Steffen Hörner Steuerrecht HSF Partner Herbert Smith Freehills Steuerabteilung Steuerberater

Start-up in der Großkanzlei? Aufbau der Abteilung für Steuerrecht HSF

Dr. Steffen Hörner gibt Einblicke und Tipps

Steffen Hörner war mehr als 8 Jahre bei Hengeler Mueller tätig (zuletzt als Counsel), ehe er zum 1. Juli 2019 als Partner zu Herbert Smith Freehills in Frankfurt wechselte. Dort will der Rechtsanwalt und Steuerberater eine deutsche Steuerabteilung aufbauen. Wir haben mit ihm über seine Pläne und seine Erfahrungen in den ersten Wochen gesprochen. 

Guten Tag Herr Dr. Hörner. Derzeit steht bei Ihnen der Wechsel zu Herbert Smith Freehills für den Aufbau der dortigen Abteilung für Steuerrecht an. Wie liefen die Gespräche diesbezüglich insbesondere für die Übernahme als Partner ab?

Nach einem ersten informellen gegenseitigen Kennenlernern, begann ein formalerer Prozess. Unter anderem wurden eine Reihe strukturierter Interviews geführt und ich wurde gebeten, einen Business Plan für die neue Steuerabteilung zu entwerfen. Dabei hatte ich die Gelegenheit eine Reihe meiner zukünftigen Partner in Deutschland, London, Paris und einigen anderen Standorten kennenzulernen. Ein Teil der Interviews fand vor Ort statt, ein anderer Teil per Videokonferenz. Am Ende des Prozesses stand das Final Interview und das Global Vote, also die Abstimmung aller Partnerinnen und Partner von Herbert Smith Freehills welweit darüber, ob ein neuer Partner aufgenommen werden soll.

Davor waren Sie als Counsel in einer Wirtschaftskanzlei beschäftigt. Wollten Sie jetzt einen frischen Neustart mit dem Wechsel zu HSF oder eher der „Sackgasse“ entkommen, die eine Laufbahn als Counsel mit sich bringen kann?

Weder noch. Mich reizt die Chance bei Herbert Smith Freehills die neue Steuerabteilung in Deutschland aufbauen zu können, zusammen mit motivierten Kolleginnen und Kollegen. Das hat vielleicht etwas von Start-up-Atmosphäre. Das Ganze eingebunden einerseits in eine seit dem Markteintritt in Deutschland schneller wachsende Einheit und andererseits international eine der renommiertesten vollintegrierten Kanzleien der Welt.  
 

„Das Leben ist kein Ponyhof“ und der Neuaufbau einer ganzen Steuerrechtsabteilung mit Sicherheit auch nicht. Welche Voraussetzungen erwarten Sie von Bewerbern?

Offenheit, Neugier, Motivation, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Jede Abteilung braucht auch Kompetenz für die Zukunft. Wie steht es bei Ihnen mit dem Bedarf an wissenschaftlichen Mitarbeitern und welchen Mehrwert sehen Sie in diesen?

Wir haben immer Bedarf an wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch an Referendarinnen und Referendaren. Gerade das Steuerrecht erfordert auch oft echte juristische Arbeit, eng am Gesetz und mit Kommentarliteratur – da können junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ohne vorherige Erfahrung in Großkanzleien vom ersten Tag an wertvolle Beiträge leisten. Für uns ist eine wissenschaftliche Mitarbeit eine tolle Gelegenheit sich frühzeitig gegenseitig kennenzulernen. Wenn beide Seiten voneinander angetan sind, ergibt sich daraus oft der Berufseinstieg als Associate.

Ein solcher Wechsel verursacht mit Sicherheit etwas Wirbel in der neuen Kanzlei. Wie stellte sich dort bisher das Klima diesbezüglich dar und verursacht diese Ausnahmesituation bei Ihnen auch etwas Stress?

Überhaupt nicht. Ich bin offen von meinen neuen Kolleginnen und Kollegen aufgenommen worden. Als Kanzlei freuen wir uns, dass wir jetzt auch Beratung im Steuerrecht anbeiten können.

Die Steuerabteilungen von Herbert Smith Freehills sind innerhalb des internationalen Netzwerks an verschiedensten Standorten vertreten. Wie funktioniert die Vernetzung aus der Sicht Ihrer Abteilung während des Aufbaus? Findet mehr Kommunikation vor Ort statt oder gab es schon den einen oder anderen Jetlag?

Ich war vom ersten Tag an in das internationale Netzwerk integriert, wir arbeiteten von Beginn an zusammen an internationalen Mandaten. Nach und nach will ich die Kollegen persönlich kennenlernen, das geht natürlich nicht ohne die eine oder andere Reise. Aber die Technik für Videokonferenzen ist in den vergangenen Jahren immer besser geworden und funktioniert inzwischen richtig gut, das darf man nicht vergessen – so spart man Zeit und CO2. 

Ein kleiner Ausblick in die Zukunft: Mit welchen Entwicklungen und Auswirkungen auf das internationale Geschäft von Herbert Smith Freehills rechnen Sie in den nächsten Jahren, Herr Dr. Hörner?

Wir sehen wirtschaftlich und politisch volatilen Zeiten entgegen, es wird auf jeden Fall spannend. Im Steuerrecht erleben wir seit einiger Zeit, dass Behörden und auch die Öffentlichkeit den großen Akteuren immer genauer auf die Finger schauen. Ich gehe davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Daraus ergibt sich auch zusätzlicher Beratungsbedarf, denken Sie zum Beispiel nur an die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht von internationalen Steuergestaltungen. Da stellt sich eine Reihe ungeklärter Fragen. Das geht schon damit los, dass unklar ist, wann genau etwas in den Anwendungsbereich fällt, also welche Gestaltungen normal und welche anzeigepflichtig sind.

Ich war vom ersten Tag an in das internationale Netzwerk integriert, wir arbeiteten von Beginn an zusammen an internationalen Mandaten.
Dr. Steffen Hörner

Welche Stärken haben Sie im Bereich des Steuerrechts? Spüren Sie da auch Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Mandaten?

Mein Schwerpunkt liegt in der steuerlichen Transaktionsberatung. Das heißt, ich berate zur Strukturierung von Transaktionen und entwerfe und verhandle Steuerklauseln in der Transaktionsdokumentation. Inhaltlich geht es dabei sowohl um klassisches M&A-Geschäft, als auch um Immobilientransaktionen. Darüber hinaus berate ich zum allgemeinen Unternehmensteuerrecht und begleite Mandanten auch in streitigen Verfahren, sei es in der Betriebsprüfung, bei Einsprüchen oder in Finanzgerichtsverfahren. Unsere Mandanten sind in ihren Bereichen in der Regel Profis. Internationale Mandanten, die zuvor noch nicht in Deutschland investiert haben, muss man naturgemäß aber etwas abholen. Da hilft es zum Beispiel, wenn man die Heimatrechtsordnung des Mandanten in Grundzügen kennt (oder sich dazu schlau gemacht hat) und dann Parallelen aufzeigen kann.

Steuerrecht steckt in fast jedem Aspekt unternehmens- und wirtschaftsrechtlicher Aktionen. Welche Bereiche im Steuerrecht finden Sie am interessantesten?

Mich fanziniert einerseits die Abwechslung zwischen dynamischen Transaktionen und andererseits die Möglichkeit als Steuerrechtler auch einmal tief in die Materie einzusteigen und dicke Bretter bohren zu können.

Welchen Rat würden Sie werdenden Juristen und Berufsanfängern gerne mit auf den Weg geben, was die Planung des Karriereweges angeht?

Eine Karriere als Partner zu planen, ist nicht leicht. Um den letzten Karriereschritt zu machen, braucht es immer auch eine Portion Glück. Als junge Anwältin oder junger Anwalt sollten Sie darauf achten, dass Sie schnell viel lernen können. Dabei spielt das Team, in dem Sie arbeiten, eine große Rolle. Achten Sie darauf, ob Ihr erster Chef bzw. Ihre erste Chefin Freude daran hat Sie auszubilden und Ihnen Gelegenheiten gibt zu wachsen und dabei im positiven Sinne visibel zu sein; also zum Beispiel, dass Sie selbst Ihr gelungenes Memo an den großen Verteiler schicken und nicht nur dann vorgeschickt werden, wenn eine Situation gerade schwierig ist und auch die erfahrenen Kollegen keine unmittelbare Lösung haben. Erfragen Sie, welche Erwartungen die Kanzlei an Sie in Ihrer jeweiligen Senoritätsstufe hat und fordern Sie regelmäßiges Feedback ein, um zu erfahren, wo Sie stehen und an welchen Stellen Sie noch besser werden können.

 

Vielen Dank, Herr Dr. Hörner!

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