Auszug der alltäglichen Aufgaben eines Patentanwaltes:
- Zusammenarbeit und Beratung von Erfindern und Entwicklern
- Benennung der relevanten Schutzrechte
- Schreiben von Patentanmeldungen
- „Begleiten“ der Anmeldung
- Vertretung der Mandanten vor dem Bundespatentgericht bzw. vor dem Europäischen Patentamt
- Zusammen mit einem Rechtsanwalt die Vertretung in Verletzungsprozessen
Wie wird man Patentanwalt? Die Ausbildung im Detail
Die Ausbildung zum Patentanwalt verläuft mehrstufig. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, jedoch nicht in Jura, sondern in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach.
Die „kurze“ Ausbildung zum Patentanwalt dauert dann 34 Monate, in denen ein 26-monatiges Praktikum bei einem Patentanwalt oder Patentassessor abgeleistet wird. Während des Praktikums muss man monatliche Seminare der Patentanwaltskammer besuchen und Vorträge halten. Außerdem muss der Anwärter ein Fernstudium im Allgemeinen Recht absolvieren oder das 1. juristische Staatsexamen ablegen, um so die nötigen juristischen Kenntnisse zu erwerben.
Dann muss das „Amtsjahr“ absolviert werden, ein Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht in München, welcher acht Monate dauert. Nach der mehrstufigen Ausbildung muss eine Prüfung abgelegt werden, welche zum Titel Patentassessor führt. Dieser ist Voraussetzung für die Eintragung als Patentanwalt.