Wie wichtig ist der Schwerpunkt im Jurastudium für den späteren Beruf? - Karrieremagazin TalentRocket

Verfasst von Finn Holzky

Universitärer Schwerpunkt – Wann und Was?!

Auf was man bei der Wahl achten sollte...

Der Schwerpunkt im Jurastudium ist Teil des Ersten Staatsexamens und die in dieser Prüfung erzielte Note fließt zu 30 % in die Endnote des Ersten Jura-Examens ein. Somit spielt sie zumindest für die ersten Bewerbungen eine entscheidende Rolle. Umstritten ist hingegen, wie die Schwerpunktwahl an der Uni  in der freien Wirtschaft bewertet wird. Es gibt Stimmen von Personalern die soweit gehen, dass die Schwerpunktbereichspüfung sogar aus der Note des Ersten Staatsexamens wieder herausgerechnet wird, falls er nichts mit dem Job zu tun hat, auf den sich der Absolvent bewirbt.

Da dies aber nicht immer der Fall ist und Bewerbungen auf Referendariatsplätze oder Anstellungen beim Staat dieser „Ausrechnung“ nie unterliegen, sollte der SPB unbedingt gut genutzt werden. Betrachtet man die Ergebnisse im bundesweiten Vergleich, so sind diese im Vergleich zum staatlichen Teil des Ersten Staatsexamens mit durchschnittlich rund neun Punkten deutlich besser.

Damit auch du mindestens in diesem Punktespektrum landest, solltest du deinen universitären Schwerpunkt gut planen! Ob Europäisches und Internationales Privatrecht, europäisches Wirtschaftsrecht Recht der Internationalen Beziehungen (Völkerrecht) oder Strafrecht etc., eine Übersicht aller Schwerpunkte und der Notendurchschnitte findet ihr in unserem Handbuch Prädikatsexamen (S. 34 ff.):

Wann?

Die Frage des optimalen Zeitpunkts hängt ein wenig vom Studienort und vom Gesamtplan des Jurastudenten ab. In der Regel gibt es die Entscheidung zwischen drei Zeitpunkten zur Wahl des Schwerpunkts.

Einzelne Universitäten müssen hier ausgeklammert werden, da sie vom Grundschema des Studienplans abweichen. So sieht die Universität Münster den Schwerpunkt regelmäßig bereits im Anschluss an das Grundstudium vor, da hier keine großen Übungen im klassischen Sinne zu absolvieren sind. Die Universität zu Mainz wiederum sieht im Studienplan mehrere Schwerpunktbereiche vor. Sich rechtzeitig im Voraus über das Schwerpunktstudium in Jura zu informieren, macht hier deshalb durchaus Sinn.
 

Für die meisten Jura-Universitäten gilt jedoch Folgendes:

Der erste mögliche Zeitpunkt

Der erste sinnvolle Zeitpunkt für den Schwerpunktbereich ist nach der Zwischenprüfung und somit während der großen Scheine. Wer es sich zutraut, die Lehrveranstaltungen zu den großen Übungen zu besuchen, die Klausuren wie gewünscht zu bestehen und gleichzeitig an seinem Schwerpunktbereich zu arbeiten, der kann hier richtig Zeit sparen.

Offensichtlich ist damit ein deutlich erhöhter Aufwand an SWS verbunden und natürlich geht damit die Sorge einher, dass die erzielten Punkte darunter leiden könnten. Viele positive Beispiele zeigen aber, dass es durchaus möglich ist, beides mehr als zufriedenstellend parallel zu absolvieren.

Es gilt dabei als ratsam, möglichst die Scheine im öffentlichen Recht und im Strafrecht mit dem Schwerpunkt zu verbinden, da der große Schein im Zivilrecht traditionell als der Schwerste mit dem größten Lernaufwand gilt. Hier kommt es aber natürlich auch auf die persönlichen Neigungen und Stärken an, denn wie heißt es so schön: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aktuelle Praktika und Werkstudentenstellen

Der zweite mögliche Zeitpunkt

Wem Scheine und Schwerpunktstudium parallel zu viel sind oder wer um seine Noten fürchtet, dem bietet sich als zweiter Zeitpunkt die Zeit nach den großen Scheinen an. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn jetzt kann alle Zeit und Konzentration auf den Schwerpunktbereich gerichtet werden.

Das kostet zwar ein wenig Zeit, kann sich aber einerseits lohnen, wenn die Jura Ergebnisse dadurch besser werden und andererseits ist die Studienzeit nun wahrlich keine Qual. Kritiker könnten nun anmerken, dass der Schwerpunkt als Lernstoff in der Regel für Studierende nicht examensrelevant ist und somit einen Keil zwischen Hauptstudium und Examensvorbereitung schlagen würde.

Dem ist zunächst einmal nicht viel entgegenzusetzen, denn das stimmt prinzipiell. Genauer betrachtet ist dieses Argument jedoch deutlich weniger gewichtig als es zunächst scheint. Die Examensvorbereitung, unabhängig ob an der Universität, im Selbststudium oder bei einem kommerziellen Repetitor, findet auf einem völlig anderen Niveau als dem der großen Scheine statt. Nicht umsonst werben sämtliche Examenskurse damit, den Studenten bei Null abzuholen.
 

Der dritte mögliche Zeitpunkt

Wer sich dennoch auf seinem Weg zur staatlichen Examensprüfung gestört fühlt, dem steht in der Regel noch ein dritter Zeitpunkt offen und der liegt nach dem Ersten Examen. Das Studium ist an sich abgehakt, die schriftliche und mündliche Prüfung staatlicherseits ist ebenfalls bestanden und jetzt kann sich auf das Schwerpunktstudium konzentriert werden.

Das kann durchaus vorteilhaft sein, schließlich kann nun tatsächlich alle Aufmerksamkeit auf die Schwerpunktbereiche gelegt werden und darüber hinaus verfügt der Jurastudent zu diesem Zeitpunkt (hoffentlich) bereits über ein größeres Repertoir an juristischen Fähigkeiten.

Nachteilig kann es sein, dass nach den großen Strapazen des Ersten Staatsexamens nicht selten ein kleines Motivationsloch kommt, in das nun ärgerlicherweise die Schwerpunktbereichsprüfung hineinfallen könnte. Andererseits kann es auch zu einer Art Aufbruchstimmung nach der Prüfung kommen und endlich scheint der Weg in die Praxis, dem Referendariat, offen zu stehen. Doch dann kommt die Ernüchterung durch das bevorstehende Schwerpunktstudium und das besagte Motivationsloch droht für Studierende erneut.

Hier gilt allerdings die Prüfungsordung zu beachten und zu überprüfen ob ein Teil des Schwerpunkts u.U. Voraussetzung für die Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ist.

Wer sich dennoch auf seinem Weg zur staatlichen Examensprüfung gestört fühlt, dem steht in der Regel noch ein dritter Zeitpunkt offen und der liegt nach dem Ersten Examen.

Was?

Wer sich nun von den drei Optionen der Rubrik „Wann?“ erschlagen fühlt, muss jetzt ganz stark sein. Das „Was?“ bietet noch viel mehr Optionen, ja sogar so viele dass eine Aufzählung derer hier nicht zielführend wäre. Vielmehr bedarf es einiger Grundüberlegungen. 

Es gibt drei Hauptfaktoren, die ihr je nach eigener Gewichtung in eure Entscheidung einfließen lassen müsst. Das sind das eigene Interesse am Inhalt, die Notenvergabepraxis und die etwaige Relevanz für spätere Berufe.

Diese drei Faktoren müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander in der Auswahl des juristischen Schwerpunktbereichs an der Universität Berücksichtigung erleben. Das eigene Interesse am Inhalt erklärt sich von selbst und ist insbesondere für die eigene Motivation und Leistungsbereitschaft des Studenten unabkömmlich.

Lediglich extrem disziplinierte Studierende können diesen Punkt zugunsten besserer Noten- oder Berufsaussichten im Jurastudium weitestgehend vernachlässigen, allen anderen sei davor ausdrücklich gewarnt. Die Notenvergabepraxis wiederum muss für jeden eine Rolle spielen, denn hier gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Professoren, Lehrstühlen und Universitäten.

Es ist nicht fair und auch nicht gut aber es ist die Realität. Wer nicht zu den absoluten Jura-Überfliegern im Jurastudium gehört, der muss sich informieren wie sich die Notenvergabe darstellt. Informationen gibt es in älteren Semestern und nicht selten sogar durch die Professoren bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiter selbst bei den Schwerpunktbereichs-Informationsveranstaltungen.

Schließlich muss die Relevanz für spätere Berufe als Jurist noch untergebracht werden. Auch hier muss ehrlich gesagt werden, dass die ersten beiden Punkte die deutlich wichtigeren sind. Wer sich für ein Fachgebiet interessiert und es hier vernünftige Chancen auf gute Noten gibt, seine berufliche Zukunft aber woanders sieht, der sollte dennoch zugreifen.

Juristen sind in erster Linie Geiseln ihrer Noten und beim universitären Schwerpunkt wird damit ausnahmsweise nicht von allen gegeizt. Diese Chance heißt es zu nutzen! Darüber hinaus spielt der Schwerpunkt für zukünftige Arbeitgeber tatsächlich nur selten - bis oft gar keine Rolle -  und ist im Zweifel nur das i-Tüpfelchen.

Dass allerdings auch dieser Punkt entscheidend sein kann, steht außer Frage. Daher muss dieser Faktor auch genannt sein und kann im Zweifel ausschlaggebend sein, aber eben auch nur im Zweifel nach ausgiebiger Berücksichtigung der ersten beiden Faktoren. Hart gesagt: Sechs möglicherweise beachtenswerte Punkte im Schwerpunkt Kartellrecht verlieren gegen 9 Punkte in Rechtsethik.

Top 4 Fachbereiche bei TalentRocket:

Die Entscheidung für einen juristischen Schwerpunkt und der Zeitpunkt dafür sollte gut bedacht und dann mit voller Konzentration angegangen werden. Hier bietet sich die seltene Chance auf wirklich hohe Punktezahlen, die gleichzeitig das Risiko bergen mit durchschnittlich erreichten Punkten relativ zu anderen abzufallen. Wer sich die Zeit nimmt und eine kluge Wahl trifft, biegt auf jeden Fall schon früh auf die Siegerstraße ein – Viel Erfolg!

POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS - Kanzlei für Öffentliches Wirtschaftsrecht
undefined

POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS - Kanzlei für Öffentliches Wirtschaftsrecht

5 Bewertungen

Alle relevanten Infos auf einen Blick.