Was ist ein Inhouse-Jurist?
Von Inhouse-Juristen spricht man dann, wenn ein Jurist nicht als externer Rechtsbeistand von einem Unternehmen hinzugerufen wird, sondern ausschließlich bzw. weit überwiegend für das Unternehmen tätig ist. Ob er dabei in einem gewöhnlichen Arbeitnehmerverhältnis angestellt ist oder als formell eigenständiger Syndikusanwalt fungiert, ist für die Bezeichnung Inhouse-Jurist zunächst einmal unwichtig.
Was sind seine Aufgaben?
Diese Frage kann nur differenziert beantwortet werden. Unterschieden werden muss zwischen Juristen in großen Konzernen und denen, die in kleineren Rechtsabteilungen von mittelständischen Betrieben tätig sind.
Im Großkonzern
Der Inhouse-Jurist von Großkonzernen ist sehr gut vergleichbar mit einem Anwalt einer größeren Kanzlei. Er betreut eben nur einen Mandanten, sein Unternehmen. In größeren Rechtsabteilungen gibt es ähnliche Strukturen, wie in Kanzleien.
Folglich gibt es eine Aufteilung der verschiedenen Themengebiete. So kann ein Inhouse-Jurist in einem Großkonzern beispielsweise nur für arbeitsrechtliche Belange eingestellt sein, ein zweiter achtet auf die Einhaltung von Compliance Vorschriften und ein Dritter ist für die Vertragsgestaltung mit Handelspartnern zuständig.