freiversuche)
  • 2008: 7.865 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 34,9 % mit Prädikatsexamen, 3.991 Freiversuche)
  • 2007: 10.696 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 36,6 % mit Prädikatsexamen, 1.085 Freiversuche)
  • 2006: 9.903 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 15,1 % mit Prädikatsexamen, 5.449 Freiversuche)
  • 2005: 9.015 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 15,8 % mit Prädikatsexamen, 4.398 Freiversuche)
  • 2004: 9.655 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 15,9 % mit Prädikatsexamen, 4.680 Freiversuche)
  • 2003: 9.565 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 14,8 % mit Prädikatsexamen, 4.991 Freiversuche)
  • 2002: 10.838 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 14,8 % mit Prädikatsexamen, 5.330 Freiversuche)
  • 2001: 11.139 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 14,9 % mit Prädikatsexamen, 5.757 Freiversuche)

Zweites Staatsexamen

 

  • 2018: 7.829 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 19,5 % mit Prädikatsexamen)
  • 2017: 7.563 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 18,7 % mit Prädikatsexamen)
  • 2016: 7.460 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 18,3 % mit Prädikatsexamen)
  • 2015: 7.462 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 17,9 % mit Prädikatsexamen)
  • 2014: 7.529 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 18,8 % mit Prädikatsexamen)
  • 2013: 7.491 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 18,7 % mit Prädikatsexamen)
  • 2012: 7.711 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 20,3 % mit Prädikatsexamen)
  • 2011: 7.568 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 19,8 % mit Prädikatsexamen)
  • 2010: 8.358 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 18,2 % mit Prädikatsexamen)
  • 2009: 9.347 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 17,2 % mit Prädikatsexamen)
  • 2008: 8.345 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 17,7 % mit Prädikatsexamen)
  • 2007: 8.351 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 16,8 % mit Prädikatsexamen)
  • 2006: 8.573 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 16,4 % mit Prädikatsexamen)
  • 2005: 9.400 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 16,9 % mit Prädikatsexamen)
  • 2004: 9.639 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 18,1 % mit Prädikatsexamen)
  • 2003: 9.722 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 16,2 % mit Prädikatsexamen)
  • 2002: 10.330 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 15,2 % mit Prädikatsexamen)
  • 2001: 10.697 erfolgreiche Absolvent:innen (davon 15,2 % mit Prädikatsexamen)

Juristinnen auf dem Vormarsch: Immer mehr Frauen studieren Jura

Während es tendenziell besonders beim Zweiten Staatsexamen immer weniger Jura-Absolvent:innen gibt, steigt dafür eine andere Zahl: Der Anteil der weiblichen Absolvent:innen. Auch hier haben wir uns die Entwicklung in den letzten Jahren genauer angesehen. 

 

2003

49,9 % Frauen im 1. Staatsexamen

 47,4 % Frauen im 2. Staatsexamen

2005

53 % Frauen im 1. Staatsexamen

48,3 % Frauen im 2. Staatsexamen

2007

53,2 % Frauen im 1. Staatsexamen

50,8 % Frauen im 2. Staatsexamen

2009

52,6 % Frauen im 1. Staatsexamen

53 % Frauen im 2. Staatsexamen

2011

54,7 % Frauen im 1. Staatsexamen

54,5 % Frauen im 2. Staatsexamen

2013

56,9 % Frauen im 1. Staatsexamen

54,2 % Frauen im 2. Staatsexamen

2015

57,5 % Frauen im 1. Staatsexamen

56 % Frauen im 2. Staatsexamen

2017

56,5 % Frauen im 1. Staatsexamen

57,1 % Frauen im 2. Staatsexamen

2019

58,1 % Frauen im 1. Staatsexamen

55 % Frauen im 2. Staatsexamen

Jura-Studienanfänger:innen: Rechts vs. Wirtschaftsrecht

Jura ist ohne Zweifel ein beliebter Studiengang - regelmäßig landet er unter den Top 5 der meistgewählten Fächer. Dennoch ist seit einigen Jahren ein Rückgang zu verzeichnen. Wie sieht es aber mit dem LL.B in Wirtschaftsrecht aus - kann die Alternative zum klassischen Jurastudium bei Abiturient:innen mehr punkten? Wir haben uns in 2-Jahres-Schritten angeschaut, wie sich der Anteil an Studienanfänger:innen im Wirtschaftsrecht in den letzten Jahren verändert hat. 

Besonders deutlich wird dort: Während das Wirtschaftsrecht ab 2007/08 anteilsmäßig stark an Beliebtheit gewann, blieb der Anteil an Studierenden von diesem Zeitpunkt an relativ konstant bei rund 16 %. Sichtbar wird in dieser Statistik auch der Rückgang an Studienanfänger:innen ab etwa 2011/12. Bis dahin stieg die Zahl jährlich deutlich an, bis 2021/22 sank sie jedoch wieder ab. 

Studienanfänger:innen Jura

 

  • 2003/04: 14.324 Studienanfänger:innen (davon 6,2 % Wirtschaftsrecht)
  • 2005/06: 13.072 Studienanfänger:innen (davon 7 % Wirtschaftsrecht)
  • 2007/08: 14.074 Studienanfänger:innen (davon 13,7 % Wirtschaftsrecht)
  • 2009/10: 16.278 Studienanfänger:innen (davon 16,7 % Wirtschaftsrecht)
  • 2011/12: 19.973 Studienanfänger:innen (davon 16,8 % Wirtschaftsrecht)
  • 2013/14: 19.792 Studienanfänger:innen (davon 15 % Wirtschaftsrecht)
  • 2015/16: 19.618 Studienanfänger:innen (davon 15,5 % Wirtschaftsrecht)
  • 2017/18: 19.580 Studienanfänger:innen (davon 15,6 % Wirtschaftsrecht)
  • 2019/20: 18.213 Studienanfänger:innen (davon 16 % Wirtschaftsrecht)
  • 2021/22: 16.877 Studienanfänger:innen (davon 15,4 % Wirtschaftsrecht)

Spezialisierung nach dem Studium: Die beliebtesten Fachanwaltsbereiche

 

Nach dem Studium und einigen Jahren Berufserfahrung entscheiden sich viele Jurist:innen dafür, einen Fachanwaltstitel zu erwerben. Hier gibt es klare Tendenzen, welche Fachbereiche am beliebtesten sind. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat 2022 folgende Zahlen dazu veröffentlicht, wie viele Fachanwält:innen in Deutschland je Fachbereich zugelassen sind:

 

  • Arbeitsrecht: 11.055 Fachanwält:innen
  • Familienrecht: 9.137 Fachanwält:innen
  • Steuerrecht: 4.812 Fachanwält:innen
  • Verkehrsrecht: 4.395 Fachanwält:innen
  • Miet- und Wohnrecht: 3.888 Fachanwält:innen
  • Strafrecht: 3.859 Fachanwält:innen
  • Bau- und Architekturrecht: 3.145 Fachanwält:innen
  • Erbrecht: 2.256 Fachanwält:innen
  • Handels- und Gesellschaftsrecht: 2.048 Fachanwält:innen
  • Medizinrecht: 1.902 Fachanwält:innen
  • Insolvenzrecht: 1.777 Fachanwält:innen
  • Sozialrecht: 1.770 Fachanwält:innen
  • Verwaltungsrecht: 1.589 Fachanwält:innen
  • Versicherungsrecht: 1.529 Fachanwält:innen
  • Gewerblicher Rechtsschutz: 1.328 Fachanwält:innen
  • Bank- und Kapitalmarktrecht: 1.290 Fachanwält:innen
  • Informationstechnologierecht: 730 Fachanwält:innen
  • Urheber- und Medienrecht: 435 Fachanwält:innen
  • Vergaberecht: 376 Fachanwält:innen
  • Internationales Wirtschaftsrecht: 230 Fachanwält:innen
  • Transport- und Speditionsrecht: 228 Fachanwält:innen
  • Migrationsrecht: 218 Fachanwält:innen
  • Agrarrecht: 195 Fachanwält:innen
  • Sportrecht: 37 Fachanwält:innen

 

Den größten prozentualen Zuwachs gab es dabei in dem relativ neuen Fachbereich des Sportrechts (+37 %), im Migrationsrecht (+15,3 %), im Vergaberecht (+9,9 %) sowie im Informationstechnologierecht (+6,7 %).

Am meisten Einbußen gab es hingegen im Sozialrecht (-2,1 %), im Familienrecht (-1,6 %) und im Steuerrecht (-1,2 %). 

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Juristische Fachkräfte werden gebraucht: Das sagen die Zahlen

Wirft man einen Blick auf den juristischen Arbeitsmarkt, dann dauert es nicht lange, bis sich das Ausmaß des Fachkräftemangels offenbart. Rund 167.000 Anwält:innen gibt es in Deutschland, insgesamt ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Das klingt erst einmal gar nicht so schlecht, schaut man aber genauer hin, dann zeigt sich ein anderes Bild: Von den 167.000 arbeiten nach Schätzungen von LTO rund 39.000 als Syndikusanwält:innen, ein Viertel in Teilzeit und auch viele Notar:innen gingen nicht hauptsächlich einer anwaltlichen Tätigkeit nach. So bleiben damit noch rund 97.000 Anwält:innen übrig, die in Vollzeit arbeiten. 

Dazu kommt die Beliebtheit der Bachelor- und Masterstudiengänge, deren Abschluss keine Befähigung zum Richteramt zur Folge hat. Diese Jurist:innen fehlen dann als Richter:innen und (Staats)anwält:innen. Die Justiz wiederum hat es schwer, Talente für sich zu gewinnen, denn Großkanzleien werben mit immer höheren Einstiegsgehältern, die der Staat nicht zahlen kann.

Und als ob das noch nicht reicht, kommt dazu auch noch die Alterung im Anwaltsberuf. Lag 2002 der Altersdurchschnitt noch bei 43,9 Jahren, ist er 2022 bei 51,7 Jahren angekommen. Die Folgen davon dürften bald spürbar sein - oder sind es bereits: Das Durchschnittsalter von Richter:innen in Deutschland liegt bei etwa 55 Jahren. Das Zweite Staatsexamen schließen aber immer weniger Jurist:innen ab. Das hat zur Folge, dass in der Justiz viele Stellen unbesetzt bleiben könnten. 2019 fehlten etwa in Bayern bereits 150 Richter:innen und Staatsanwält:innen. Bis 2030 sollen laut Forschungsinstitut Prognos rund 40 % aller Jurist:innen in der Justiz in den Ruhestand gehen, das bedeutet einen Verlust von rund 10.000 Stellen

Hohe Fluktuation am Arbeitsmarkt

Juristische Arbeitgeber zahlen zwar hohe Gehälter, um talentierte Jurist:innen für sich zu gewinnen. Nicht immer schaffen sie es jedoch, diese auch zu halten. Das zeigt sich auch in der Umfrage von azur, die Anwält:innen unter anderem zu ihrer Wechselbereitschaft befragt hat. Rund 27 % der Associates, die an der Befragung teilnahmen, dachten ernsthaft über einen Wechsel ihres Arbeitgebers innerhalb der nächsten 12 Monate nach. 

Besonders hoch ist der Wunsch zum Wechsel bei Konzern- und Transaktionsberatern. Dort möchten ab dem 4. und besonders ab dem 7. Berufsjahr die meisten Jurist:innen den Arbeitgeber wechseln. Im Mittelstand sind die juristischen Arbeitnehmer:innen hingegen am treusten. Wenn sie wechseln, dann jedoch eher in den ersten sechs Berufsjahren.

Wir hoffen, dass wir euch mit unseren Jura-Statistiken einen guten Einblick in die aktuelle Studienrealität sowie den juristischen Arbeitsmarkt geben konnten. Die Zahlen sprechen für sich: Die juristische Arbeitswelt wird sich in der Zukunft weiter verändern - teilweise auch zugunsten der Jurist:innen. Diese sind nämlich ein seltenes Gut und Arbeitgeber müssen dementsprechend attraktive Bedingungen bieten, um Talente für sich zu gewinnen und auch zu halten. 


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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.