Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Jurist

Verfasst von Laura Hörner

Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Unsere Tipps

So gelingt die Wiedereingliederung

In den letzten Monaten oder sogar Jahren hat sich dein Leben hauptsächlich um eines gedreht: Dein Kind. Mutter oder Vater zu werden ist eine tolle Sache und sollte – trotz aller Anstrengung – in vollen Zügen genossen werden. Irgendwann wird es aber wieder Zeit, in den Job zurückzukehren. Dieser Umstieg fällt neuen Eltern nicht immer leicht und bedeutet meist eine Doppelbelastung. Wir geben dir Tipps, wie du diese Zeit meisterst.
 

1. Möchtest du wirklich wieder zurück?

Während deiner Auszeit hattest du Zeit, deine Arbeitssituation einmal mit etwas Abstand zu betrachten und dir Gedanken zu machen, wie es mit deiner Karriere weitergehen soll. Um das richtig einzuschätzen, solltest du mit deinem Arbeitgeber über die Zeit nach der Elternzeit sprechen. Gibt es für dich die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, um den Partner oder die Partnerin zu Hause zu unterstützen oder mehr Zeit für dein Kind zu haben? Wie sieht es mit beruflicher Weiterentwicklung aus? Hast du mit Kind weniger Chancen auf einen Aufstieg? Wie lässt sich der Beruf mit dem Familienleben vereinbaren und fühlst du dich wohl mit der Vorstellung, wieder in deine Kanzlei oder dein Unternehmen zurückzukehren?

All das sind Fragen, die du dir schon einige Zeit vor Beendigung der Elternzeit stellen solltest. Entscheidest du dich für einen Wechsel, solltest du dich rechtzeitig nach einem neuen Arbeitgeber umsehen und zeitig bei dem jetzigen kündigen. 

Zeit für einen neuen Job

2. Verliere nicht den Anschluss

Am letzten Tag deine Kanzlei oder das Unternehmen verlassen und am ersten Tag einfach unangekündigt wieder auftauchen? Keine gute Idee! Vor allem Frauen nehmen sich meist eine längere Elternzeit und fehlen für einen beachtlichen Zeitraum, doch auch Männer bleiben immer öfter längere Zeit bei dem Neugeborenen zu Hause. Wenn du planst, gleich nach dem Mutterschutz wieder loszulegen, ist ein Wiedereinstieg meist nicht so schwierig. Auch wenn sich vermutlich einiges geändert hat, stellt sich wahrscheinlich schnell wieder eine Routine ein. 

Entscheidest du dich für eine längere Auszeit, raten wir dir jedoch, aktiv mit deinem Arbeitgeber und den Kollegen zumindest in losem Kontakt zu bleiben.

Vor allem, wenn du eine Führungsposition innehast, solltest du versuchen, auf dem Laufenden zu bleiben und zumindest grob den Überblick zu behalten. Das bedeutet natürlich nicht, dass du täglich kommunizieren musst. Schlage deinem Vorgesetzten aber vor, regelmäßige Telefonate zu führen, damit dieser dich updaten kann – zum Beispiel alle zwei Wochen oder einmal im Monat. Auch ein Besuch mit dem Nachwuchs im Büro ist sicher gern gesehen. Das hängt aber von dem Verhältnis zu deinen Kollegen ab und sollte vorher abgesprochen werden.

Dein Arbeitgeber hält nicht viel von Elternzeit oder Kinderbetreuung?

3. Kläre deine Bedingungen

Wenn du aus der Elternzeit bzw. dem Mutterschutz zurückkommst, hast du natürlich bestimmte Rechte: zum Beispiel das Recht auf Teilzeitbeschäftigung. Wenn du also wieder in den Job einsteigst, kannst du eine solche Stelle einfordern. Aber Achtung: Das ist nur möglich, wenn deine Position auch in Teilzeit besetzt werden kann, beziehungsweise, wenn es jemand anderen gibt, der die Aufgaben übernehmen kann, für die du nun keine Zeit mehr hast. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber deinen Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Wenn du wieder zurückkehrst, dann bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass du einfach so deine alte Stelle wieder aufnehmen kannst.

Zwar ist dies meist der Fall, trotzdem gibt es Ausnahmen. Warst du länger weg und hat dein Arbeitgeber deine Stelle mit einer anderen Person besetzt, dann kann es sein, dass du anderweitig eingesetzt wirst. Abhängig ist das von deiner Berufsbezeichnung, denn diese muss beibehalten werden, insofern es im Arbeitsvertrag keine Versetzungsklausel gibt. Ist das der Fall, kannst du nämlich auch in einer anderen, gleichwertigen Stelle wieder aufgenommen werden. Manche Bezeichnungen sind jedoch recht vage gehalten und können deshalb auch ganz andere Aufgabenbereiche umfassen, als die, die du zuvor übernommen hast – ganz ohne Versetzungsklausel.

Keine Angst musst du jedoch um dein Gehalt haben. Denn nach dem Wiedereinstieg darf dich dein Arbeitgeber nicht schlechter stellen und dich zum Beispiel in eine niedrige Position versetzen oder dir weniger Gehalt zahlen.

Tipp: Prüfe auf jeden Fall, ob deine aktuelle Position und dein Gehalt auch schriftlich im Vertrag festgehalten sind, um im Ernstfall darauf zu verweisen!

Aber auch über andere Regelungen kannst du verhandeln: Zum Beispiel, ob du die Möglichkeit auf Home Office bekommst, um deinen Nachwuchs besser betreuen zu können. Egal, was du dir für den Einstieg nach der Elternzeit wünschst, spreche es so früh wie möglich an – am besten klärst du die Rahmenbedingungen schon ab, bevor du das Büro verlässt. So musst du dich während der Babypause nicht mit noch mehr organisatorischen Themen herumschlagen und dein Arbeitgeber kann besser planen.

Lerne verschiedene Kanzleien kennen

4. Zeige, was du kannst

Leider müssen sowohl Männer als auch Frauen, die sich eine längere Auszeit genommen haben, sich immer noch oft mit Vorurteilen herumschlagen. Da heißt es, man sein nicht mehr zuverlässig, nicht mehr belastbar, die Arbeit habe keine Priorität mehr. Diese Wahrnehmung sollte dich nicht davon abhalten, dein Ding zu machen.

Hast du vor, trotz Kind große Karrieresprünge zu machen, solltest du dich auf eine anstrengende Zeit einstellen – denn viele Chefs haben gerade in dieser Phase ein Auge auf dich und passen auf, dass deine Leistung nicht nachlässt.

Das ist weder schön noch richtig, doch oft leider die Realität. Im Gegenzug solltest du auf keinen Fall bescheiden werden und dich mit weniger zufriedengeben. Hast du das Gefühl, wegen deines Kindes zum Beispiel beim Thema Beförderung benachteiligt zu werden, dann sprich das gerne an und mache klar, dass du weiterhin vorhast, deine Karriere voranzutreiben. Ist das nicht der Fall, kannst du natürlich auch Grenzen ziehen. Häufen sich die Überstunden so sehr, dass du das Gefühl hast, trotz Teilzeit einen Vollzeitjob zu haben, dann solltest du auch darüber mit deinem Arbeitgeber sprechen – schließlich wartet zu Hause jetzt eine Familie auf dich.

→ Unterbezahlt? So verhandelst du als Juristin dein Gehalt

 

Bei der Rückkehr aus der Elternzeit musst du Prioritäten setzen. Du hast als neue Mutter oder Vater auf einmal zwei Jobs, die du jonglieren musst, und das wird keine einfache Zeit sein. Lasse dir auf keinen Fall einreden, dass du dich wegen deiner Elternschaft bei der Arbeit hintenan stellen musst. Gerade jetzt ist es wichtig, dass du dich durchsetzt und sowohl deine beruflichen als auch deine privaten Träume verwirklichst. Wenn du dafür im Job zurücktreten möchtest, ist das in Ordnung – wenn du aber gerade jetzt richtig loslegen willst, solltest du dich nicht aufhalten lassen. 

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.