2. Werden Juristinnen bei der Kinderbetreuung durch ihre Partner:innen unterstützt?
Wie eingangs bereits erwähnt, ist es auch heute eher die Regel, dass die Frau einen Großteil der Kinderbetreuung (alleine) übernimmt. In unserer Umfrage haben wir deshalb nicht erfragt, warum sich unsere Teilnehmer:innen für die Elternzeit entschieden haben. Vielmehr wollten wir wissen, ob sie bei der Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder die Unterstützung ihres Partners oder ihrer Partnerin erhalten und diese eine berufliche Auszeit genommen haben. Die Ergebnisse haben wir im Folgenden aufbereitet.
Anteil und Dauer der Elternzeit der Partner:innen
1. Frauen mit Kind:ern
Sehen wir uns die Ergebnisse zunächst für die Juristinnen an, die sich bereits Mütter nennen dürfen. Auf die Frage, ob ihr:e Partner:in in Elternzeit gegangen ist, antworteten 65 % mit ja.
Wird dein:e Partner:in nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen?
Immerhin 65 % der Frauen konnten somit auf die Unterstützung ihres Partners bzw. ihrer Partnerin bauen – doch wie umfänglich war diese Hilfe? Wie lange haben die Partner:innen der Juristinnen die Elternzeit beansprucht?
- Der Großteil der Partner:innen, 65 %, nahm die Elternzeit nur für eine Dauer von 2-4 Monaten
- Nur 6 % legten die Arbeit für 9-12 Monate nieder
Wie lange ist dein:e Partner:in in Elternzeit gegangen?
Diese Ergebnisse spiegeln ziemlich genau wider, wie es sich im Rest der Gesellschaft verhält. Laut Statistischem Bundesamt nehmen Männer durchschnittlich 3,6 Monate Elternzeit**. An diesem Verhalten verändert sich demnach scheinbar auch nichts, wenn die Frau einem sehr wichtigen und arbeitsintensiven Job nachgeht. Überraschend ist vielmehr, dass der Anteil, der eine lange Elternzeit (9-12 Monate) nimmt, unter den Partner:innen der Juristinnen noch geringer ist als der der männlichen Juristen, die in Elternzeit gehen (→ Mehr Insights dazu findest du in Teil 1 unserer Talentumfrage)
2. Frauen mit Kinderwunsch
Kommen wir nun zu den Frauen mit Kinderwunsch. Wie sieht die Unterstützung der Partner:innen im Zusammenhang der Kinderbetreuung bei ihnen aus?
Hier können wir einen positiven Trend beobachten: Rund 14 % mehr, also 79 % der befragten Frauen gab an, dass ihr:e Partner:in in Elternzeit gehen wird.
Wird dein:e Partner:in nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen?
Auf die Frage wie lange, die Partner:innen der Juristinnen in Elternzeit gehen werden bzw. möchten ergibt sich ein anderes Bild als bei den Juristinnen, die bereits Mütter sind:
- 83 % antworteten, dass ihr:e Partner:in für 5-8 Monate in Elternzeit gehen wird
- Nur 17 % planen mit 2-4 Monaten
- Länger als 8 Monate wird kein:e Partner:in in Elternzeit gehen
Wie lange wird dein:e Partner:in in Elternzeit gehen?
Verglichen mit der Elternzeit, die Partner:innen der Juristinnen mit Kind bereits genommen haben, ist hier eine deutliche Steigerung in der Länge zu erkennen. An dieser Stelle können wir natürlich nicht beurteilen, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit seitens der Partner:innen auch tatsächlich so eintreten wird. Eine positive Entwicklung ist dennoch zu erahnen.