Durchgefallen! Das Undenkbare ist geschehen: trotz aller Mühen hat es nicht geklappt und der Versuch, das Examen zu bestehen, ist gescheitert. Damit ist man jedoch nicht alleine.
Die Durchfallquote lag beim ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2012 je nach Bundesland zwischen 16,0% und 38,6%, beim zweiten Staatsexamen in Jura schwankte die Quote zwischen 8,1% und 19,6%. Auch die Benotung ist im Vergleich mit anderen Studiengängen absolut verheerend, denn sogenannte Prädikatsexamina (Note „Vollbefriedigend“ oder besser), die einem Juristen auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen verschaffen, erhalten lediglich zwischen 9% und 27% (1. Staatsexamen) bzw. zwischen 10% und 45% (2. Staatsexamen) der Prüflinge.
Wenn der gescheiterte Versuch nicht der letztmögliche war, gibt es jedoch noch keinen Grund zur Panik. Stattdessen ist es wichtig, erst einmal etwas Abstand zu gewinnen, zur Ruhe zu kommen und klar weiterzudenken.