Wir leben in einer globalisierten Welt, mit multinationalen Organisationen und immer mehr vertraglichen und anderweitigen Verknüpfungen. Kein Wunder also, dass auch das internationale Recht immer wichtiger wird. Im klassischen Jurastudium, also dem 1. Staatsexamen an einer Universität und dem 2. Staatsexamen nach dem Referendariat, wird dieser Abschnitt des Rechts aber eher rudimentär behandelt. Abgesehen vom Europarecht spielt internationales Recht kaum eine Rolle. Der Studiengang „Internationales Recht“ soll hier Abhilfe schaffen, doch was hat es damit genau auf sich?
Bachelor- und Masterstudiengänge an Fachhochschulen und Universitäten
Das traditionelle Jurastudium mit den zwei Examina und der Befähigung zum Richteramt und somit auch zum Arbeiten als Anwalt, sieht nach wie vor kaum internationales Recht vor. Es geht wenn überhaupt um Europarecht und auch wenn dieses immer stärker gewichtet wird, ist es im Gegensatz zu den klassischen Disziplinen nach wie vor unterrepräsentiert. Doch abseits der Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen haben sich immer mehr Bachelor- und Masterstudiengänge etablieren können und sowohl die Universitäten als auch viele Fachhochschulen bieten mittlerweile alternative Studiengänge an.
Neben Disziplinen wie Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und interdisziplinären Studiengängen wie Psychologie & Recht haben sich zunehmend auch international ausgerichtete Studiengänge entwickelt.
So zum Beispiel der Bachelor- und Masterstudiengang „Internationales Recht“. Es bleibt aber trotz dem Erfolg dieser Modelle dabei, dass nach wie vor nur Juristen mit zwei Staatsexamen Richter, Staatsanwalt und Anwalt werden können.