Sage und schreibe 1985 M&A-Deals mit einem Gesamtvolumen von über 128 Milliarden Euro gingen im Jahr 2018 in Deutschland über die Bühne. Bei diesen Größenordnungen erscheint es wenig verwunderlich, dass die Rechtsberatung der Vertragsparteien bei solchen Geschäften im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit vieler Wirtschaftskanzleien steht. Doch was genau verbirgt sich hinter der weit verbreiteten Terminologie „M&A“ und welchen konkreten Tätigkeiten gehen Anwält:innen, die sich auf die Rechtsberatung in diesem Bereich spezialisiert haben, überhaupt nach?
Zuerst einmal: Was bedeutet „M&A“ eigentlich?
Die Abkürzung „M&A“ steht für „Mergers and Acquisitions“ und bedeutet so viel wie „Unternehmenszusammenschlüsse- und übernahmen“ oder „Unternehmensfusionen und -käufe“.
Im Mittelpunkt der Rechtsberatung in diesem Praxisbereich steht die Erstellung des entsprechenden (Kauf-)Vertrages sowie die Benennung und Analyse wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Risiken bei der Übernahme bzw. Veräußerung des jeweiligen (Ziel-)Unternehmens (sog. „target“).
Grundsätzlich ist die juristische Begleitung sämtlicher Stadien des Unternehmenskaufes bis hin zur notariellen Beurkundung (sog. „signing“) und der beiderseitigen Vertragserfüllung (sog. „closing“) die zentrale Aufgabe eines Transaktionsanwaltes oder einer Transaktionsanwältin, genauso wie die Kommunikation und Verhandlung mit der gegnerischen Vertragspartei.
KAUM ZU GLAUBEN: Die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone mit einem Transaktionsvolumen von unfassbaren 203 Mrd. US-Dollar im Jahr 1999 ist die bis heute umfangreichste Übernahme der Welt.