Herr Dr. Bartmann, Sie sind seit 2021 bei Sernetz Schäfer unter anderem in Prozessführung, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht tätig. Wie sind Sie zu Sernetz Schäfer gekommen und hatten Sie bereits während des Studiums Kontakt mit Ihren Beratungsschwerpunkten?
Dr. Niklas Bartmann: Zu Sernetz Schäfer bin ich gekommen, weil ich nach meiner Tätigkeit für eine BGH-Kanzlei eine hochspezialisierte Kanzlei im Bereich Commercial Litigation gesucht habe. Sernetz Schäfer war dafür die richtige Adresse. Hier werden seit Jahren enorm spannende Verfahren betreut, die großes juristisches und allgemeines Medienecho hervorgerufen haben. Ich denke an Verfahren wie Kirch gegen die Deutsche Bank oder aktuell die Klimaklage von Greenpeace gegen Volkswagen.
Zu meinen heutigen Beratungsschwerpunkten, die u.a. in komplexen gesellschaftsrechtlichen und handelsrechtlichen Gerichtsverfahren liegen, hatte ich bereits während meines Studiums im Rahmen meines Schwerpunkts (Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht) und der anschließenden Promotion Berührungspunkte. Andere Schwerpunkte meiner heutigen Arbeit habe ich aber auch erst im Laufe meiner Anwaltstätigkeit entdeckt.
Sie arbeiteten während Ihrer Zeit bei Rechtsanwälten am Bundesgerichtshof prozessrechtlich in dritter Instanz und arbeiten heute u.a. an einer Klimaklage gegen einen deutschen Autohersteller zusammen mit anderen Sozietäten. Ist diese Klimaklage Ihrer Ansicht nach nur der Auftakt für weitere Klimaschutz-Verfahren und wie gestaltet sich für Sie die Arbeit an so großen Projekten?
Dr. Niklas Bartmann: Ich denke, dass die aktuellen sog. Klimaklagen v.a. eine politische Meinungsbildung unterstützen wollen. Insofern nehme ich an, dass wir diese Art von Klimaklagen nicht in der breiten Masse sehen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Rechtsprechung und insbesondere der BGH unserer Rechtsauffassung folgt. Demnach ist es Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Gerichte vorzugeben, ob und wie viel CO₂ einzelne Emittenten ausstoßen dürfen.
Die Arbeit an großen Mandaten über mehrere Kanzleien hinweg ist für uns Normalität. Wir sehen seit geraumer Zeit, dass Mandanten bei herausragend komplexen Verfahren mehrere Kanzleien mandatieren; das gilt gerade bei Verfahren mit internationalem Bezug. Diese Art von Verfahren ist für mich besonders interessant, weil der Austausch mit anderen Kolleg:innen herausfordernd ist und die Möglichkeit bietet, den Mehrwert der eigenen Beratung jeden Tag unter Beweis zu stellen.
Was macht die Arbeit als Anwalt für Sie so spannend – insbesondere an großen Fällen, wie die der Deutschen Bank gegen Kirch oder in den Verfahren der ehemaligen Hypo Real Estate?
Dr. Niklas Bartmann: Diese Art von Verfahren ist aus meiner Sicht nicht nur juristisch sehr komplex und wird deshalb oftmals erst in der dritten Instanz entschieden, sondern steht auch unter einer besonderen Beobachtung der Öffentlichkeit und berührt häufig den Geschäftskern des Mandanten. Unsere Arbeit verlangt deshalb nicht nur immer höchstes juristisches Niveau, sondern auch eine vertiefte Kenntnis u.a. der Geschäftsstrategie des jeweiligen Mandanten. Diese zusätzlichen Einblicke finde ich besonders reizvoll.