Wahlstation Planung

Verfasst von Finn Holzky|Veröffentlicht am 16.11.2020

Wahlstation: Das musst du jetzt berücksichtigen

Trotz Corona ins Ausland gehen?

Bei der Auswahl der Wahlstation wird Referendaren der größtmögliche Spielraum während des gesamten Referendariats eingeräumt. Das eröffnet Möglichkeiten, sorgt jedoch bei vielen Referendaren für Stress. Wohin die Reise gehen kann, welche Stationen sich möglicherweise besonders anbieten und warum Corona die Situation von Referendaren zusätzlich verschlechtert und gleichzeitig die Planung der Wahlstation noch wichtiger macht, ist Thema dieses Artikels.

In- und Ausland: Was spricht überhaupt für oder gegen eine Station im Ausland?

Während die meisten Justizausbildungsgesetze der Bundesländer während der ersten Stationen gar keine oder nur sehr begrenzte Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte bereithalten, kann die Wahlstation in allen Bundesländern auch im Ausland absolviert werden. Das ist natürlich nochmal eine Chance für Referendare, für die sich an das zweite Examen häufig der erste und nach wie vor überwiegend in Deutschland befindliche Job anschließt.

Andererseits ist die zeitliche Nähe zum zweiten Examen für viele Referendare auch ein Grund, die Wahlstation bei einem potenziellen Arbeitgeber und somit überwiegend im Inland zu absolvieren.

Es kommt also darauf an, worauf man aus ist, welche Voraussetzungen man mitbringt und nicht zuletzt darauf, wie klar sich die Zukunftspläne bereits darstellen. Für eine Wahlstation im Ausland spricht aus professioneller Sicht vieles. Berufserfahrung im Ausland schadet nie, Sprachkenntnisse werden verbessert, Softskills erlernt und Kontakte geschlossen. Arbeitgeber wie Kanzleien und Unternehmen schätzen Auslandserfahrung und suchen gezielt nach Kandidaten, die sich bereits in anderen Kulturen oder jedenfalls einem anderen Umfeld beweisen konnten. Aus persönlicher Sicht gibt es ebenfalls ausreichend Gründe, weshalb eine Auslandsstation attraktiv ist. Auch wenn die Bezahlung im Referendariat überschaubar ist, ergibt sich die Möglichkeit, bezahlt Zeit im Ausland zu verbringen. Da auch einige Urlaubstage zur Verfügung stehen, steht verlängerten Wochenende üblicherweise nichts entgegen. Zudem prägt das Kennenlernen neuer Kulturen, Menschen und Arbeitswelten einen Menschen und ermöglicht den Blick über den Tellerrand. Die Persönlichkeit entwickelt sich weiter und direkt nach dem Examen kann ein Tapetenwechsel nicht schaden.

Wer es darauf anlegt, der kann zudem seine Wahlstation in angenehmeren Gefilden verbringen, sei es nun die gewünschte skandinavische Kühle in Hochsommer oder südländische Wärme im Winter.

Die besten Programme und exzellente Übernahmechancen

Doch es gibt auch Argumente, die gegen eine Wahlstation im Ausland sprechen. Wie bereits angeklungen, suchen mit Abstand die meisten Absolventen der Rechtswissenschaften nach wie vor nach Jobs in Deutschland und das macht mit Blick auf die überwiegenden Ausbildungsinhalte auch Sinn. Wenn man daher das Ziel hat, potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen, kann es für Referendare sinnvoll sein, auf die Auslandserfahrung zu verzichten. Häufig hilft hier ein Gespräch mit dem Unternehmen oder der Kanzlei. Ist z.B. dort bereits eine Station absolviert worden, ergibt sich häufig die Möglichkeit, in der Wahlstation zurückzukehren, allerdings an einen anderen Standort entsendet zu werden. Falls sich diese Möglichkeit nicht ergibt, kann der Verzicht auf die Auslandsstation durchaus gewinnbringend sein.

Ein weiteres nicht unerhebliches Argument gegen die Auslandsstation ist der Aufwand im Rahmen der Planung und durch etwaige Reisen, der quasi zur Unzeit, nämlich direkt vor der abschließenden mündlichen Prüfung anfällt.

Für viele Referendare ist das zunächst kein Thema, da gerade erst die Klausuren geschrieben wurden und die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung noch nicht sofort ansteht. Andere Kandidaten sehen das anders, wollen entweder direkt weiterlernen oder sich jedenfalls allzeit bereithalten und keine Kraft in Reisen oder etwaige Planungen im Ausland verschwenden. Fakt ist, dass eine Auslandsstation Aufwand bedeutet und wer – verständlicherweise – nach fast zwei Jahren Examen einmal durchpusten möchte, der verzichtet am Ende möglicherweise auch freiwillig auf die Auslandserfahrung und tut sich und damit im Ergebnis auch seinem Examen etwas Gutes. 

Die Entscheidung, wohin es im geografischen Sinne geht, hängt also in erster Linie von den Zielen ab. Ein weiteres Kriterium, das man als Referendar nicht außer Acht lassen sollte, ist die Notwendigkeit von Auslandserfahrung. Ist der CV diesbezüglich bisher eher sparsam, bietet sich eine Auslandsstation mehr an, als bei Referendaren, die einen LL.M, ein Erasmussemester und ein Auslandspraktikum vorzuweisen haben.

Großkanzlei, Unternehmen, Behörde oder Verband?

Bei welcher Organisationsform die Wahlstation absolviert wird, hängt wiederum von ähnlichen Aspekten ab und es sollte zwischen Neugier und zielgerichteten Kennenlernens potenzieller Arbeitgeber abgewogen werden. Fakt ist, dass insbesondere die Auslandsstation in der Großkanzlei oder einem Konzern den Vorteil hat, dass finanzielle Unterstützung zu erwarten ist, während Behörden, Verbände oder NGOs diese regelmäßig nicht anbieten können.

Dafür opfert man üblicherweise allerdings Freizeit und somit auch Mobilität und Flexibilität. Insbesondere bei öffentlichen Stellen wie z.B. dem EU-Parlament und dessen Organisationen, dem Auswärtigen Amt oder anderen Stellen empfiehlt sich grundsätzlich eine sehr frühe Bewerbung, da nicht nur nach Noten und Eignung, sondern häufig zusätzlich nach Eingang von Bewerbungsunterlagen entschieden wird. Sind Kontingente aufgebraucht, können häufig auch die passendsten Bewerber nicht mehr aufgenommen und ausgebildet werden.

Bei Großkanzleien und Unternehmen ist die frühe Kontaktaufnahme ebenfalls sinnvoll, wenn auch meistens aus einem anderen Grund. Hintergrund hierfür ist, dass ungerne gänzlich unbekannte Kandidaten im Ausland aufgenommen werden. Häufig schlagen Arbeitgeber daher vor, eine vorherige Station zusätzlich bei ihnen zu absolvieren, oder sie sehen zumindest einen längeren „Kennlernprozess“ mit mehreren Video- oder Telefoninterviews vor. 

Arbeitgeber wie Kanzleien und Unternehmen schätzen Auslandserfahrung und suchen gezielt nach Kandidaten, die sich bereits in anderen Kulturen oder jedenfalls einem anderen Umfeld beweisen konnten.

Corona macht Planung noch wichtiger!

Dass das Referendariat geplant sein sollte, steht in so ziemlich jedem Artikel zu diesem Thema und findet sich auch in jedem Ratgeber wieder. Für Referendare im Jahr 2020 und voraussichtlich auch mindestens im Jahr 2021 gilt das allerdings doppelt und dreifach, denn offensichtlich ist dieser Jahre alles etwas anders.

Die Coronapandemie hat staatliche Grenzen wieder heraufbeschworen, legt zum Teil ganze Branchen lahm und lässt vielerorts das alltägliche Leben einfrieren. Die wirtschaftlichen Folgen der gesundheitlichen Krise sind noch nicht gänzlich abzusehen, bestimmte Branchen haben jedoch bereits jetzt große Schwierigkeiten und das Einstellungsverhalten vieler Arbeitgeber hat sich weltweit verändert. 

Wer auf der Suche nach einer Stelle für die Wahlstation ist, der wird nicht aufgrund von Corona von Tür zu Tür ziehen müssen, denn eine Einstellung für rund vier Monate ist für kaum ein größeres Unternehmen oder eine Kanzlei eine wirklich existenzielle Entscheidung, doch es ist definitiv auch nicht einfacher geworden.

Das liegt einerseits an fehlenden Ausschreibungen von Stellen und andererseits an eingefrorenen Einstellungsverfahren, fehlender finanzieller Sicherheit und offenen Fragen hinsichtlich der Reisemöglichkeiten in der nahen Zukunft. Insbesondere der bereits diskutierte Wunsch nach einer Auslandsstation wird durch die weltweite Pandemie zu einer Hängepartie. Unklarheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Zukunft lassen Kanzleien und Unternehmen häufig nur vage Zusagen treffen und auch für den Referendar selbst stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wohin er den möchte. 

Natürlich ist eine positive Entwicklung wünschenswert und alles andere als ausgeschlossen. Entsprechend sollten Kandidaten, die eine Auslandsstation wünschen, auch Bewerbungen verschicken und Kontakte herstellen, doch es ist noch einmal zusätzlich Zeit einzuplanen. Ansprechpartner bei Arbeitgebern sind sich selbst häufig nicht sicher, wie vorzugehen ist, Einstellungen bzw. Zusagen müssen abgestimmt werden und nicht zuletzt können auch von Arbeitgeberseite alternative Pläne erarbeitet werden. Darauf sollte sich allerdings kein Referendar verlassen, weshalb ein eigener Plan B in Zeiten von Corona nicht nur verpflichtend, sondern auch absolut legitim ist.

Wie sieht´s eigentlich mit Bezahlung aus?


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Plan B: Notwendig aber auch legitim

Es ist ein altbekanntes Spiel zwischen Bewerbern und Arbeitgebern. Man wünscht sich auf beiden Seiten schnelle Zusagen, möchte aber selbst den größtmöglichen Spielraum haben, alle infrage kommenden Möglichkeiten zu sichten. 

Was üblicherweise unter dem Deckmantel des Schweigens und unter „auf Zeit spielen“ läuft, kann nun offen und transparent sein, soweit bestimmte Grundregeln eingehalten werden. Wer eine Wahlstation im Ausland sucht, der sollte bzw. muss eine Option in der Hinterhand haben, für den Fall, dass die Auslandsstation nicht möglich ist.

Das kann und sollte daher auch so kommuniziert werden. Gegenüber der gewünschten Station, vor allem aber auch gegenüber Arbeitgebern, die man direkt mit dieser Argumentation und diesen Beweggründen kontaktiert. Das muss natürlich höflich und unter Darlegung der Gründe, weshalb eine Auslandstation gerade vorzugswürdig wäre, die „Plan B Station“ aber ebenfalls sehr geeignet, nur eben nicht im Ausland gelegen sei, geschehen. Es wird Arbeitgeber geben, die diese Rolle als „Plan B“ ablehnen, es wird jedoch mehr als genug Unternehmen, Kanzleien und öffentliche Stellen geben, die mit dieser Problematik vertraut und bereit sind, passenden Kandidaten den Rücken zu stärken und eine Absicherung zu bieten.

 

Die Wahlstation ist und bleibt in erster Linie eine große Chance. Dass mit ihr ein gewisser Stress einhergeht, kann nicht geleugnet werden. Es lohnt sich allerdings, diesen früh anzugehen und zu bewältigen. Dass die Coronapandemie hinzukommt, macht es ebenfalls nicht besser, wer jedoch früh handelt und offen agiert, der sollte auch trotz Corona eine passende Stelle finden können. Da Reisemöglichkeiten und Visumvergabe aktuell unklarer und komplizierter als sonst sind, lohnt es sich, in verschiedene Richtungen zu blicken, falls eine Station im Ausland angepeilt wird.

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