Gender Pay Gap in Kanzleien

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 18.07.2023

Gender-Pay-Gap in Kanzleien: So groß ist sie wirklich

So viel weniger verdienen Anwältinnen

Gleicher Lohn für beide Geschlechter? Nicht nur in der deutschen Allgemeinwirtschaft ist das noch immer eine Wunschvorstellung. Anfang 2020 zeigte eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, dass Frauen in ihrem ganzen Leben im Durchschnitt fast die Hälfte dessen verdienen, was Männer bekommen. Abhängig ist dies natürlich von einer Menge Faktoren. Doch selbst, wenn man sich die gleiche Branche und sogar den gleichen Beruf ansieht, besteht noch ein bedeutender Unterschied – so zum Beispiel in Kanzleien.

Frauen verdienen weniger als Männer

Zu diesem Schluss kommt auch eine Studie, die 2020 von azur durchgeführt wurde. 5.000 junge Juristen und Juristinnen wurden zu ihrem Einkommen befragt, wobei sich eine klare Tendenz ergab: Nämlich die, dass Frauen und Männer meist mit einem ähnlich hohen Gehalt in den Beruf starten. Die Einstiegsgehälter werden von Kanzleien oft sehr transparent kommuniziert, sie dienen vor allem in Großkanzleien fast schon als Aushängeschild. Unter anderem diese Transparenz könnte dazu beigetragen haben, dass sich das Lohngefälle verringert hat. In den letzten Jahren ist hier nämlich einiges passiert: Verdienten weibliche Associates in den ersten drei Jahren 2015 noch etwa 10% weniger als ihre Kollegen, so betrug dieser Unterschied 2020 noch etwa 4%. Männer verdienen laut der Umfrage in dieser Zeitspanne durchschnittlich 103.000€, während sich das Gehalt von Frauen auf 99.000€ beläuft.

Wie hoch ist die gefühlte Gender Pay Gap unter Jurist:innen?

Studien bilden nicht ab, wie stark Arbeitnehmer:innen die Gender Pay Gap faktisch empfinden. In einer Umfrage haben wir deshalb untersucht, wie hoch die gefühlte Gender Pay Gap und die empfundene Benachteiligung tatsächlich ist. Hier findest du die Ergebnisse unserer Gender Pay Gap Umfrage.

Mehr Berufserfahrung – weniger Gehalt?

Würde man die Studie hier beenden, ließe sich guten Gewissens behaupten, dass die Gender Pay Gap in Kanzleien vernachlässigbar ist und weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Ein abweichendes Bild ergibt sich jedoch, wenn man einen anderen Zeitraum betrachtet und verfolgt, wie sich die Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau von diesem relativ gleichberechtigten Anfangsgehalt weiterentwickeln. Dann muss man nämlich feststellen, dass sich die Kluft vergrößert. Vom vierten bis zum sechsten Berufsjahr müssen Frauen mit einem Gehalt rechnen, das nur noch 1% unter dem der männlichen Kollegen liegt. Vom siebten bis zum elften Jahr steigt die Jura Gender Pay Gap noch einmal auf 8%.

Weibliche Senior-Associates verdienen hier im Durchschnitt 122.000€, männliche hingegen 133.000€. Das weit verbreitete Argument, dass Frauen mehr in Teilzeit arbeiten, greift hier übrigens nicht – es wurden nur Vollzeitgehälter berücksichtigt.

Bestätigt wird die Gender Pay Gap in der Rechtsbranche auch durch den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit 2020. In diesem wird das mittlere monatliche Bruttoentgelt bei Vollzeitbeschäftigung von Personen im Alter von über 55 Jahren verglichen. Fach-, Rechts- und Syndikusanwälte verdienten dabei 6.450 €, während die weiblichen Kollegen bei 5.694 € lagen. Dies entspricht einer Differenz von rund 12 %. Am geringsten ist die Differenz bei Justiziaren und Wirtschaftsjuristen – hier verdienten die Frauen nur 2 % weniger. Notarfachangestellte, Notargehilfen und Rechtsanwaltsfachangestellte mussten hingegen mit ganzen 38 % weniger Gehalt rechnen, wenn sie weiblich sind. Auch weibliche Steuerfachangestellte wurden um 19 % niedriger entlohnt als ihre männlichen Kollegen. 

Großkanzlei oder Boutiquekanzlei: Wer zahlt fairer?

Wo sind Frauen nun besser aufgehoben – in Großkanzleien oder in Boutiquekanzleien? Auch auf diese Frage hat die azur-Studie eine klare Antwort.

So haben die Frauen in mittelständischen Kanzleien wohl die besten Chancen auf ein gleiches Gehalt bei gleicher Qualifikation und werden meist gleich bezahlt.

Eine größere Gender Pay Gap zeichnet sich bei Großkanzleien ab – besonders bei denen, die beratend in der Industrie tätig sind. Besser sieht es hingegen im Bank- und Finanzwesen aus, wo die Differenz vergleichsweise geringer ist. Am schlechtesten kommen Frauen im Schnitt bei spezialisierten Boutique Kanzleien weg.

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Bedeutet ein niedrigeres Gehalt gleich Diskriminierung?

Auch heute gibt es also bei juristischen Berufen noch Gehaltsunterschiede zwischen Mann und Frau bei gleicher Berufserfahrung. Worüber die Studie allerdings keinen Einblick gibt, sind die Gründe für diese Ungleichheit. Steht also hinter der niedrigeren Bezahlung automatisch ein diskriminierendes System? Ganz auszuschließen ist das nicht, schließlich sind die Zahlen durchaus ernst zu nehmen und auch in Hinblick auf die Arbeitsstunden bereinigt. Dennoch spielen weitere Faktoren eine Rolle in der ungleichen Verteilung. Beispielsweise, dass Juristinnen oft in Fachbereichen arbeiten, die weniger profitabel sind. Fraglich ist jedoch, ob dieses Argument greift – zeigt sich doch, dass das Anfangsgehalt beider Geschlechter beinahe identisch ist. 

Dazu kommt, dass Frauen in ihrer Karriere vergleichsweise weniger Wert auf ihr Gehalt und mehr auf eine gute Work-Life-Balance legen als Männer – auch wenn diese Einstellung sich momentan ändert und auch viele Männer einen besseren Ausgleich fordern. Dementsprechend sind Juristinnen oft zufriedener mit ihrem Gehalt, was ebenfalls aus der Umfrage von azur aus dem Jahr 2020 hervorgeht.

Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass sie auch weniger oft und weniger aggressiv verhandeln, was die Gender Pay Gap in der Rechtsbranche aufrechterhalten könnte. Verallgemeinern lässt sich das jedoch nicht und auch die Tendenz, dass Juristinnen weniger Wert auf mehr Geld legen als Juristen, ist kein Argument dafür, sie bei gleicher Arbeit und Qualifikation schlechter zu bezahlen.

Die Gleichberechtigung beim Thema Gehalt bleibt in Kanzleien also eine Streitfrage. Zu viele Faktoren spielen in die Verteilung hinein, als dass man eine allgemeingültige Aussage zur Gender Pay Gap bei Anwält:innen treffen könnte. Je nachdem, wer rechnet, welche Gruppen in die Berechnung miteinbezogen werden und auf welchen Zeitraum die Studie ausgelegt ist, kommt man auf verschiedene Ergebnisse. Eine Studie von 2017 stellte sogar ein um 8% höheres Einstiegsgehalt für Juristinnen fest. Damit ist sie jedoch eher die Ausnahme. Eines haben fast alle Studien gemeinsam: Ein gleiches Gehalt für alle ist noch nicht in allen Kanzleien und allen Fachbereichen Realität – egal, wie man die Rechnung dreht und wendet.

 

Auch wenn sich eine Besserung abzeichnet, ist die Gender-Pay-Gap in Kanzleien noch immer nicht geschlossen. Damit sich dies ändert, bedarf es nicht nur struktureller Veränderungen, sondern auch eines Bewusstseins von Juristinnen dafür, dass sie weniger verdienen als ihre Kollegen. Diesem Bewusstsein müssen schließlich Taten folgen, um eine bessere Verteilung der Gehälter zu bewirken. 

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.