Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion im Ausland
Einen Unterschied stellen im Ausland die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Promotionsstudium dar. Wer in Deutschland promovieren will, muss an den meisten Fakultäten ein 1. Staatsexamen mit der Note vollbefriedigend oder zumindest befriedigend vorweisen können. Das ist im Ausland nicht zwangsläufig der Fall.
Wer also auch im Verbesserungsversuch Pech hatte, kann durch eine Promotion im Ausland die Möglichkeit diese Hürde umgehen. Aber aufgepasst: Da Deutschland das einzige Land ist, in dem das Jurastudium mit dem 1. Staatsexamen endet, bedarf es für ein Promotionsstudium im Ausland häufig einer Übersetzung des Abschlusses oder alternativ der vorherigen Absolvierung eines LL.M. Dieser stellt in den meisten Ländern die zwingende Qualifikation für die Bewerbung für ein Ph.D.-Studium dar.
Dr. Titel für Juristen im Ausland?
Auf der Suche nach dem richtigen Programm muss man sich zunächst durch das Dickicht des Titelurwalds schlagen. In Deutschland wird der Titel als Dr. vor dem Namen geführt und mit der jeweiligen Fachbezeichnung ergänzt.
Promovierte Juristen führen daher den Titel Dr. iur. oder Dr. jur. Im Ausland gestaltet sich das etwas anders. Jedes Land hat dabei seine eigenen Vorgaben und Regelwerke. So variieren die Titel für den Doktor der Rechte von Ph.D. (Doctor of Philosophy) oder LL.D. (Legum Doctor) über J.S.D., S.J.D. bis hin zu J.D. Diese Kürzel werden als Fachbezeichnung hinter dem Namen geführt während vor dem Namen ein simples Dr. steht.
Inhaltlich unterscheiden sich die Programme hingegen kaum. Nahezu überall bedarf es für den Erwerb des Doktorgrades, wie in Deutschland auch, das Verfassen einer Dissertation, die einen selbstständigen neuen Beitrag zum derzeitigen Forschungsstand leisten muss. Diese wird dann im Rahmen einer mündlichen Prüfung verteidigt und anschließend publiziert.
Was also bietet eine Promotion im Ausland?
Wer seine Zukunft in der Wissenschaft sieht, ist mit einer Promotion außerhalb Deutschlands gut beraten. In den meisten Ländern ist die Wissenschafts- und Publikationssprache Englisch, was einen entscheidenden Vorteil hat:
Die internationale Reichweite und der Leserkreis der eigenen Publikationen sind bedeutend weiter, als bei Veröffentlichungen in deutscher Sprache.
Auch der eigene Forschungskreis ist deutlich größer. Wer in einer Common Law Jurisdiktion wie z.B. England, den USA, Australien, Neuseeland, Irland, Hong Kong oder Südafrika promoviert, hat stets auch Literatur und Rechtsprechung anderer vergleichbarer Rechtssysteme zu beachten.
Dies ermöglicht nicht nur den akademischen Blick über den Tellerrand, sondern eröffnet auch die Möglichkeit umfassenderer Recherche und internationaler Ausrichtung. Nicht zuletzt sind auch das Netzwerken und die Korrespondenz mit internationalen Organisationen deutlich erleichtert, wenn man englischsprachig forscht.