Karrieremagazin TalentRocket Patentanwalt

Karriere Guide für Juristen: Was genau macht ein Patentanwalt?

„Dem Ingenieur ist nichts zu schwör“ - Wie Patentanwälte die Rechte des Erfinders schützen

Anders als oft fälschlich angenommen, wird man Patentanwalt nicht durch den Abschluss des Jurastudiums und einer anschließenden Spezialisierung auf das Patentrecht. Was es mit dem Beruf Patentanwalt wirklich auf sich hat, wie man Patentanwalt wird und was die Aufgaben eines solchen sind, erfährst du hier!
 

Kurz und bündig: Was macht ein Patentanwalt?

Die Arbeit des Patentanwalts ist in der Patentanwaltsordnung geregelt. Zusammengefasst befasst sich ein Patentanwalt mit der Rechtsberatung und Vertretung von Mandanten vor den zuständigen Behörden und Gerichten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und damit verbundenere Fachgebiete wie Urheberrecht.

Formale Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium mit technischem oder naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
  • Patentanwalt, der zur Übernahme und Ausbildung des Anwärters bereit ist.
  • 3-4 jährige Zusatzausbildung mit Staatsexamen

 

Qualifikationen:

  • Fähigkeit, sich in unbekannte Fachgebiete einzuarbeiten
  • Kommunikationsfähigkeit für die Korrespondenz mit Ämtern, Erfindern und Gerichten
  • Ausgezeichnete Kenntnisse im technischen Englisch

Auszug der alltäglichen Aufgaben eines Patentanwaltes:

  • Zusammenarbeit und Beratung von Erfindern und Entwicklern
  • Benennung der relevanten Schutzrechte
  • Schreiben von Patentanmeldungen
  • „Begleiten“ der Anmeldung
  • Vertretung der Mandanten vor dem Bundespatentgericht bzw. vor dem Europäischen Patentamt
  • Zusammen mit einem Rechtsanwalt die Vertretung in Verletzungsprozessen

 

Wie wird man Patentanwalt? Die Ausbildung im Detail

Die Ausbildung zum Patentanwalt verläuft mehrstufig. Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, jedoch nicht in Jura, sondern in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fach.

Die „kurze“ Ausbildung zum Patentanwalt dauert dann 34 Monate, in denen ein 26-monatiges Praktikum bei einem Patentanwalt oder Patentassessor abgeleistet wird. Während des Praktikums muss man monatliche Seminare der Patentanwaltskammer besuchen und Vorträge halten. Außerdem muss der Anwärter ein Fernstudium im Allgemeinen Recht absolvieren oder das 1. juristische Staatsexamen ablegen, um so die nötigen juristischen Kenntnisse zu erwerben.

Dann muss das „Amtsjahr“ absolviert werden, ein Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht in München, welcher acht Monate dauert. Nach der mehrstufigen Ausbildung muss eine Prüfung abgelegt werden, welche zum Titel Patentassessor führt. Dieser ist Voraussetzung für die Eintragung als Patentanwalt.

Die „kurze“ Ausbildung zum Patentanwalt dauert dann 34 Monate, in denen ein 26-monatiges Praktikum bei einem Patentanwalt oder Patentassessor abgeleistet wird.

Fazit zur Jura-Karriere als Patentanwalt:

Dich interessiert eine Karriere als Patentanwalt und du steckst schon mitten im Jurastudium? Kein Problem! Mit dem ersten Staatsexamen wirst du deine juristischen Kenntnisse nachweisen können. Jedoch ist auch der Abschluss eines technischen bzw. naturwissenschaftlichen Studiums Pflicht, um Patentanwalt zu werden. Sieh dir die obigen Voraussetzungen genauer an und informiere dich auch auf der Homepage der Patentanwaltskammer!

Pinsent Masons
undefined

Pinsent Masons

Alle relevanten Infos auf einen Blick.