Phase 1: Die Planung
Die Zwischenprüfung für Jura setzt also das Bestehen mehrerer Prüfungsleistungen voraus. Dementsprechend sollte bereits zu Beginn des Studiums ein Plan aufgestellt werden, wie die nächsten drei bis vier Semester ablaufen sollen. Grundsätzlich ist dabei darauf zu achten, dass nicht in jedem Semester alle Vorlesungen und Prüfungen angeboten werden müssen.
Die Grundlagen in den Fachgebieten Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht müssen dabei aber in jedem Fall bestanden werden. Dementsprechend sollte noch vor Beginn des Semesters herausgefunden werden, ob und wann entsprechende Vorlesungen und Prüfungen sind.
Im Bereich des Öffentlichen Rechts sollten unbedingt besucht werden:
- Staatsorganisationsrecht
- Grundrechte / Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
In diesen drei Fächern wird in der Regel auch immer eine Klausur und eine Vorlesung angeboten werden. Je nach Konstellation der Prüfungsordnung sollten daher alle drei Rechtsgebiete besucht und auch bestanden werden. Die Namensgebung kann dabei von der Universität verändert sein und Öffentliches Recht I, II, III oder ähnlich heißen, inhaltlich wird es jedoch immer hierauf hinauslaufen.
Im Strafrecht sollten unbedingt besucht und bestanden werden:
- Strafrecht Allgemeiner Teil
- Strafrecht Besonderer Teil
- Strafprozessrecht
Je nach Ausgestaltung können insbesondere Strafrecht AT und Strafrecht BT auch noch einmal aufgeteilt sein und zum Beispiel das Strafprozessrecht erst später relevant werden. Auch hier können die Namen anders ausfallen, der Inhalt orientiert sich jedoch am Aufbau des Strafgesetzbuches!
Schließlich kommt der größte Teil des Grundstudiums, das Zivilrecht. Hier sollten ebenfalls die Grundlagen geschaffen werden und folgende Vorlesungen besucht und etwaige Klausuren bestanden werden:
- Zivilrecht allgemeiner Teil (oder Zivilrecht I)
- Zivilrecht besonderer Teil (oder Zivilrecht II, Schuldrecht/Sachenrecht)
- Zivilprozessrecht
Auch hier gilt wieder, dass sich die Namen ändern können, inhaltlich bleibt es aber in der Regel bei diesen Vorlesungen und Prüfungen.
Es bedarf nun einer konkreten Planung des ersten Semesters und einer groben Planung der Zwischenprüfung.
Die Vorlesungen sollten stets so gewählt werden, dass die Grundlagen zuerst gehört und verstanden werden. In der Regel also der allgemeine Teil vor dem besonderen Teil und die Prozessrechte erst zum Schluss, da diese ein Verständnis des materiellen Rechts voraussetzen.
Schließlich müssen auch die Hausarbeiten angefertigt werden. Je nach Prüfungsordnung sind dies zwischen einer und drei Hausarbeiten, die zwischen den Semestern in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Auch damit sollte bereits zwischen dem ersten und zweiten Semester angefangen werden, weil einerseits die Wiederholungsmöglichkeiten im Falle des Nichtbestehens, durch die Anzahl der Semesterferien begrenzt sind und zudem die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Stoff zu Beginn des Studiums durchaus hilfreich sein kann.