2. Seiten wechseln: Was ist der Unterschied zwischen Client Secondment und Office Secondment?
Bei einem Client Secondment werden Anwält:innen an Mandanten der Kanzlei „verliehen“, um dort zeitlich begrenzt Rechtsberatung zu leisten.
Bei einem Office Secondment werden Anwält:innen innerhalb der Großkanzlei an andere Standorte versetzt, meist für eine Dauer von sechs Monaten. In der Regel findet dieser Aufenthalt im Ausland statt, um so unter anderem das internationale Profil der Anwält:innen zu stärken.
3. Voraussetzungen: Wer kann ein Secondment machen?
Grundlegende Voraussetzungen – neben einigen Jahren Berufserfahrung (bei den meisten Großkanzleien sind es mindestens 3 Jahre) – sind vor allem hervorragende Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache. Wenn man dann also ernsthaftes Interesse an einem Secondment hat, sollte man sich an den Partner des jeweiligen Fachbereiches und anschließend an die zuständigen Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen der Personalabteilung wenden und auf diesem Wege herausfinden, ob und wie sich die eigenen Vorstellungen und Wünsche mit den gegebenen Möglichkeiten vereinbaren lassen.
Natürlich muss in diesem Zusammenhang auch über ein anderes wichtiges Thema gesprochen werden: die Vergütung. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber in Deutschland während des Secondments das bisherige Gehalt des Secondees auch weiterhin – häufig wird dem ausgeliehenen Anwalt bzw. der ausgeliehenen Anwältin aber noch eine zusätzliche Vergütung für einen möglicherweise anfallenden Verpflegungsmehraufwand bezahlt.
Solange der Auslandsaufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet, wird es übrigens normalerweise auch keine erheblichen Probleme mit den eigenen Versicherungen geben, da diese wie gewohnt erst einmal weiterlaufen.
Auch Steuern und Versicherungsbeiträge werden in diesem Zeitraum weiterhin im Heimatland bezahlt. Trotzdem sollte stets auch rechtzeitig ein Augenmerk auf die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des jeweiligen Gastlandes gelegt werden.
4. Die Vorteile: Was bringt mir ein Secondment?
Einerseits ist das für die „Secondees“ (die Anwält:innen, die für begrenzte Zeit in einem anderen Unternehmen tätig sind) eine oft willkommene Abwechslung. Andererseits bietet es auch oft die Möglichkeit, internationale Beziehungen zu knüpfen und die Bedürfnisse des Mandanten (im Falle des Client Secondments) genauer kennenzulernen.
Auch für den weiteren Verlauf der eigenen Karriere kann ein Secondment Vorteile bringen: Internationale Erfahrungen und Netzwerke werden immer wichtiger, auch wenn es um die nächsten Karriereschritte geht. Besonders in großen Unternehmen ist eine berufliche Auslandsstation oftmals eine der Voraussetzungen, um den Sprung in den Vorstand zu schaffen.
Unternehmen, die sich mittels des Client Secondments einen „geliehenen Anwalt“ wünschen, gleichen damit oft personelle Engpässe in der Rechtsabteilung aus. Auch wenn es nur um zeitlich begrenzte Projekte geht, für die interner rechtlicher Beistand benötigt wird, bietet sich das Secondment als relativ unkomplizierte Methode an.
Im Rahmen eines Office Secondments sollen zusätzlich neue Kontakte geknüpft bzw. verbessert werden und die Kommunikation mit anderen Niederlassungen intensiviert werden. Gleiches gilt auch für Aufenthalte bei befreundeten Partnerkanzleien – als Repräsentant einer Großkanzlei wird dem Secondee dann die Aufgabe zuteil, „seine“ Kanzlei zu vertreten und neue relevante Netzwerke zu erschließen.
Ein weiterer, eher im privaten Bereich relevanter Vorteil eines Secondments ist es, dass die Arbeitszeiten für Secondees meist eher moderat ausfallen. Daher bietet sich neben der beruflichen Tätigkeit auch regelmäßig die Möglichkeit, auf eigene Faust das jeweilige Gastland zu erkunden, neue Menschen kennenzulernen und den eigenen Horizont – fernab vom deutschen Berufsalltag – zu erweitern. Gerade, wenn man während des Studiums und des Referendariats keinen Auslandsaufenthalt absolviert hat, bietet sich im Rahmen eine Secondments eine durchaus attraktive Möglichkeit, dies endlich nachzuholen.
Ein Secondment ist nicht nur ein wertvolles Werkzeug für die anspruchsvolle Weiterentwicklung einer aufstrebenden Anwaltspersönlichkeit, sondern sicherlich häufig auch ein Vertrauensbeweis der jeweiligen Kanzlei, die den Secondee bereitstellt.