Ass. Prof. Gordon, welche Zulassungsvoraussetzungen müssen ausländische Studierende erfüllen, um sich für ein JD- oder LL.M.-Programm an der ANU zu bewerben, und welche Stipendien gibt es an der Universität?
Dr. Faith Gordon: Die Zulassungsvoraussetzungen für den JD sind ein abgeschlossener Bachelor-Abschluss oder ein internationales Äquivalent, mit einem GP 5.0/7.0 und der Bewerber muss die englischen Anforderungen erfüllen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für den LL.M. sind ein abgeschlossener Bachelor-Abschluss oder ein gleichwertiger internationaler Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 5,0/7,0 sowie drei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Bewerber müssen auch die englischen Anforderungen erfüllen.
Wir bieten sowohl das "Chancellors Scholarship" als auch unsere LL.M.-Stipendien an. Für das LL.M.-Stipendium werden die Bewerber automatisch bei der Bewerbung geprüft.
Herr Hoffmann, viele internationale Studierende achten auch auf die Lebenshaltungskosten, wenn sie ein Studium im Ausland planen. Welche Erfahrungen haben Sie in Canberra gemacht und wie sieht es im Vergleich zu Melbourne und Sydney aus?
Fabian Hoffmann: Die Lebenshaltungskosten in Canberra sind sehr hoch. Das trifft insbesondere auf die Mietkosten zu. Wenn man nicht das Glück hat, in einer der geförderten Wohnungen auf dem Campus unterzukommen, muss man mit $200 - $250 pro Woche für ein Zimmer rechnen. Wenn man näher an der Uni leben will, sind die Kosten noch einmal höher. Ebenso sind die Kosten für Lebensmittel verhältnismäßig hoch, speziell, wenn man die Preise aus Deutschland gewohnt ist. Grundsätzlich sollte man ca. $25,000 pro Jahr einplanen.
Die Unterschiede zu Sydney und Melbourne sind nicht sehr groß. Die gute Nachricht ist allerdings, dass es relativ einfach ist, einen Job zu finden und die Bezahlung hier sehr gut ist. Es ist daher auch möglich, mit einem Teilzeitjob seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Herr Hoffmann, an der ANU haben Sie Ihre Forschungsarbeit zum Thema “Artificial Intelligence and Copyright: Non-Human Authorship in Germany and Australia” geschrieben. Was sind die Hauptunterschiede zwischen dem deutschen und dem australischen Rechtssystem und warum haben Sie sich für diesen Schwerpunkt entschieden?
Fabian Hoffmann: Der grundlegende Unterschied zwischen den beiden Rechtsgebieten sind die Rechtsquellen. Im Deutschen Recht ergeben sich Ansprüche aus dem Gesetz, während Ansprüche im Common Law (Australien gehört zu den Common Law Rechtsgebieten) in Präzedenzfällen entwickelt werden. Während eine solche „Schwarz-Weiß“ Sichtweise heutzutage nicht mehr korrekt ist, da auch im common law immer mehr Rechtsgebiete kodifiziert werden, haben die historischen Wurzeln die Art und Weise wie Juristen denken, beeinflusst.
Im deutschen Recht wendet man die allgemeinen Regeln auf einen bestimmten Sachverhalt an. Im Common Law nimmt man spezifische Sachverhalte und versucht aus den speziellen Umständen eine generelle Regel (die Ratio) zu entwickeln, die dann wiederum auf einen speziellen Fall angewendet wird.
Dieser fundamentale Unterschied wird insbesondere dann interessant, wenn Umstände sich schnell ändern. Revolutionäre Technologien wie die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) stellen Juristen dann vor Probleme, die nicht ohne weiteres mit den bekannten „Werkzeugen“ gelöst werden können. Sowohl in Deutschland als auch in Australien genießen Werke nur dann Urheberschutz, wenn sie von einem Menschen geschaffen worden sind. Es gibt aber sehr gute praktische Gründe, ein Werk, das von einer KI geschaffen wird, auch zu schützen. Die Frage im deutschen Recht ist, ob es eine allgemeine Regelung gibt, welche diese Werke schützt, während man im australischen Recht versuchen muss, eine Regel aus den Präzedenzfällen herauszulesen, die den Schutz von Werken, die nicht von Menschen erschaffen worden sind, sicherstellen kann.
Mich im Schwerpunkt mit dem Schutz von geistigem Eigentum zu beschäftigen, hatte vor allem praktische Gründe. Urheberrecht hat in den letzten Jahrzehnten massiv an Bedeutung zugenommen. Fundierte Kenntnisse im Urheberrecht sind heute nicht mehr aus der Rechtspraxis wegzudenken.