Ob „Social Freezing“ oder Tagesstätten im Büro – Arbeitgeber versuchen immer stärker, die Kluft zwischen einer Entscheidung für Familie bzw. Karriere zu verkleinern. Wie Männern, so soll es auch Frauen zustehen, erfolgreich im Job zu bleiben und trotzdem nicht die ersten Schritte des Sprösslings zu verpassen. Doch wie lässt sich all das speziell als Juristin am besten planen und vereinen?
Als Frau im Staatsdienst
Von einer hohen Vereinbarkeit des Familienleben und der Juristerei schwärmen bekanntermaßen vor allem Richterinnen und Staatsanwältinnen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Beruf als Staatsanwältin oder Richterin bedeutet aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen Arbeits- und Familienleben schaffen zu können.
Denn die richterliche Unabhängigkeit etwa entbindet jeglicher fester Dienstzeiten. Frauen wollen nicht mehr für Kinder auf ihre Karriere verzichten, sondern vielmehr beides vereinen. Vor allem die Frage der Generation Y nach dem Sinn der Arbeitstätigkeit lässt auch die Justiz sukzessiv handeln. So können nicht nur die Terminpläne generell flexibel gestaltet, sondern Arbeit auch von zu Hause aus erledigt werden.
Dies scheinen nicht die einzigen Vorteile zu sein. Nach Beendigung der Elternzeit kann eine Richterin ohne jegliche Rückstufung in ihren alten Beruf eintreten und zudem ihre Arbeitszeiten verringern.