Der Schwerpunkt im Jurastudium ist Teil des Ersten Staatsexamens und die in dieser Prüfung erzielte Note fließt zu 30 % in die Endnote des Ersten Jura-Examens ein. Somit spielt sie zumindest für die ersten Bewerbungen eine entscheidende Rolle. Umstritten ist hingegen, wie die Schwerpunktwahl an der Uni in der freien Wirtschaft bewertet wird. Es gibt Stimmen von Personalern die soweit gehen, dass die Schwerpunktbereichspüfung sogar aus der Note des Ersten Staatsexamens wieder herausgerechnet wird, falls er nichts mit dem Job zu tun hat, auf den sich der Absolvent bewirbt.
Da dies aber nicht immer der Fall ist und Bewerbungen auf Referendariatsplätze oder Anstellungen beim Staat dieser „Ausrechnung“ nie unterliegen, sollte der SPB unbedingt gut genutzt werden. Betrachtet man die Ergebnisse im bundesweiten Vergleich, so sind diese im Vergleich zum staatlichen Teil des Ersten Staatsexamens mit durchschnittlich rund neun Punkten deutlich besser.
Damit auch du mindestens in diesem Punktespektrum landest, solltest du deinen universitären Schwerpunkt gut planen! Ob Europäisches und Internationales Privatrecht, europäisches Wirtschaftsrecht Recht der Internationalen Beziehungen (Völkerrecht) oder Strafrecht etc., eine Übersicht aller Schwerpunkte und der Notendurchschnitte findet ihr in unserem Handbuch Prädikatsexamen (S. 34 ff.):