Der Jurist als Profiler – ist das ohne Weiteres möglich?
Der Fallanalytiker hat zur Aufgabe anhand von Indizien, Spuren am Tatort und den Umständen der Straftat Rückschlüsse auf den Täter und sein Verhalten zu ziehen. Unter Umständen kann der Profiler so auch ein Muster erkennen, die auf statistischer Basis mit spezifischen sozio-ökonomischen Merkmalen in Verbindung gebracht werden können.
Deshalb kann eine Fallanalyse auch als Entscheidungshilfe für die Strukturierung von Ermittlungen herangezogen werden, zum Beispiel wenn die Analyse ergibt, dass der Täter ein bestimmtes Alter und / oder Geschlecht hat etc.
Diesen Ergebnissen entsprechend kann die Polizei sodann beispielsweise spezialisierter fahnden oder Massen-DNA-Tests von geringerem logistischem Aufwand durchführen.
Ein Profiler sollte deshalb umfassende kriminalistische Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen sowie bestenfalls auch in Psychologie, Soziologie und Kriminologie bewandert sein.
Ein Jurastudium bereitet hierauf allerdings allenfalls bedingt vor. Rechtskenntnisse sind bei diesem Berufsfeld hingegen kaum relevant. Deshalb ist ein direkter Einstieg als Profiler grundsätzlich nicht möglich, wohl aber ein Quereinstieg.
Welche Anforderungen muss ein Volljurist bei der Polizei mitbringen, wenn er die Laufbahn des Profilers einschlagen möchte?
Wer als Jurist zur Polizei im gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst möchte, sollte zunächst zwei mit mindestens „befriedigend“ bestandene Staatsexamina vorweisen können. Daneben muss ein sogenanntes Assessment-Center erfolgreich bewältigt werden, bei dem sowohl psychische als auch kommunikative Fähigkeiten geprüft werden.
In aller Regel bedarf es ferner eines bestandenen Sporttests.
Wer sodann die Laufbahn des polizeilichen Fallanalytikers bestreiten möchte, muss an formalen Kriterien mindestens eine dreijährige Erfahrung in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, im Bereich des Erkennungsdiensts oder der Kriminaltechnik ausweisen können.
Daneben sollten als besondere Fertigkeiten ein guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck, eine professionelle Rhetorik und eine gute Präsentationsfähigkeit vorhanden sein, was Juristen nicht schwer fallen sollte. Liegen diese Anforderungen vor, so entscheidet eine eigens hierfür eingesetzte Auswahlkommission, ob der Bewerber für als Operativer Fallanalytiker geeignet erscheint.
Im Falle dessen beginnt eine ca. zweieinhalb jährige Ausbildung, der sich grundsätzlich aufgrund der zeit- und kostenintensiven Spezialausbildung zum „Polizeilichen Fallanalytiker“ eine Mindestverweildauer von fünf Jahren in der jeweiligen OFA-Dienststelle anschließt.