Hallo Herr Schnitzler, wie definiert sich eigentlich Deloitte Legal - als Großkanzlei oder Rechtsabteilung?
Großkanzlei oder Managed Law Firm. Fakt ist, wir sind eine internationale Wirtschaftskanzlei. Unser prägnantestes Abgrenzungsmerkmal zur klassischen Law Firm besteht darin, dass wir unsere Rechtsberatungsleistungen je nach Bedarf gemeinsam mit weiteren Service Offerings von Deloitte aus einer Hand anbieten können.
Mandanten benötigen heute oftmals genau diesen kombinierten Ansatz. Das funktioniert aber nur dann, wenn wir die einzelnen Services jeweils auf höchstem Niveau erbringen und die bestehenden Synergiepotentiale auch tatsächlich heben. Aus Sicht von Deloitte Legal bedeutet das zunächst einen Mehraufwand. Neben höchster juristischer Qualität und dem übrigen Rüstzeug eines guten Rechtsanwalts können wir unseren Wettbewerbsvorteil vornehmlich dann ausspielen, wenn wir die Bedürfnisse unserer Mandanten ganzheitlich begreifen und diese mit geeigneten Services aus der Deloitte Welt bedienen.
Würden Sie sagen, dass sich Ihr Arbeitsalltag von dem in einer der alteingesessenen Großkanzleien unterscheidet?
Aus meinen Tätigkeiten in Wirtschaftskanzleien in Brüssel und Düsseldorf weiß ich, dass sich der Arbeitsalltag grundsätzlich nicht unterscheidet. Unterschiede lassen sich aber dann wahrnehmen, wenn man verstärkt mit anderen Geschäftsbereichen von Deloitte interagiert.
Spätestens nach einem Workshop im Greenhouse, einem Zukunftsszenario durch das Center for the Long View oder einem Innovationsprojekt mit dem iBoard versteht man: Die Deloitte-Welt ist bunter. Das hilft, um langfristig über den Tellerrand hinauszublicken. Bereits im Studium habe ich es vermieden, mich ausschließlich mit Juristen zu umgeben.
Neben zahlreichen eigenakquirierten Mandaten begleite ich als Vergaberechtler auch gemeinsame Projekte mit anderen Geschäftsbereichen. Zuletzt haben wir mit einem cross-funktionalen Team aus Risk Advisory, Forensic und Legal beispielsweise eine komplexe Sonderuntersuchung auf Bundesebene durchgeführt, im Rahmen derer der Schwerpunkt auf öffentlichen Ausschreibungen lag.
Das Vergaberecht taucht im Studium meist nur im entsprechenden Schwerpunkt auf. Kein Problem, oder doch?
Im Vergaberecht begreift man schnell, was man im Studium noch nicht gelernt hat. Am Anfang ist das mit Sicherheit mühsamer, als sich eines klassischen Beratungsfelds wie dem Gesellschaftsrecht anzunehmen. Man wird dafür aber recht schnell mit einer Art "Gebietsschutz" belohnt.
Die komplizierte Kaskade, die sich aus völker-, europa-, bundes-, landes- und haushaltsrechtlichen Implikationen zusammensetzt, schreckt viele Kolleginnen und Kollegen ab. Mein ursprünglicher Fokus nach meinem Berufseinstieg, im Referendariat und während meines Masters in Manchester lag auf dem Kartellrecht. Der dadurch bedingte wettbewerbliche Denkansatz hilft mir ebenso wie mein EU- und völkerrechtliches Verständnis aus dem Schwerpunktbereich im Studium.
Beides dient in Zeiten, in denen das Vergaberecht zunehmend EU-rechtlich geprägt und als Instrument zur Bildung eines öffentlichen EU-Binnenmarkts genutzt wird, als Fundament für die tägliche Arbeit im und mit dem Vergaberecht.